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Geschrieben von friesdorfer am 21.07.2007 um 08:01:

  "verwenden" juristisch gesehen?

Kann mir jemand erklären was juristisch "verwenden" bedeutet.Der Fall: Ich sitze abends mit zwei Ruten auf unserem Nachtliegeplatz (Berufsschiff). Eine Rute von der Landebrücke, die andere vom Achterdeck.Besuch von der Landpolizei. Das Schiff war fest vertaut uind nicht fahrtüchtig wegen zu wenig Besatzung an Bord.Das ganze in Nrw auf dem Rhein. Im Fischereischein steht" Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden". Meiner Meinung ist verwenden: Schleppen,treiben und an einem guten Angelplatz vor Anker gehen und sich so einen Vorteil schaffen.Wie sieht ihr das? Übrigens wurde ich von einem lieben Anglerkollegen angeschwärzt.Aber was solls Prost



Geschrieben von Bönne am 21.07.2007 um 08:41:

 

Grrrrr Affe



Geschrieben von Mutz am 21.07.2007 um 10:14:

 

Wenn mann es ganz genau nimmt, heißt es Fischen vom Boot aus nicht erlaubt.
Weil ja du vielleicht einen Fangen könntest und der andere nicht oh man

böse Neider gibt es leider überall . kotz


bis bald Mutz


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