C&R in "ganz" Deutschland????

Hänger
Willkommen ,

ich würde sagen:

- C&R bei untermassigen Fischen,

- bei Fischen die Laichreif sind, ab ca. 1,20 Meter,

- während der Laichzeit in Gebieten in denen die Wallis keine Schonzeit haben.

Sollte als Kernregel angenommen werden, da es bestandserhaltend und doch für die Bestandsregulierung gut ist.

Was meint Ihr??
Sumpfbiber
Zitat:
Gibt es da nicht eine Lücke in den ganzen Gesetzen die lautet "zur Arterhaltung" oder sowas? Wenn ich meine das die Fischart in dem Gewässer gefährdet ist?!

Ich glaube ich hab da mal irgendwas gehört!


Bönne,
da hab ich auch schon mal was von gehört.
Kann da wer was näheres dazu sagen?
grunzi
Danke der Rot-Grünen Regierung in Deutschland.
Dieses Gesetz wurde was ich weis von dieser Regierung beschlossen. böse

In Österreich haben wir noch mal Glück gehabt.
Ich hoffe das die Politik in Österreich nicht den gleichen Fehler macht.
C&R verbieten. Kopf gegend Wand böse
Sumpfbiber
Zitat:
In Österreich haben wir noch mal Glück gehabt.
Ich hoffe das die Politik in Österreich nicht den gleichen Fehler macht.


Da sag ich nur Europa!

Schauma mal, was passiert!
Mehr sog i ned! Augenzwinkern
Ulf
Zitat:
Original von Albinowaller
@ Ulf: Da täuschst Du Dich,solch eine Bestimmung gibt es sehr wohl.Ob m,an das jetzt als Gesetz ansieht oder nicht??Aber in den Bestimmungen der Fischereiverbände steht ganz eindeutig,daß jeder gefangene,maßige und nicht in der Schonzeit befindliche Fisch dem Gewässer entnommen werden muß und nicht zurückgesetzt werden darf!


Willkommen großes Grinsen
Ich bleibe mal dabei, dass ich mich da nicht täusche! rauchen
Stimmt, es gilt, dass der gefangene maßige Fisch sofort zu töten ist.
Dies bezieht sich aber auf den Fisch, denn ich zum Verzehr und zum Mitnehmen bestimmt habe und nicht generell auf alle maßigen Fische.
Und zwar gilt diese Regelung ebendort, wo das Hältern von Fischen in Setzkeschern oder anderen Behältnissen generell verboten ist.
Der zum Verzehr bestimmte Fisch darf nicht gehältert werden (es wird sich auf §18 TGS berufen) also muß er wenn er zum Verzehr und Mitnehmen bestimmt ist sofort getötet werden. Das und nichts anderes ist damit gemeint!
Ist auch logisch!
Überlegt mal, was wir sonst ständig für Schlachtorgien unter den Weißfischen veranstalten müßten, wenn wir mal stippen sind! oh man Kopf gegend Wand Kopf gegend Wand

Wie wohl oben geschrieben ist das in Sachsen und Brandenburg anders.
Wir dürfen den gefangenen Fisch bis zur Beendigung des Angelns hältern. in einem entsprechend großen Setzkecher. Allerdings gilt auch hier der Rat, den Fisch sofort zu töten um ihm den Streß zu ersparen und möglichst keine Angriffsfläche für "Selbsternannte Tierschützer" zu bieten.
grunzi
@ Ulf das macht Sin Daumen hoch
Hänger
Willkommen ,

ein Hoch auf PETA!

lol lol lol lol
Ulf
Zitat:
Original von Hänger
Willkommen ,
ein Hoch auf PETA!
lol lol lol lol

GENAU!!!
Das schlimme ist eben, dass aufgrund der nicht klar definierten Rechtslage sehr viel Unsicherheit da ist.
Daraus entsteht dann eben auch so was wie vor, dass selbt Lehrgangsleiter in Lehrgängen zum Erwerb des Fischereischeines das nicht existierende Gesetz, dass alle maßigen Fische zu töten seien, in ein zu lernendes und einzuhaltendes Gesetz verwandeln.
Wird eben in manchen Landstrichen so ausgelegt.
Steht aber so weit ich weiß nicht im Naturschutz-, nicht im Tierschutz und auch in keinem Fischereigesetz!! Somit kein Gesetz!!! Daumen hoch
Hänger
Ich habe vorhin eine Anfrage bei der Bayerischen LFL bezüglich des Themas C&R gemacht, nicht mal die kennen sich aus was jetzt genau der Stand der Dinge ist.

Nach mehrmaligem hin und her verbinden war die Auskunft:

fragen sie beim zuständigen Landratsamt oder Wasserwirtschaftsamt an.

Ich freu mich schon auf deren Antworten!
Ulf
großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen
Ich denke mal da wird dir niemand wirklich Auskunft geben können!!!

ICH persönlich behaupte aber, dass wir vor dem Gesetz tatsächlich jeden Fisch zurücksetzen können und sogar müssen (TSG § 17), wenn wir nicht plausiebel erklären können, dass es einen "vernünftigen Grund" gibt, ausgerechnet diesen gerade gefangenen Fisch zu töten. Auch beim Waller gilt das, da der laut Naturschutzgesetz ein in GANZ!!! Deutschland heimischer Fisch ist.

Wichtig ist nur, dass wir bei dem Ganzen ebenso nachweisen könne, dass wir gerade deshalb angeln, um einen (Einer müßte ausreichen!) Fisch zum Verzehr zu fangen. Und Zander, Forelle und Aal esse ich sehr gern! großes Grinsen
grunzi
Zitat:
Original von Ulf
großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

Und Zander, Forelle und Aal esse ich sehr gern! großes Grinsen


So geht es viele darum sind die so schwer zu kriegen lol Prost drink
Arno
Willkommen
das Gesetz ist dehnbar Augenzwinkern Wichtig ist doch was die Vereinssatzung aussagt,wenn es auch nur auf dem Papier steht,um den Gesetz Genüge zu tun. Triffst du auf einen grellen Fischereiaufseher,kann es je nach Verein zu Verwarnungen usw. kommen.
Schaut mal im bayrischen Fischereigesetz nach,da gibt es Erklärungen wie das Tierschutzgesetz ausgelegt werden kann,Fische zu lange drillen usw.
Ganz schön heftig diese Gesetzeslage nachdenklich Typisch Deutsch eben Augenzwinkern
Also Augen auf beim Landen der Beute und immer glitschige Hände großes Grinsen

bis bald Arno
Albinowaller
Willkommen Ulf

Hab da jetz nochmal nachgebohrt und mit unserem Vorstand gesprochen.Es ist also tatsächlich so,daß beim Bayrischen Fischereiverband die Vorgabe besteht,wie ich es vorher schon beschrieben habe!Entnahme jedes maßigen und nicht in der Schonzeit befindlichen Fisches und Verbot des Zurücksetzens.

Ich hab auch vorher schon geschrieben,daß es da ein Hintertürchen gibt,da noch ein paar Leute danach gefragt haben.Der Fisch darf in Ausnahmefällen zurückgesetzt werden,wenn es sich um eine bedrohte Fischart handelt und es der Hege dient.

Gab da auch schon mal ein Gerichturteil über genau diese Sache!!

bis bald bis bald
Ulf
Zitat:
Original von Albinowaller
Es ist also tatsächlich so,daß beim Bayrischen Fischereiverband die Vorgabe besteht,wie ich es vorher schon beschrieben habe! Entnahme jedes maßigen und nicht in der Schonzeit befindlichen Fisches und Verbot des Zurücksetzens.


Willkommen
Dann ist und bleibt es aber so, dass es kein Gesetz ist!
Es ist somit die interne Festlegung eines Pächters oder Fischereiberechtigten.
Ganz ehrlich und so wie ich es oben geschrieben habe, würde ich mich gegen diese Festlegung stellen, weil ich gegen §17 des TSG verstoßen würde.
Es kann doch nicht verlangt werden, wenn ich z.B. irgendwo auf was weiß ich was für Fische angle, jede maßige Plötze, Barsch, Blei usw. tot machen müßte. Da brauch ich nicht bei der PETA sein oder sonst irgendwo, da sagt mir der gesunde Menschenverstand, dass das doch nicht gefordert werden kann! Ich glaube, wäre es wirklich so, die PETA wüde gegen so eine Festlegung Sturm laufen.
Wie gesagt, ICH glaube nicht an diese Festlegungen, solange ich sie nicht irgendwo in einem Gesetzes- oder Vorschriftenwerk selber gelesen habe.
Bin persönlich gegenwärtig noch zu 100% davon überzeugt, dass die Festlegungen so sind wie ich es oben geschrieben habe es nur einfach falsch ausgelegt wird.

Gegenwärtig!!!!! Augenzwinkern
Sowie ich was anderes gelesen habe, nehm ich alles zurück und behaupte das Gegenteil!!

Wie ich es woanders aber schon schrieb. Ausnhame sind immer Festlegungen des Fischereiberechtigten, der die Entnahme aus Hegegründen verlangen kann. Das kann aber auch nur in Ausnahmen für alle Gewässer geschehen. Normalerweise immer auf ein bestimmtes Gewässer bezogen.
Ulf
Zitat:
Original von Arno
Triffst du auf einen grellen Fischereiaufseher,kann es je nach Verein zu Verwarnungen usw. kommen.


Willkommen Arno,

der Verein ist ja in der Regel Pächter und hat somit das Fischereirecht. Er kann interne Regeln oder Hegemaßnahmen festlegen, so wie ein Eigentümer.
Bin ich Mitglied in diesem Verein, dann habe ich mich immer an diese Regeln zu halten, wenn ich an diesen Vereinsgewässern angle. Logisch.
Auch können zusätzliche interne "Strafen" festgelegt werden. Diese können aber auch nur dann angewendet wird, wenn es ein internes Strafverzeichnis ähnlich dem Bußgeldkatalog im Straßenverkehr gibt.
Gibt es diese Regelungen zum Vereinsinternen Strafmaß nicht, herrscht Willkür und somit keine Regelung.
Generell gilt aber immer, dass untergeordnete Gesetze und Festlegungen niemals Übergeordneten zuwiederlaufen dürfen.
Also z.B. diese angefürte Bayrische Regel (wenn es sie denn wirklich gibt) nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. In meinen Augen tut sie es, weshalb ich nicht glaube, dass es sie wirklich gibt.

Na ja, aber das sind alles meine Ansichten! Augenzwinkern
Jan G.
Zitat:
Original von Ulf
Es ist also tatsächlich so,daß beim Bayrischen Fischereiverband die Vorgabe besteht,wie ich es vorher schon beschrieben habe!


Vereine und Verbände haben ja keine Gesetzgebungskompetenz.

Gesetze macht immer noch der Staat - und: IN DEUTSCHLAND GIBT ES KEIN GESETZ, WELCHES CATCH& RELEASE VERBIETET!!!!!!

Relevant ist nur das Tierschutzgesetz. Und da sind es Einzelfallentscheidungen, die von Staatsanwaltschaften und Gerichten getroffen werden.

Was irgendein Verband oder Verein in seiner Satzung stehen hat ist nur für die Verbandsmitglieder oder Vereinsmitglieder von Relevanz.
mainsilurus
hi,am main bei würzburg isses so dass ma die nur entnehmen muss wenn ma verwertung hat . naja und ich habs halt wenn jemand fragt auf kleinere exemplare abgesehn. wie beim angeln auf karpfen. wird net gern gesehn dass ma die zurücksetzt abba untersagt isses ja net. und wenn schon ich angel ja sowoe so net da wo mich jeder beobachten kann.>> catch and release lass ich mia net verbieten. bis bald
Sumpfbiber
Paßt zwar nicht ganz dazu, aber ähnlich!

Hab gestern von nem Jäger gehört, daß sie in einem Revier für dieses Jahr ne Abschußquote von 117 Stück Rehwild haben.

Wer soll das schießen??? Wer soll das verwerten (sprich herrichten?).

Gott sei Dank, sind wir noch nicht so weit!!!

Aber wenns so weiter geht........

Wer weiß, was mit bestimmten Gesellen passieren soll?
Albinowaller
Willkommen

Ulf und Jan, Daumen hoch

wir verstehen uns schon richtig!!!

bis bald bis bald
Ulf
Zitat:
Original von Albinowaller
Willkommen
Ulf und Jan, Daumen hoch
wir verstehen uns schon richtig!!!
bis bald bis bald


Willkommen Daumen hoch Das denke ich auch!

Du hattest doch aber geschrieben, dass es in Bayern aber eben diese Vorgabe gibt. Nun hab ich ja aber dazu einfach das Gegenteil behauptet, will das aber nicht einfach so stehen lassen.
Erstens, weil ich ich keinesfalls als der Herr "Neunmalklug" rüberkommen möchte, zweitens, weil es doch gut wär, wenn wir das aufklären könnten.
Wenn dein Vorstand das so behauptet, dann muß das doch irgendwo stehen.

O.K.! Augenzwinkern großes Grinsen Bei solchen Sachen bin ich auch bissl verbohrt, auch bissl egoistisch. So was möcht ich gern aufklären, eben wissen!
... nicht nur aus den mir bekannten Gesetzen herleiten! rauchen