Köder in der Raubfisch-Schonzeit

FreundderNacht
Ja Mensch du,
ich hab gehört es soll auch Zander geben im Main...

Das Problem ist ganz einfach die fehlende Selektivität eines Klassischen Raubfischköders da hilft garnix.

Es bleiben Köder, die eher das Sammelverhalten des Welses ansprechen...

Oder vor den deutschen Gesetzen ins Ausland flüchten spanier italien

Augenzwinkern

Tight Lines
Nils
Bassey
Soweit richtig Nils, nur könnte man ja regeln, dass der Wallerfang mit 25cm+ KöFi erlaubt ist...
Daran wird sich kaum ein Zander verirren (selten)...
wallerlexi
Um einige Mißverständnisse zu klären, hier mal eine Info:

Ich befische den Main im Umkreis von Würzburg auf 2 verschiedenen Strecken.

Strecke 1:
Verboten sind
- Der Fang von Raubfischen aller Art in der Zeit vom 1. Februar bis 31. Juli
- Die Verwendung von Ködern, die zum Fang von Raubfischen genutzt werden in der Zeit vom 01.02. bis 31..06.
- das Angeln mit lebendigem Köderfisch

So, jetzt kommts!!!
-Ausnahme vom Raubfischverbot:
Wird ein maßiger Waller beim Friedfisch fischen gefangen, ist ein Zurücksetzen nicht erforderlich und kann mitgenommen werden.
Daumen hoch
Da läßt mir der Gesetzestext einen gewissen Spielraum. rofl

Also wie Antworten von SolidSleep
Zitat:
Lasst den Fischen doch mal ihr Ruhezeit,


ist ja soweit in Ordnung, aber Wallerschonzeit von 01.02. bis 31.06.
Muß das sein, dann brauch ich gar nicht mehr auf Waller fischen.
Bassey
Zumal das überhaupt nicht die Laichzeit der Waller ist lol
FreundderNacht
.............bis Ende Juli oh man

Wer macht sowas? (Ich vermute da sitzen die Stipper am Drücker lol )

Es reicht doch wenn die Zander durch sind mit der Brutpflege!
Wer es zu lang findet, der sollte mal dem osteuropäischen Kormoran bei der Laichzanderernte zugucken.....

Und Bassey, n 25er Rotauge..... das zieht sich n 70er Zander zum Frühstück rein. Auf 25er Gummis haste Teilweise sogar Attacken von Untermaßigen..... und während der Brutpflege erst recht.

So klinke mich hier aus, ich hab meine Meinung gesagt.

Tight Lines
Nils
Bassey
Naja okay, dann eben 30cm+ Karpfen ^^
FloK
"Das Angel mit Kunstködern totem Köderfisch, und Fischfetzen ist während der Hecht- und Zanderschonzeit grundsätzlich verboten"

So die Regel...

Wäre dann was gegen

Würmer,
tintenfische,
innereien...

einzuwenden ?


FLO
Bassey
Ich denke am März/April bin ich auch wieder draußen und ich werde es mal mit eben Meeresgetier versuchen neben Tauwürmern...
Ulf
oh man
... genau das kommt eben heraus, wenn das Fischereigesetzt und dessen Verodnungen Ländersache ist.

Bis zur letzten Novellierung des Gesetzes war es hier in Sachsen so, dass die Raubfischrute definiert war und man Sie einschl. der Senke meines Wissens vom 1.1. bis einschl. 30.4. nicht verwenden durfte.
Diese Definition die in der Gewässerordnung des DAV stand gibt es nicht mehr.
Heute steht es bei uns in der Fischereiverordnung:
"Mit einem Köder der zum Fang von Raubfischen geeignet ist, darf vom 1.2 bis 30.4. nicht geangelt werden."

Im Gegensatz zu dem was FLO schreibt:
"Das Angel mit Kunstködern totem Köderfisch, und Fischfetzen ist während der Hecht- und Zanderschonzeit grundsätzlich verboten"

läßt das bei uns einen enormen Spielraum für die Obrigkeiten.
Denn: "Was ist in diesem Sinne ein Köder der zum Fang von Raubfischen geignet ist?" Ich glaube, da wäre eigentlich gar keiner auszuschließen!

Auch wen die Angelei auf Wels bei uns ganzjährig möglich ist, (kein Schonmaß, keine Schonzeit) düfte es mir im Sinne obiger Definition schwer fallen, einem Kontrolleur verständlich zu machen, dass meine z.B. ausgebrachte Wallermontage, z.B. geflochtene Schnur, Haken besückt mit Oktopus, nicht zum Fang von Raubfischen geeignet ist.

usw. usw. oh man Kopf gegend Wand

Das heist aber eben z.B. auch, wo eine solche Einschränkung nicht im Fischereigesetz und deren Verordnungen des Landes verankert ist und auch der Pächer oder Eigentümer eine solche Einschränkung nicht erhebt, dass ich das ganze Jahr über mit der Spinnangel auf Wels angeln kann (wenn dieser keine Schonzeit hat), selbst dann wenn Zander und Hecht Schonzeit haben.

Wenn ich mich recht erinnere schrieb Jan einmal, dass genau das wohl bei ihm (Mosel) möglich ist, nur nicht allzusehr gern gesehen wird.

Insofern muß man dieses Thema wohl auch wieder regional sehr eingeschränkt betrachten!
Waller116
cool

Zitat:
Original von FloK
"Das Angel mit Kunstködern totem Köderfisch, und Fischfetzen ist während der Hecht- und Zanderschonzeit grundsätzlich verboten"

So die Regel...



FLO



Kann ich so nicht zustimmen in einem Gewässer wo das bayrische Fischereigesetz gilt ( keine Sonderregeln vom Verein ) gehe ich mit Kunstköder oder toten Köderfisch zum fischen natürlich nicht auf den Fisch der Schonzeit hat sollte ich jedoch so einen haken muss dieser zurück gesetzt werden.

Denn wenn ich solange nicht auf Raubfische angeln darf wie diese Schonzeit haben dann gäbe es bestimmt Gewässer wo so manche Raubfische z.B. Huchen das ganze Jahr geschont sind und ich somit
das ganze Jahr nicht auf Raubfisch angeln darf. Weil wenn einer Schonzeit hat dann darf auf die anderen auch nicht gefischt werden.

So habt ihr es zumindest geschrieben.

???? nachdenklich
Ulf
Willkommen

also in der bayrischen Landesfischereiverordnung finde ich Folgendes:

Nach Art. 101 Nr. 4 FiG kann mit Geldbuße belegt werden, wer 1. entgegen § 9 Abs. 1, 2, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5, 6 Satz 1 oder entgegen § 9 Abs. 4 in Verbindung mit einer Verordnung des Bezirks oder entgegen § 9 Abs. 8 Satz 1 in Verbindung mit einer vollziehbaren Anordnung oder entgegen § 9 Abs. 9
a) Fische während der festgesetzten Schonzeiten fängt,
b) Fische vor Erreichen der festgesetzten Schonmaße fängt,
c) untermaßige oder während der Schonzeit gefangene lebensfähige Fische nicht unverzüglich in dieselbe Gewässerstrecke zurücksetzt



Also gilt die beschriebene Regel scheinbar in Bayern nicht.
Damit kannst also auf Zander angeln, wenn der Hecht Schonzeit hat und umgekehrt.

Interessant ist aber hier für mich Punkt a) und b) oh man
Für mich bedeutet das, wenn ich das as da steht wortgenau einhalten soll, dass ich immer damit rechnen müßte, daß ich immer wenn ich einen untermaßigen Fisch fange einer Geldbuße ins Auge sehe.
Das Selbe passiert, wenn ich z.B. auf Zander angle, aber einen Hecht in der Schonzeit fange.

oder lese ich da was falsch??
Waller116
Nein aber ich denke das es sich darauf bezieht ob man vorsätzlich auf diesen Fisch angle.

Ein Freund von mir hat einen Zander mit 20 Pfund gefangen auf Wurm das könnte dir genauso in der Schonzeit passieren.

Und was kann ich dann dafür ?? nichts !
Darum Punkt 3 dieser muss wieder zurück gesetzt werden
Gruß Markus bis bald