RobertH.
19. Juli 2011 11.45 Uhr
Weil Polizisten im Harz ein Schild für gefälscht hielten, entfernten sie es. Es war aber gültig.
Verwirrung im Harz um ein Verkehrszeichen: Zwei Beamte hatten das Schild am Sonntag an einer Straßeneinfahrt in Wernigerode abmontiert, da sie es für eine Fälschung hielten, wie ein Sprecher der Polizei am Dienstag in Halberstadt sagte. „Aber da haben die Kollegen wohl ein wenig voreilig gehandelt.“ Eine Prüfung habe nun ergeben, dass das Schild richtig sei. Die Beamten mussten das Schild daraufhin am Montag wieder anbringen.
Das seit 2009 gültige Verkehrszeichen zeigt das Symbol für eine Sackgasse, ergänzt durch ein Symbol für Radfahrer und Fußgänger. Das bedeutet, dass die Sackgasse für diese beiden Verkehrsteilnehmer durchlässig ist.
Die Polizei war zunächst davon ausgegangen, dass die ursprünglich an der Stelle angebrachten Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten“ und „Anlieger frei“ entwendet wurden.
Bürger hatten sich bei der Polizei gemeldet und den Hinweis gegeben, dass das Schild nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zulässig ist.
@Quelle:
Hier
Weil Polizisten im Harz ein Schild für gefälscht hielten, entfernten sie es. Es war aber gültig.
Verwirrung im Harz um ein Verkehrszeichen: Zwei Beamte hatten das Schild am Sonntag an einer Straßeneinfahrt in Wernigerode abmontiert, da sie es für eine Fälschung hielten, wie ein Sprecher der Polizei am Dienstag in Halberstadt sagte. „Aber da haben die Kollegen wohl ein wenig voreilig gehandelt.“ Eine Prüfung habe nun ergeben, dass das Schild richtig sei. Die Beamten mussten das Schild daraufhin am Montag wieder anbringen.
Das seit 2009 gültige Verkehrszeichen zeigt das Symbol für eine Sackgasse, ergänzt durch ein Symbol für Radfahrer und Fußgänger. Das bedeutet, dass die Sackgasse für diese beiden Verkehrsteilnehmer durchlässig ist.
Die Polizei war zunächst davon ausgegangen, dass die ursprünglich an der Stelle angebrachten Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten“ und „Anlieger frei“ entwendet wurden.
Bürger hatten sich bei der Polizei gemeldet und den Hinweis gegeben, dass das Schild nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zulässig ist.
@Quelle:
Hier