Gesetzl. Bestimmungen für den Po
Hallo,
folgende gesetzl. Bestimmungen gelten für den Po:
Amtliche Genehmigung durch die Fischereibehörde u. Lizenz der Fipsas
(wird vorab durch uns besorgt)
Beide Lizenzen und Personalausweis sind stets bei sich zu tragen und auf Verlangen
vorzuzeigen.
Auf Karpfen und Waller darf 24 Stunden geangelt werden.
3 Angelruten pro Person sind erlaubt.
Lebende Köderfische sind erlaubt. Lebende Karpfen dürfen nur verwendet werde, wenn sie käuflich erworben wurden.
Beleg muss vorhanden sein.(Im Po sind genügend Weissfische)
Echolot nur zur Ortung eines Angelplatzes benützen.
Bojensetzen und abspannen ist verboten.
Verbot von Zelten und offenem Feuer. Wurde aber bisher geduldet.
Nachtfahrten mit dem Boot verboten.
Schonmaße und Schonzeiten:
Zander 35 cm 1.4. bis 31.5.
Karpfen 30 cm 1.5. bis 30.6.
Schleie 30 cm 1.5. bis 30.6.
Barsch 20 cm 1.3. bis 31.5.
Schwarzbarsch 28 cm 1.5. bis 30.5.
Dies sind die wichtigsten Regeln vom Po.
gruss björn