Ivo

Arno!
ich denke möglich ist es schon, doch glaube ich das es deutlich einfacher ist wenn man die ein oder andere Vorschrift vorsichtig umgeht
Ich habe von meinen 7 deutschen Fischen dieses Jahr 1 völlig legal mit Boilie gefangen, 5 nicht ganz legal, da Schleppfischen verboten ist und ich vom terbenden Boot gefischt habe...das ist für mich allerdings kein Schleppfischen!
Kurzer

was bleibt uns denn übrig?
Mein Schein ist mir heilig

!
Ulf
Ivo hats glaub beschrieben:
"Vorsichtig umgehen."
Bedeutet gute Kenntnis der bestehenden Gesetze und Vorschriften und deren rechtliche Auslegung.
So weit ich weiß, gilt in D noch immer: Was nicht beschrieben und geregelt ist ist so gut wie gestattet.
Es muß immer erst mal einen geben, der es besser weiß und auch durchsetzen kann. *ggg*
Denk gerade im Bereich unserer Angelei, kann man so Einiges noch in alle möglichen Richtungen auslegen! ;-)
Na ja: mit lebendem Köfi sollte man aber vielleicht nicht angeln ... ;-)
Mutz
Ihr wisst schon daß es laut Gestez in Deutschland kein
Nachtfischverbot mehr gibt !
Und alles andere liegt an euch es in eurem Verein durch
zu setzen.
Bei uns hatts funktioniert, Antrag, Abstimmung, 24 Std. fischen
also wieder ein minuspunkt bis zum Walli weniger.
Grüßle Mutz
ben

Arno
Vorweg denke auch das es klappt.
Höhere Zeitaufwand ist glaube ich der Schlüssel zum Erfolg.
Kleine Geschichte: 1 Jahr gefischt so 100 Tage bis ca 24 Uhr mal 2 Std mal Länger immer am gleichen Angelplatz ,Wallers so bis 90cm gefangen.
Glück gehört auch dazu
Einmal am Samstag auf einer Feier,höre am anderen Tag Gastangler "auf meinem Platz " beim Blinker einen Waller mit 1,92
gerissen und mit einer 40 monofil nach1,5 std gelandet das war 1995.
Muß zugeben habe nicht damit gerechnet das so ein großer da war.
Hatte ein Loch bis 4 m am Angelplatz.

Gruß Ben
Peter
Hallo,Arno
ja, Spinnfischen und Wallerpellets!
Gruß Peter
zwi
@ Mutz, bist du dir ganz sicher das in ganz Deutschland kein Gesetz das Nachtangeln verbietet, oder ist es in euerem Bundesland so?
Wäre schön wenn mir das schriftlich geben könntest.

Peter
Ulf
... denke, dass regelt doch in erster Linie das im Bundesland geltenede Fischereigesetzt. Soweit ich weiß, ist das auch
Ländersache.
Als nächstes gelten die Bestimmungen des Verbandes.
Und dann können die Eigentümer oder auch Pächter für Ihre Gewässer Sonderbedingungen einrichten, also z.B. das Nachtangeln, oder das Angeln auf eine bestimmte Fischart in einem bestimmten Gewässer verbieten.
Findest du dort überall nichts über die Regelungen der Zeiten in denen die Fischerei, oder das Angeln geregelt ist, hast du freie Hand, wann du angeln gehen willst.
Bei uns in Sachsen ist das zumindest so und es gibt ein paar wenige Gewässer in denen der Fischereiberechtigte das Nachtangeln verboten hat.
Würde es ein generelles Nachtangelverbot geben, müßten also im Umkehrschluß für jedes Gewässer in dem Nachtangeln erlaubt ist, eine besondere Regelungen getroffen und eine besondere Erlaubniss bzw. Ausnahmegenehmigung erteilt werden, was dann ja eigentlich gegen ein bestehendes Gesetz verstoßen würde.
Und das gibt es meineswissens nicht!
Nachtrag:
Hier müßte eigentlich alles zu finden sein:
http://www.aqua-globe.net/fischereigesetze-baden-wurtemberg.html
Jan G.
Zitat: |
Original von Arno
kann man in Deutschland große Waller fangen,wenn man sich streng an die Buchstaben des Gesetzes hält? |
|

Arno,
ich finde das Thema sehr interessant!!!
Auf deine Frage zu kommen - Ja, aber ich bin überzeugt davon, die meisten Großfische werden mit illegalen Methoden gefangen.
- Klopfen vom treibenden Boot (in den meisten Flüssen verboten)
- Angeln mit lebendem KöFi
- Echolot Einsatz (oft verboten)
- Angeln in Schutzgebieten
- Ignorieren von Bootsangelverboten
usw.
Die Angler, denen das alles egal ist, schädigen das Anglen im allgemeinen, da sie weitere Einschränkungen und Verbote provozieren.
Ich kenne verschiedene Plätze an Rhein und Mosel, da würde ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mehrere Großwaller pro Jahr fangen. Leider darf ich dort nicht fischen und ich halte mich dran.
So ist mir der Fang eines ganz Kapitalen in Deutschland noch nicht gelungen.... Aber auf illegal gefangene Fische braucht sich eh keiner was einzubilden.
Ivo
Hi Jan!
Sicherlich ist sehr schwer beim dem ganzen Paragraphendschungel sich immer an die Gesetze zu halten, doch bin ich der meinung das man sie auch nicht unweigerlich völlig brechen muss um Erfolg zu haben. Ich finde man sollte sie einfach nur umgehen, denn warum sollen wir kleinen Ar...löcher dies nicht auch tun, schliesslich wird es uns doch von denen da oben auch fast jeden Tag vor gemacht!
Aber ich verstehe deine Worte auch völlig schliesslich ist es ja bei deinem Beruf auch nicht das gleiche wenn du Gesetze umgehst, wie wenn es Ottonormalmensch tut.
Jan G.
Zitat: |
Original von Ivo
Aber ich verstehe deine Worte auch völlig schliesslich ist es ja bei deinem Beruf auch nicht das gleiche wenn du Gesetze umgehst, wie wenn es Ottonormalmensch tut.
|
|
Hi Ivo,
bin kein Moralapostel und auch nicht unfehlbar. Fahre "versentlich" auch mal ein paar Kilometer zu schnell. So ist es ja auch nicht.
Wenn einer mal ein wenig über die Strenge schlägt - man, ist sicher kein Drama.
Aber manche machen ja nur verbotenes! Ich kenne Angelkollegen, von deren Fischen 90% auf irgendeine illegale Art und Weise gefangen werden. Und diese gehören auch noch zur schreibenden Zunft und sind als Autoren für Angelzeitschriften tätig.
Tolle Vorbilder für Jungangler!
Ivo

Jan!
So war es nun auch wieder nicht gemeint...allerdings ist mir auch klar wen du mit den "tollen Vorbildern" meinst.
Kurzer
Moin Jungs,
ja von solchen Autoren habe ich auch schon gehört. Ich habe mal jemanden aus einem bekanntem, deutschem Angelherstellerteam kennengelernt.
Dieser gute Mann macht überhaupt keinen Hel daraus, dass er alle Welse und Hechte bisher mit lebenden Köfis gefangen hat. Das war mal auf einer Messe. Neben mir standen zig andere Angler den bald das Gesicht eingeschlafen ist...
Wie Ihr schon richtig schreibt, man sollte nicht über die Stränge schlagen und wenn dann .... sollte man es wenigstens für sich behalten
Mutz
Sorry, das mit der fischereigesetzlichen Regelung daß kein Nachtfischverbot
besteht gilt nur für Bayern.
Falls es einer schriftlich benötigt, Auskünfte gibts beim
Landratsamt Günzburg tel. 08221 / 95-258
Grüßle Mutz
Arno

all,
bin auf das Thema nach einem längeren Telefongespräch mit Marcus gekommen.
Fazit

lle hier sind gesetzestreue Bürger
@Jan,fand deine Aussagen über Autoren hoch interessant,irgendwie müssen die Leser ja auch an paradiesische Angelplätze gelockt werden

Arno
Arno

all,
dieses Thema wurde in verschiedenen Beiträgen mal kurz erwähnt
Wie sieht es denn fast 5 Jahre später aus ?
Gruß Arno
WallerJägerS
Hallo Zusammen,
wie ich so mitbekommen habe wird grundsätzlich mit lebendigen Köfi auf waller gefischt.
wie siehts mit den Chancen mit einem toten Köfi zu fangen aus?
oda Tauwurmbündel als alternativen?
wenn ja wie werden sie präsentiert?
udo/72
Mal schauen was da jetzt kommt
llcatlfishll
eif. ist der knochen fùr lebendige köderfische gedacht, wir verwenden den knochen allerdings auch für tote köderfische.
Funktioniert super, wir konnten schon 2m fische so überlisten!!
schnorchel
Zitat: |
Original von WallerLotte
Hallo Zusammen,
wie ich so mitbekommen habe wird grundsätzlich mit lebendigen Köfi auf waller gefischt.
|
|
Das ist vieleicht deine Wahrnehmung aber Lebender Köfi ist in Deutschland verboten und daran halten sich auch 99,9% der User hier.
Dort wo er erlaubt ist (Ausland) ist er sicher eine gute Sache.