Wallerhunter2k11
Moin Moin Wallergemeinde,
seit einiger Zeit wurde es ja erlaubt, das wenn man keinen Bootsschein hat, man bis zu 15 PS Führerscheinfrei fahren darf. Bei uns im Reffenthal (Speyer Altrheinarm) steht im Sommer ab un zu ganz gerne mal die Wasserschutz und "blitzt" die Boote.
Wie ist es eigentlich, wenn jemand ohne Bootsführerschein mit einem Schlauchboot mit 15PS viel schneller als erlaubt durch den Altrhein rauscht? Kann er dafür auch bestraft werden?
Vielleicht hat ja jemand ne Ahnung und kennt sich ein wenig aus
Gruß
Wallerhunter
Flussmonster
Ich würde da mit dieser 15 PS Grenze vorsichtig sein, beim Anruf bei unserer WaPo wurde mir und meinen Kumpels gesagt, das weil der Rhein ein Internationales Gewässer wäre, man diesen trotz der Erhöhung von 5 PS auf 15 PS nur mit einem Bootsführerschein fahren darf (Auf dem Main wiederum wäre es erlaubt 15 PS zu fahren).
Das war der Stand von Anfang 2013, habe mich dann auch nicht mehr danach erkundigt, da wir mit 5 PS eigentlich immer auskommen.
Wenn jemand weiß ob sich daran nun etwas geändert hat, oder uns damals Schwachsinn erzählt wurde, wäre ich für ne Info dankbar
Eyachangler1973
Auf dem Rhein gilt 5 PS. Für 15 PS auf dem Rhein braucht man immernoch einen Bootsführerschein.
rossi46
auf dem Rhein gilt die 15ps Regel nicht.
Armes Deutschland!
Wallerhunter2k11
D.h. wenn ich es Richtig verstehe, heißt es, das ich noch nicht mal mit 15ps auf einem Seitenarm, sprich einen Altrhein fahren darf?
Wozu dann die erhöhung von 5 auf 15PS?
Stefan_M
Moin!
Naja, gibt ja wohl in

noch mehr Gewässer als den Rhein!
Aber zum Rhein kann ich das vorab Gesagte nur bestätigen, der Rhein ist weiterhin ohne Führerschein nur mit 5 PS zu befahren.
Grüße, Stefan
Hans Nöbauer

Kann zwar nur von OÖ

sprechen.
Bei uns ist jeder Verbrennungsmotor anzumelden dazu wird das Boot sowie der Motor von der Überprüfungsstelle besichtigt, wenn beides NEU ist braucht man nur die Papiere zur Überprüfungsstelle bringen und alles wird innerhalb 1ner Std. erledigt. Man wird dabei auch sofort informiert ob eine Führerscheinpflicht besteht oder nicht!
Bei gebrauchten Boot od. Motor wird einem ein Termin zugeschickt wo und wann die Überprüfung stattfindet, ist meist der nächstgelegene Bootshafen.
Aber zur eigentlichen Frage: Es gibt (auch in

) Geschwindigkeitsbeschränkungen meist im Brückenbereich, Altarmen Bootshafen... diese können natürlich auch bei Übertretung geahndet werden.
VORSICHT "Führerscheinfrei" bedeutet nicht das man die Verkehrszeichen NICHT kennen oder beachten muss
Wallerhunter2k11
Danke schonmal für die Antworten
ABER:
Wie soll ich den auf einem Schlauchboot erkennen, das ich nicht zu schnell fahre?Zum Thema "Geschwindigkeitsbegrenzung"...
Hab jetzt vorsichtshalber mal bei unserer zuständigen WaPo angerufen, die müssen sich allerdings erstmal selbst schlau machen, wie das mit unseren Altrheinarmen aussieht
bone
Zitat: |
Original von Wallerhunter2k11
Danke schonmal für die Antworten
ABER:
Wie soll ich den auf einem Schlauchboot erkennen, das ich nicht zu schnell fahre?Zum Thema "Geschwindigkeitsbegrenzung"...
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Wie machst du es auf einem "normalen" Boot?
- Handy APP
- GPS
- Echolot mit GPS
- speedgeber am Echo
- transportables Fahrzeugnavi
- etc. pp.
Letzendlich bis du für die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung verantwortlich. HAst du keine Kontrollmittel musst du so fahren, dass du die Limits nicht errreichst, bzw. überschreitest.
Wenn zu zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort sein musst, wie machst du das?