Peter61
Ich sehe es wie Steffen,
wir sind in Franken (Unter bis Oberfranken) wirklich bei den Fachmethoden benachteiligt. (Boot, Kunstköder, Köder zum Raubfischfang (Blinkern, toter Köfi oder Fischfetzen bis Anfang Juli verboten).
Ich finde das Thema gut!
Ich bin sowieso dabei!
Bin zwar noch nicht kontrolliert worden, aber in manchen Streckenabschnitten gibt es sehr aktive Aufseher und es kann auch mal Wasserschutzpolis oder auch angelnde Polizisten vorbei kommen, die nicht weg schauen dürfen!
Dennoch halte ich mich daran.
Vorallem Tierschützer machen das "angeln" leben schwer. Um nicht weitere Einschränkungen zu bekommen, Feuer wieder an zu fachen, währe es gut wenn viele sich daran halten und nicht den Ruf der Angler durch illegale Methoden schädigen.
Sinnvoll ist es hierbei puplik zu machen, dass man auch mit legalen Methoden fängt. Vorallem Wie, Wann und Wo. Mit den Fangmeldungen wird es sicher Weitere geben, die dem Beispiel folgen werden.
Ich halte es daher für sinnvoll, zu posten (nicht den genauen Fangplatz) aber zumindest die Gewässerart und Struktur des Fangplatzes (Flachwasser, Steinpakung, Buhnenbereich, Turbinenwasser ect), Angelmethode und Köder, Beistiefe und Beiszeit ect.
Mit dieser Information können sich andere ausrichten und es ebenfalls erfolgversprechend versuchen.
Wir wissen dann, wann die Wallis bevorzugt an welchen Gewässerbereichen sich aufhalten und zu fangen sind. Den individuellen Platz muss sich jeder selbst suchen. Ob ein Fisch beim Abhaken versehentlich ins Wasser fällt, bleibt jedem selbst überlassen, wenn der Kühlschrank voll ist.
Sprich das kann jeder für sich behalten.
Ich hoffe Ihr seid meiner Meinung und macht mit.
Bleibt uns eigentlich eh nichts anderes übrig in Bayern und Franken. Wobei der lebende Köfu Bundesgesetz ist und somit für ALLE ausnahmslos gültig! Und mit dem Tierschutzgesetz ist nicht zu spaßen.
Ich höre auch immer, dass viele sagen, ich geb halt den Köfi einen leichten Schlag und kratz mal die Kehle an. "Der war halt wiederstandsfähig".
Leute das nüzt nichts!!! So ein Schwachsinn
Das waidgerechte Töten vom Fisch gehört zur Prüfung!
Diese Vorgehensweise kennen zum einen die Kontrolleure und zum anderen hebt es NICHT die Tatsache auf, dass der Köfi noch lebt und man gegen eines der höchsten Gesetze verstöst. Dan muss man sich halt überzeugen, dass er wirklich tot ist.
Mit diesem Argument kommt KEINER um die Strafe herum. Ganz sicher!
Bis dann am Wasser und beim Vernetzen.
Währ
wenn viele mitmachen.
G Peter
wir sind in Franken (Unter bis Oberfranken) wirklich bei den Fachmethoden benachteiligt. (Boot, Kunstköder, Köder zum Raubfischfang (Blinkern, toter Köfi oder Fischfetzen bis Anfang Juli verboten).
Ich finde das Thema gut!
Ich bin sowieso dabei!
Bin zwar noch nicht kontrolliert worden, aber in manchen Streckenabschnitten gibt es sehr aktive Aufseher und es kann auch mal Wasserschutzpolis oder auch angelnde Polizisten vorbei kommen, die nicht weg schauen dürfen!
Dennoch halte ich mich daran.
Vorallem Tierschützer machen das "angeln" leben schwer. Um nicht weitere Einschränkungen zu bekommen, Feuer wieder an zu fachen, währe es gut wenn viele sich daran halten und nicht den Ruf der Angler durch illegale Methoden schädigen.
Sinnvoll ist es hierbei puplik zu machen, dass man auch mit legalen Methoden fängt. Vorallem Wie, Wann und Wo. Mit den Fangmeldungen wird es sicher Weitere geben, die dem Beispiel folgen werden.
Ich halte es daher für sinnvoll, zu posten (nicht den genauen Fangplatz) aber zumindest die Gewässerart und Struktur des Fangplatzes (Flachwasser, Steinpakung, Buhnenbereich, Turbinenwasser ect), Angelmethode und Köder, Beistiefe und Beiszeit ect.
Mit dieser Information können sich andere ausrichten und es ebenfalls erfolgversprechend versuchen.
Wir wissen dann, wann die Wallis bevorzugt an welchen Gewässerbereichen sich aufhalten und zu fangen sind. Den individuellen Platz muss sich jeder selbst suchen. Ob ein Fisch beim Abhaken versehentlich ins Wasser fällt, bleibt jedem selbst überlassen, wenn der Kühlschrank voll ist.

Ich hoffe Ihr seid meiner Meinung und macht mit.
Bleibt uns eigentlich eh nichts anderes übrig in Bayern und Franken. Wobei der lebende Köfu Bundesgesetz ist und somit für ALLE ausnahmslos gültig! Und mit dem Tierschutzgesetz ist nicht zu spaßen.
Ich höre auch immer, dass viele sagen, ich geb halt den Köfi einen leichten Schlag und kratz mal die Kehle an. "Der war halt wiederstandsfähig".
Leute das nüzt nichts!!! So ein Schwachsinn

Das waidgerechte Töten vom Fisch gehört zur Prüfung!
Diese Vorgehensweise kennen zum einen die Kontrolleure und zum anderen hebt es NICHT die Tatsache auf, dass der Köfi noch lebt und man gegen eines der höchsten Gesetze verstöst. Dan muss man sich halt überzeugen, dass er wirklich tot ist.
Mit diesem Argument kommt KEINER um die Strafe herum. Ganz sicher!
Bis dann am Wasser und beim Vernetzen.
Währ

G Peter