JeanF
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Da wäre ich mir nicht so sicher.
Gesetzeslage z.b. in Deutschland:
In der Regel ist nur das Fischereirecht dem Kartenausgeber zugehörig, sei es gepachtet oder im Besitz. So ist zum Beispiel, wenn keine andere gesetzliche! Regel vorliegt auf sämtlichen Bunderwasserstraßen die Benutzung eines Echolot erlaubt, genauso wie das Klopfen.
Angeln darfst du währenddessen meist aber nicht.
Gesetzlich ist das meiste erlaubt, die Einschränkungen kommen vom privatrechtlichen Vertrag mit dem Kartenausgebenden.
Ob man sich natürlich Freunde damit macht, wenn man da (legalerweise!) rumlotet steht auf einem anderen Blatt.