Erlaubt, ja oder nein? Jugendfischereischein

frederic96
Hallo ich (15) bin im Internet auf diese Seite, gestoßen und willte wissen darf ich jetzt alleine angeln gehen, in NRW, whttp://www.vdsf-fischerjugend.de/500818938210c0b01/50081893bf1006117.htm ,wenn ich den Fischereischen habe und in einem Verein bin?
Und dürfte ich meinen Bruder (12), wenn dieser den Jugendfischereischein besitzt und im gleichen Verein ist?

Ich freue mich über alle Antworten, am liebsten über die Positiven Augenzwinkern
Catfishhunter 95
Hey

Du alleine darfst meiner Meinung nach schon. Ich bin auch erst 16 Jahre alt und gehe bereits seit ich 14 war alleine fischen. Jedoch deinen Bruder darfst meines Wissens nach aus versicherungstechnischen gründen nicht mit nehmen, weil du noch nicht Volljährig bist und somit auch noch keine aufsichtsperson sein darfst.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

bis bald
frederic96
Ich bin 15 und wollte fragen ob ich mit dem Angelschein alleine angeln gehen darf? nachdenklich

Ich freue mich über Antworten
Catfish87
Haja mit den Fischereischein ( nicht Jugendfischereischein!!!) darfst du ohne Aufsicht angeln gehen!

Es kann nur sein, dass es Beschränkungen gibt nachdenklich

MfG Alex
Hüttewirt
Hallo Frederic,
das kommt auf das Bundesland an in dem Du Wohst, und das jeweilige Landesfischereigesetz.
frederic96
ich wohn in NRW
frederic96
also könnte ich heut Nachmittag noch angeln gehen
Catfishhunter 95
Solange es bei dir im Verein keine Sonderregelungen schonAugenzwinkern
Arno
Willkommen ,
damit dürfte alles klar sein oder? Wünsche Petri Heil

Jugendliche unter 10 Jahren dürfen im Einwirkungskreis des Fischereischeininhabers beim Angeln assistieren und dabei auch die Angel halten. Ausgenommen sind die tierschutzrelevanten Vorgänge, insbesondere das Abhaken und das Töten von Fischen. Wer zwischen 10 und 16 Jahren alt ist, erhält ohne Prüfung den Jugendfischereischein. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Ab dem 13. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und erhalten dann mit Vollendung des 14. Lebensjahrs den regulären Fischereischein, mit dem sie ohne weitere Auflagen angeln dürfen.

Gruß Arno
frederic96
Danke
Arno
Keine Ursache,fangt was schönes Augenzwinkern
Waage
Willkommen Arno

rauchen Hätte mich auch gewundert wenn der 2. Vorsitzende der "Wallerfreunde -Sachsen e.V"

Das nicht gewusst hätte großes Grinsen Daumen hoch

Gesundes Neues Jahr wünsch ich Dir noch.....Prost