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Geschrieben von Redl77 am 15.02.2009 um 13:52:
Tauwurmbündel
Ich fische mein Tauwurmbündel auf U-pose und Einzelhaken!
Jetzt hab ich mir überlegt den Einzelhaken durch einen Drilling zu ersetzen!
Meiner Meinung nach bekommen ich hier mehr Volumen zusammen und kann auch mehr Würmer anbringen!Was vielleicht mehr Lockwirkung erzeugt!?
Was haltet ihr davon??
Wie fischt ihr euer Tauwurmbündel?
Geschrieben von schu83 am 15.02.2009 um 13:55:
Drilling ist sicher die bessere Methode da du auch einen besseren
"medusa" effekt erreichst!
Nur brauchst min 10 stk Tauwürmer auf dem Drilling!
Ich verwnde meißtens 4/0 drillinge von owner!
mfg schu
Geschrieben von Steffen S am 15.02.2009 um 14:39:
Zitat: |
Original von schu83
Ich verwnde meißtens 4/0 drillinge von owner!
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|
Geschrieben von schu83 am 15.02.2009 um 15:24:
Mein Fehler!!!!!!!!
5/0 Natürlich
Geschrieben von Duke am 15.02.2009 um 16:36:

,
wie ist das denn eigentlich? Bei uns am Rhein ist eine Raubfisch- und eine Friedfischrute erlaubt. Ist eine Rute die mit Drilling und Würmern bestückt ist eine Friedfischrute oder nicht?

Ich glaube es wird schwer den Kontrolleuren bei gleicher Rutenausführung das klar zu machen.
Gruß Bernhard
Geschrieben von steve am 15.02.2009 um 17:10:
Hey Duke das Problem habe ich auch schon mit meinem Kumpel diskutiert.Hat jemand eine Antwort darauf?
Geschrieben von martin1975 am 15.02.2009 um 17:36:
Ich fische einzelhaken!
Ich fische mit Tauwurmbündel immer mit U-Pose und einfachhaken an der Haarmontage. Die Tauwürmer fädle ich dann in der Mitte ca. zwei cm auf, sie spielen dann richtig schön in der Strömung.
Geschrieben von Wallertizi am 15.02.2009 um 18:31:

steve und bernhard,
das is ne gute frage.
ich hab mal gehört dass auf friedfische mit mehrfachhaken zu angeln verboten ist. also denk ich ein drilling mit tauwürmern ist eine raubfischrute.
ist meine meinung. aber vllt kann ja wer mehr dazu sagen.
Gruß
wallertizi
Geschrieben von rms am 15.02.2009 um 19:30:
Die Verwendung von einem Drilling gilt automatisch als Raubfischmontage? Seltsame Regelung. Gut, es kommt immer darauf an wo gefischt wird und wie dort die Bestimmungen sind. Generell halte ich aber das für Unsinn.
Geschrieben von Duke am 15.02.2009 um 19:51:
und Danke für eure Antworten. Haben wir im Forum niemand, wo auch ne Sattelfeste Antwort dazu geben kann, z.B. Rechtsanwalt oder vielleicht auch ein Wasserpolizist oder ähnlich.
Gruß Bernhard
Geschrieben von WallerDome am 15.02.2009 um 20:08:
Habe gerade zwecks diesem Thema mit den netten Kontrolleuren der WSP diskutiert. Ergebnis: Jeder der beiden hatte eine andere Ansicht.
Ich habe allerdings eine Adresse bekommen an die ich mich wenden kann. Wenn ich genaueres weiß, gibt's ne Info!
Gruß
Wallerdome
Geschrieben von steve am 15.02.2009 um 20:39:
[quote]
Original von WallerDome
Habe gerade zwecks diesem Thema mit den netten Kontrolleuren der WSP diskutiert. Ergebnis: Jeder der beiden hatte eine andere Ansicht.
Ich habe allerdings eine Adresse bekommen an die ich mich wenden kann. Wenn ich genaueres weiß, gibt's ne Info!

WallerDome da bin ich mal gespannt.Wer nett wenn du mir das über PN schicken könntest fall's ich es nicht lese im Forum.Intressiert mich brennend.
Geschrieben von salmideluxe am 15.02.2009 um 21:35:
das würde mich auch mal interessieren

ich sag mal generell fischt man ja mit drillingen und 10tauwürmern nicht auf friedfisch oder??
Geschrieben von der_max am 15.02.2009 um 23:38:
Hi!
Also mit raubfischen sind ja meistens inoffiziell nur hecht und zander gemeint. bei uns ist es so dass ich eben nur auf einer rute köderfische oder -fetzen benutzen darf. auf der anderen rute darf ich tintenfisch oder tauwurm oder sonstwas mit haken aller art benutzen.
das sagt aber natürlich nichts über die rechtliche situation oder gesetzeslage aus.. kommt warscheinlich wie so oft mal wieder nur auf die stimmung des kontrolleurs an..
gruß max
Geschrieben von sigus am 16.02.2009 um 08:29:
Ich denke das kommt darauf an welchen Zielfisch ich habe.
Wenn Hecht und Zander geschont sind und ich vor einer 500gr. Rute mit Tauwurmbüdel, Calamare etc., 5/0er Drilling oder 9/0er Einzelhaken und 100er Vorfach hocke, soll mal einer kommen und sagen ich angle auf Hecht oder Zander.
Aber ist der Waller geschont dann ist das verboten.
Fetzen oder Köderfisch würde ich nicht an den Haken hängen.
Bei Unklarheiten sollte man immer beim Kartenkauf nachfragen.
Adresse steht ja meißt drauf.
Geschrieben von Ulf am 16.02.2009 um 10:38:
Zitat: |
Original von der_max
.. kommt warscheinlich wie so oft mal wieder nur auf die stimmung des kontrolleurs an..
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|
Wie geil ist das denn??!!!!
Da geht ihr also angeln und wißt nicht mal wann ihr wo mit welcher Montage angeln dürft???
Bei uns in Sachsen steht so in der Verordnung zum Fischereigesetz!
Danach ist die Verwendung eines Köders der zum Raubfischfang
"geeignet"!!! ist in der Zeit vom 1. Februar bis zm 30. April verboten!
Denke da gibt es auch nicht mehr sooo viel auszulegen wenn ich mit Drillingen angle!
... zumal dann in der Gewässerordnung die Friedfisch bzw. Raubfischangel klar definiert ist! Bei einer Friedfischangel dürfen nur einschenklige Haken verwendet werden, also:
In Sachsen darf mit Drilling in der Zeit vom 1.2 bis 30.4 NICHT geangelt werden!!
Geschrieben von Tino am 16.02.2009 um 10:58:

Ulf...
ich denke diese (Deine) Definition von Friedfisch-u.Raubfischangel gilt nicht nur in Sachsen. Ist ja eigentlich auch logisch,...erzähl mal einem Kontrolleur Du fängst Deine Karpfen mit Drillingen
Schliesslich kann man ja auch nicht in der Hechtschonzeit mit der Spinne losziehen und auf dem Argument beharren - "Ich befische Barsche"
Aber warum diese Problematik so ernst genommen wird weis ich auch nicht....legt doch einfach 2 Raubfischmontagen aus. Der Wels hat nicht umsonst Schonzeit,...und Ihn dann "hintergehen" mit irgendwelchen "nichtgeregelten" Gesetzeslagen....wieso
LG Tino
Geschrieben von Arno am 16.02.2009 um 11:41:
eine Friedfischangel besteht aus einer beliebigen Rute,mit oder ohne Rolle,sowie einem einschenkligen Haken der die Größe 8 nicht überschreiten darf. (Kurzform)
Gruß Arno
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