Manfred
Hallo Leute,
wie haltet es ihr mit fischen während der Schonzeit.
Bei uns ist z.B. der Wels von 15.4 bis 30.6. geschont.
Was bedeutet das jetzt?
Die Entnahme eines Fisches in diesen Zeitraum ist nicht gestattet, aber wie schaut es mit dem gezielten befischen aus?
In einigen Vereinen ist das Fischen mit Köderfisch und Kunstköder in einem gewissen Zeitraum (Schonzeit Hecht, Zander, Wels) untersagt.
Bei uns gibt es diese Regelung nicht. Ist also das gezielte Befischen erlaubt?
Wie handhabt ihr es? Werd mal schauen, ob ich etwas aus dem Gesetzestext herausfinden kann.
Mfg Manfred
Dr. Angel
allein der begriff schonzeit, sollte einen vernünftigen angler davon abhalten, in dieser zeit auf den geschonten fisch gezielt zu fischen.
meine meinung.
von daher kann ich die frage nicht nachvollziehen.
Manfred
hab es bis jetzt auch immer so gehalten, dass ich nicht auf die geschonten Fische angle.
Da jedoch der Zeitraum recht groß ist, wo man nicht auf Rauffisch fischen "kann" wollte ich mal nachfragen, wie es so gehandhabt wird.
Lg
rauschingers
...einfach auf andere Fischarten angeln und die geschonten Arten in der Laichzeit möglichst in Ruhe lassen, was auch der Sinn einer Schonzeit ist.
Griaß, Mich
Lecke waller
Die Kunstköder und Köderfisch sperre endet am 15. April,bei uns zumindest.
Schonzeit für Waller wurde dieses Jahr aufgehoben.
In der Laichzeit hab ich noch nie eine gute fangausbeute gehabt ,soll heissen es beisst eh nix
Oliver
Habt ihr Sorgen! Ich fände es schön wenn in BW der Waller noch eine Schonzeit hätte!
In aller Regel sollte man aber auf "geschonte " Fische nicht angeln!
Dr. Angel
bei uns hat der wels auch keine schonzeit.
bis dato war ich eingefleiischter zander- und hechtspinner...
und es ist wirklich schwer, die zeit zu überbrücken.
ich kann dich irgendwo sogar verstehen, aber man schafft es, die schonzeit zu überstehen...
ich widme mich in den schonzeiten z.b. dem feedern auf barben.
heavytoolz
wenn im steiermärkischen fischereigesetz der waller zeitlich befristet geschont ist, darf er nicht entnommen werden. ob er befischt werden darf, kann der fischereiberechtigte regeln. in der schonzeit darf er auf keinen fall entnommen werden, auch wenn an privatwässern anderes praktiziert wird. genauso verhält es sich mit "erlaubten lebendköfis" die tatsächlich verboten sind. aber wo kein kläger...
also wenn nix geregelt ist bei deinem verein darfst du befischen aber nicht entnehmen (im ergebnis c+r, lustig)
temporär kann die lreg brittelmaße aussetzen, zb so:
Gemäß § 12 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Steiermärkisches Fischereigesetz 2000, LGBl. Nr. 85/ 1999 i. d. g. F., wird im Einvernehmen mit dem Fischereibeirat die Schonzeit und das Brittelmaß beim Hechtfischfang im Grundlsee und Toplitzsee für die Dauer von drei Jahren, das ist bis zum 30. Juli 2011, aufgehoben. Diese Maßnahmen sind zur Bekämpfung des Befalles von Seesaiblingen aus dem Grundlsee mit Larven des Hechtbandwurmes (Triacnophorus crassus) erforderlich.
ps: der hechtbestand am grundlsee ist traumhaft..
Albinowaller
Schonzeit ist Schonzeit,also Fische in Ruhe lassen,anderweitig am Wasser beschäftigen.
So ein Drill einer Barbe am leichten Feederzeug macht auch Laune!!!
rms
Ich sehe es auch so, wenn eine Fischart Schonzeit hat, solte man sie auch in Ruhe lassen.
Die Frage nach nur Befischen und nicht Entnehmen erübrigt sich jedenfalls in Bayern, denn hier gilt offiziell das generelle Verbot von c&r.
Das heißt im Klartext, dass sich das Beangeln von Fischen während der Schonzeit (obwohl sie zurückgesetzt werden sollen) schon aus diesem Grund ausschließt.