friesdorfer
Kann mir jemand erklären was juristisch "verwenden" bedeutet.Der Fall: Ich sitze abends mit zwei Ruten auf unserem Nachtliegeplatz (Berufsschiff). Eine Rute von der Landebrücke, die andere vom Achterdeck.Besuch von der Landpolizei. Das Schiff war fest vertaut uind nicht fahrtüchtig wegen zu wenig Besatzung an Bord.Das ganze in Nrw auf dem Rhein. Im Fischereischein steht" Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden". Meiner Meinung ist verwenden: Schleppen,treiben und an einem guten Angelplatz vor Anker gehen und sich so einen Vorteil schaffen.Wie sieht ihr das? Übrigens wurde ich von einem lieben Anglerkollegen angeschwärzt.Aber was solls
