Die Überbiss-Methode ist weder neu noch legal.
Da haben x-verschiedene europäische Angelzeitungen schon vor Jahren drüber
schwadroniert mit dem vorauszusehenden Effekt: Kontrolleure
haben sich darauf eingestellt. Es gibt sogar (salzwasserrelevante) Länder,
da wird direkt darauf kontrolliert...
Hier zählt wie fast überall das Vorsatzprinzip: du wirst niemandem
glaubhaft erläutern können, das du mit beispielsweise nem
5/0er Drilling und nem 14er Haken drunter auf Friedfisch gehst.
Kannst dir dann (jedenfalls in Deutschland) aussuchen, für was
du eins drauf bekommen willst, entweder für den unterstellten
Vorsatz des Reissens von Fischen (kommt auch gut vor Gericht)
oder aber dem des Versuchs des Fischens mit lebendem Köderfisch.
Viel Spaß vor Gericht wegen sonem Unfug. Dürftest auch bei der
Kontrolle besonderen Spaß haben, Fischereiaufseher, die der
Meinung sind, du willst sie auf den Arm nehmen, sind besonders
freundlich.
Mich stört das Verbot des lebenden Köderfisch zwar auch, aber
gegenüber anderen (z.Bsp. Kontrolleuren) mit so plumpen Methoden
klug erscheinen zu wollen mit der Gefahr, dann erst recht eins
drauf zu kriegen, wäre mir dann doch zu blöd.
Wenn ich Kontrolleur wäre, würde ich es bei bestimmten Sachen
vielleicht noch mit ner Ermahnung abtun, aber wenn mich einer
persönlich beleidigt, indem er meinen IQ unter den seines Fischerbootes
stellt, dann wäre ich ziemlich hartnäckig....