Wallerforum ...Das Diskussionsboard (http://www.wallerforum.com/waller/index.php)
- Ecke für Wallerneulinge (http://www.wallerforum.com/waller/board.php?boardid=75)
-- Allgemeine Fragen (http://www.wallerforum.com/waller/board.php?boardid=79)
--- Schlauchboote registrieren Ja / Nein ??? (http://www.wallerforum.com/waller/thread.php?threadid=21777)


Geschrieben von daumi73 am 29.06.2009 um 12:18:

  Schlauchboote registrieren Ja / Nein ???

Hallo zusammen ! Willkommen

Hab mal wieder eine Frage mit der ich nicht weiter komme .

Hab mir zum Bojen setzen und zum ausbringen der Köder ein Schlauchboot mit Holzboden gekauft und will das Teil mit E-Motor fahren und als Beiboot nutzen .

Frage : Muß ich das Boot in Deuitschland anmelden ? nachdenklich
Brauche ich für Italien eine extra anmeldung ? nachdenklich

Gruß Daumi !!!



Geschrieben von Dalton72 am 29.06.2009 um 19:54:

 

Willkommen

Ob du ein Boot anmelden musst hängt von der Leistung deines Motors ab!!!

Hab erst letztes Jahr bei dem Schifffahrtsamt angerufen deswegen. Ab 3,5 PS

glaube ich war das, musst du deinem Boot ne Nummer geben. Das Gleiche gilt

für Elektro Motoren ab ?? kw. weißt nicht mehr .... keine Ahnung

Rufe doch da mal an und Infomiere dich lieber nochmal genau.

In Italien haben wir auch keine Nummer drauf gehabt (falltboot mit E motor)



Geschrieben von tomcat am 29.06.2009 um 20:18:

 

Willkommen

jemand der wirklich Ahnung davon hat , hat mir empfohlen das Auslegeboot anzumelden . Ist sicherlich kein Fehler .... (bezieht sich auf D)



Geschrieben von Duke am 29.06.2009 um 21:40:

  RE: Schlauchboote registrieren Ja / Nein ???

Willkommen
ich habe einen Link zum WSA gefunden, in dem steht, dass wenn du Kleinfahrzeuge auf Binnenschifffahrtsstraßen nutzt, diese Kennzeichnungspflichtig sind, auch ein Ruderboot.

Hier ist der Link: http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/kennzeichnung-kleinfahrzeuge/KlFzKV-BinSch.pdf

@ Tomcat: Hast du schon wieder alles vergessen Tom, was du bei deinem Führerschein gelernt hast. großes Grinsen

Gruß Bernhard



Geschrieben von Finki am 30.06.2009 um 01:05:

 

Anmeldepflicht in D (WSA) besteht ab 2.21 KW Nutzleistung an der Propellerwelle. E-Motoren sind in der Regel davon ausgeschlossen. Meines Wissens nach haben die meisten gängigen E-Motoren weniger als 1 PS Leistung.

Angabe ohne Gewähr.



Geschrieben von Alex M. am 30.06.2009 um 07:48:

 

Willkommen
wenn Du auf Schifffahrtsstraßen fahren willst muss es angemeldet sein, egal was für ein Antrieb Du hast.
Wenn Du nur im Baggersee rumschipperst brauchst Du nichts.
Diese Anmeldung kostet zw. 15 und 20 Euro, ist also erschwinglich und es gibt keine Folgekosten.
Für Italia solltest Du das Boot angemeldet und VERSICHERT haben.
bis bald



Geschrieben von siluro 1211 am 30.06.2009 um 08:49:

 

Willkommen @all,

nun muss ich aber etwas genauer nachhaken nachdenklich
Mein kleines Schlauchi( 2 Meter) ist auch nicht angemeldet!
Muss ich denn das Schlauchi anmelden wenn ich auf dem Po rumschippern will? keine Ahnung

Ich meine damit jetzt Nummer vom WSA und Haftpflichtversicherung?
Brauche ich wirklich beides???
Vieleicht kann ja Roland als Experte mal was dazusagen?

Gruß Mike bis bald



Geschrieben von spitzi am 30.06.2009 um 08:54:

 

Willkommen
nur zur info :
der po(fluß) ist keine Schifffahrtsstraße lol



Geschrieben von siluro 1211 am 30.06.2009 um 08:57:

 

Willkommen Spitzi,

wie siehts aus mit den obigen Fragen?

Schifffahrtsstraße hin oder her!

bis bald



Geschrieben von spitzi am 30.06.2009 um 09:03:

 

Willkommen
keine Ahnung wie das funzt !!>aber wegen 2o euro würde ich es nicht drauf ankommen lassen
Prost



Geschrieben von ps-goetz am 30.06.2009 um 10:26:

 

Hallo

Ich würde auch sagen, lieber anmelden. Das ganze kostet bei uns 18,- € und ist in einer Woche durch gewesen.

Also wir reden hier nicht über Kosten.

Was allerdings im Ausland vorraussetzung, auch für kleine und kleinste Boote gilt würde mich auch interessieren.

Ich weiß das Boote in Spanien eine Registeraturnummer (CHE Nummer) benötigen und auch in Frankreich so etwas gefordert wird (sind ja auch Schwimmwesten Pflicht!), habe aber keine Ahnung ab welchen Bootsgrößen und Motorisierungen.

Infos darüber wären echt toll.

Allerdings ist es auch zum Beispiel richtig das wir auch in Ländern in denen mann höher motorisierte Boote als unsere 5 PS Grenze erlaubt nicht fahren darf (Italien z.Bsp.).

Mir wurde vom Schifffahrtsamt Koblenz gesagt das das fahren von Booten mit mehr als 5PS auch im Ausland für Deutsche nicht gestattet ist und dieses auch nur geduldet wird(solang nichts passiert).

Kann jemand diese Aussage zu 100% wiederlegen?

Sind wir auf den Booten der Wallercamps in Italien eigentlich Haftpflichtversichert? Ich glaube nicht!

Wer kann dazu mal etwas mit Sicherheit sagen, bitte in diesem Fall mal kein: ich glaube gehört zu haben... sondern nur echte Fakten!

Danke im Vorab

MfG

Peter Götz



Geschrieben von hollxxx am 30.06.2009 um 13:58:

 

Willkommen ,
hab ich ausgiebig mit dem Thema beschäftigt da ich auch "wild" mit eigenem Boot nach Italien fahre.
Zu empfehlen ist jedem der beim ADAC ist sich doch kostenlos die Broschüre
Info für Wassersport Italien zuschicken zu lassen.
Ich zitiere:
Versicherungspflicht für Sportboote
Bei Befahren von italienischen Binnen- und Küstengewässer sind Motorboote über 3 italienische Steuer- Ps 5,44 Ps (4kW) haftpflichtversicherungspflichtig. Ein Versicherungsnachweis muss an Bord mitgeführt werden. Als solcher gilt die Versicherungskarte, die von der Versicherung zusätzlich zur Police ausgegeben wird.
Die Mindestdecksumme beträgt 766.938,00 Euro je Schadensereigmis.

Führerscheinvorschriften
Laut dem Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten in Italien folgende Führerscheinvorschriften:
Ausländische Bootsfahrer-auch Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union- müssen in Italien für ein Boot das nicht unter italienischen Flagge ( zugelassen und versichert in Italien) fährt, das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihren Heimatland zum befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist.

Danach gilt für unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland fahrender Boote folgendes:
Zum Führen
von Booten mit Motoren über 3,68 kW (5 Ps) ist der Sportführerschein-See bzw. Binnen erforderlich.
Der Sportbootführerschein ist für das Führen von Wassersportfahrzeugen unter italienischer Flagge (z.B. Charterboote) verpflichtet, wenn die Motorleistung 30kW 40,8 Ps überschreitet oder wenn, ohne die Motorleistung zu berücksichtigen, mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird.

Sicherheitsausrüstung
Die Sicherheitsausrüstung ausländischer Boote muss auf Binnengewässern in Italien den gesetzlichen Regen des Heimatlandes entsprechen. Die in Deutschland vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung entspricht jedoch nicht den für italienische Staatsbürger vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstungen.
an Bord muss in Italien sein:

Gilt auch für Schlauchboote!!!


Um sämtlichen ärger in Italien aus dem Weg zu gehen, da dies leider oft Auslegungssache des Kontrollörs ist würd ich mein Schlauchboot auf jeden Fall Anmelden und Versichern.
Wenn die Herren der italienischen Wasserschutzpolizei meinen du musst dein Schlauchboot mit E-Motor Anmelden und Versicheren das kannst du nix dagegen tun und eine Strafe von mindesten 170 Euro pro vergehen wird fällig.
Leider kann dir die Frage keiner richtig beantworten da in Italien so viel geduldet wird.

Ich hoffe euch weitergeholfen zu haben

Lg Jürgen



Geschrieben von Andi am 30.06.2009 um 14:03:

 

Hi Jürgen!

Das sind mal super Infos!
Das heisst ich werde mein 330iger Zeepter vorsichtshalber doch anmelden...



Geschrieben von hollxxx am 30.06.2009 um 14:11:

 

Jo Andi würd ich auf jeden Fall machen.
Leider kenn ich mich jetzt nicht so mit den Österreichischen Gesetzen aus wir aber so ähnlich wie in Deutschland sein.
Was ich oben geschrieben hab ist definitiv Pflicht!
Das Problem ist halt nur es wird so viel geduldet ein bekannter von mir hat z.B auch ein eigens Boot mit 40Ps und keinen Bootführerschein, fährt aber trotzdem in Italien unter Deutscher Flagge damit rum.
Er wurde auch schon des Öfteren kontrolliert und es gab diesbezüglich nie Problem aber lass mal was passieren…….

Lg Jürgen



Geschrieben von siluro 1211 am 30.06.2009 um 14:12:

 

Willkommen ,
tut mir leid aber das widerspricht sich doch!!

Bei Motorbooten über 5,44 PS brauchst du ne Versicherung!
Das heißt bei Booten unter den 5,44 PS brauchst nichts, oder? nachdenklich

Wie ist das jetzt mit meinem Beiboot das nur gerudert bzw. mit Elektro gefahren wird.

Bitte nicht falsch verstehen, aber es muss doch wohl ne eindeutige Gesetzgebung dazu geben! Kopf gegend Wand

Auch in Italien wirds doch wohl auch was anderes als Auslegungen geben, oder großes Grinsen

Vieleicht kann ja einer unserer Italiener an Bord noch Stellung dazu nehmen?

bis bald



Geschrieben von hollxxx am 30.06.2009 um 14:24:

 

so nochmal großes Grinsen
klar ist das Gesetz aber bei unseren Italienischen Freunden geht’s nicht so genau!!
Und ich sagt ja auch um auf der sicheren Seite zu sein!!
Wie gesagt wenn der Herr von der Wasserschutzpolizei meint du hast dein Boot nicht Angemeldet hast, obwohl es nur ein E- Motor ist dann beschlagnahmt er erst mal das Boot.
Kostet dich ca. 750 Euro pro Tag plus Strafe versteht sich.
Dann kommen sämtliche Behördengänge auf dich zu!!
Es ist nicht Pflicht aber ratsam und es kostet ja auch nicht die Welt
WSA kostet 18 Euro einmalig und meine Versicherung für 5 Ps Motorboot kostet 50 Euro im Jahr.
Schlauchboot mit E-Motor ist sicher günstiger.

Lg Jürgen



Geschrieben von BIG WILLIE am 30.06.2009 um 15:01:

 

was ist der IBS-INTERNATIONALE BOOTSSCHEIN ???

DER WIRD VOM ADAC ANGEBOTEN



Geschrieben von hollxxx am 30.06.2009 um 15:09:

 

Das ist der selbe wie WSA mit dem Unterschied,
WSA kostet einmalig 18 Euro und
der Internationale Bootsschein ist als Reisedokument im Ausland zwei Jahre gültig. Danach muss er verlängert werden. Innerhalb von Deutschland ist er als Registrierung unbefristet gültig, solange sich an den eingetragenen Bootsdaten nichts ändert.
IBS kostet also alle 2 Jahre 18 Euro fürs Ausland.

Lg Jürgen



Geschrieben von BIG WILLIE am 30.06.2009 um 16:20:

 

der wsa is also einmalig 18€ und im ausland auch immer gültig , wobei ich den ibs fürs ausland alle 2 jahre erneuern muss ???



Geschrieben von hollxxx am 30.06.2009 um 16:29:

 

genau WSA ist in Deutschland und Ausland immer gültig ausser bei Ummeldung oder Neueintragung z.B. anderen Motor.
Und die IBS musst du alle 2 Jahre fürs Ausland neu beantragen.


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH