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hab ich ausgiebig mit dem Thema beschäftigt da ich auch "wild" mit eigenem Boot nach Italien fahre.
Zu empfehlen ist jedem der beim ADAC ist sich doch kostenlos die Broschüre
Info für Wassersport Italien zuschicken zu lassen.
Ich zitiere:
Versicherungspflicht für Sportboote
Bei Befahren von italienischen Binnen- und Küstengewässer sind Motorboote über 3 italienische Steuer- Ps 5,44 Ps (4kW) haftpflichtversicherungspflichtig. Ein Versicherungsnachweis muss an Bord mitgeführt werden. Als solcher gilt die Versicherungskarte, die von der Versicherung zusätzlich zur Police ausgegeben wird.
Die Mindestdecksumme beträgt 766.938,00 Euro je Schadensereigmis.
Führerscheinvorschriften
Laut dem Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten in Italien folgende Führerscheinvorschriften:
Ausländische Bootsfahrer-auch Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union- müssen in Italien für ein Boot das
nicht unter italienischen Flagge ( zugelassen und versichert in Italien) fährt, das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihren Heimatland zum befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist.
Danach gilt für unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland fahrender Boote folgendes:
Zum Führen
von Booten mit Motoren über 3,68 kW (5 Ps) ist der Sportführerschein-See bzw. Binnen erforderlich.
Der Sportbootführerschein ist für das Führen von Wassersportfahrzeugen
unter italienischer Flagge (z.B. Charterboote) verpflichtet, wenn die Motorleistung 30kW 40,8 Ps überschreitet oder wenn, ohne die Motorleistung zu berücksichtigen, mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird.
Sicherheitsausrüstung
Die Sicherheitsausrüstung ausländischer Boote muss auf Binnengewässern in Italien den gesetzlichen Regen des Heimatlandes entsprechen. Die in Deutschland vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung entspricht jedoch nicht den für italienische Staatsbürger vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstungen.
an Bord muss in Italien sein:
- Rettungsring Ce- konform und mit vier Reflexstreifen.
- Die Rettungsweste der EN 396 Norm mit Reflexstreifen.
Gilt auch für Schlauchboote!!!
Um sämtlichen ärger in Italien aus dem Weg zu gehen, da dies leider oft Auslegungssache des Kontrollörs ist würd ich mein Schlauchboot auf jeden Fall Anmelden und Versichern.
Wenn die Herren der italienischen Wasserschutzpolizei meinen du musst dein Schlauchboot mit E-Motor Anmelden und Versicheren das kannst du nix dagegen tun und eine Strafe von mindesten 170 Euro pro vergehen wird fällig.
Leider kann dir die Frage keiner richtig beantworten da in Italien so viel geduldet wird.
Ich hoffe euch weitergeholfen zu haben
Lg Jürgen