Richi
Hallo Leute,
ich hab eine Frage bzgl. der Regelung mit mehreren Anbissstellen.
Hab dazu nix gscheits gefunden.
Meines Wissens ist in Bayern eine zweite Anbissstelle an einer Rute verboten.
Dieses Gesetz bezieht sich glaub ich auf die Anzahl an Ködern mit Haken.
Wenn ich jetzt beim Schleppen ca. 30cm vor dem Köder ein Spinnerblatt auf dem Stahlvorfach laufen lassen will(Ohne Haken) frage ich mich ob das als zweite Anbisstelle gilt oder nicht?
An dem Spinner kann ja kein Fisch hängen bleiben.
Was meint ihr??
Kennt sich jemand aus??
Danke
ich hab eine Frage bzgl. der Regelung mit mehreren Anbissstellen.

Hab dazu nix gscheits gefunden.
Meines Wissens ist in Bayern eine zweite Anbissstelle an einer Rute verboten.
Dieses Gesetz bezieht sich glaub ich auf die Anzahl an Ködern mit Haken.
Wenn ich jetzt beim Schleppen ca. 30cm vor dem Köder ein Spinnerblatt auf dem Stahlvorfach laufen lassen will(Ohne Haken) frage ich mich ob das als zweite Anbisstelle gilt oder nicht?

An dem Spinner kann ja kein Fisch hängen bleiben.
Was meint ihr??
Kennt sich jemand aus??
Danke
