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Geschrieben von andreasK79 am 15.01.2010 um 17:48:
Steuerberatung
Könnte ich als Guide meinen Urlaub als Fortbildung absetzen?
Vieleicht ist das ja der Traumjob!
Geschrieben von Ralle am 15.01.2010 um 18:17:
Hi Andreas.
Wenn Du
das durch bekommst, informiere mich bitte sofort. An so etwas wäre ich auch interessiert.... . Wäre ja sensationell.
Aber pass auf, daß der Finanzbeamte nicht die Jungs mit den Jacken ruft, die hinten zu gemacht werden...
Geschrieben von rs2_rgbg am 15.01.2010 um 21:41:
Ich denke nicht, das du dass abgesetzt bekommst
Grüsse
Geschrieben von DaWeiß am 15.01.2010 um 21:48:
Hmmm, warum solltest das nicht absetzen können?? Zumindest als Selbstständiger sollte das kein Problem sein (den passenden Gewerbeschein vorrausgesetzt)
Wies bei Angestellten aussieht kann ich net sagen, war schon lange nimmer angestellt..
Geschrieben von ps-goetz am 16.01.2010 um 12:35:
Hallo
als Selbstständiger ist es kein Problem wenn du z.Bsp. als Guide arbeitest einen "Urlaub" in einem anderen Camp als Lehrgang abzusetzen.
Du lernst da doch neues was du für deinen Beruf benötigst, solltest dieses aber in deiner Rechnung klar ausweisen lassen( Beschreibuing des Lerninhaltes).
Wenn dieser Lehrgang im Ausland statt findet vergeß deine Uident Nummer nicht, dann brauchst du auch keine Mehrwertsteuer zu bezahlen.
Ich arbeite als Outdoorguide in Österreich, Slowenien und Kroatien und wenn ich mir etwas neues für meine Firma anschaue, kann ich das natürlich von der Steuer absetzen, genauso ist es in deinem Fall auch.
Als Angestellter gelten da strengere Regel, aber wenn dein Chef dich dazu beauftragt an so etwas teil zu nehmen ist auch das keine Schwierigkeit. Die Rechnung bekommt dein Chef und kann diese über deinen Bruttolohn verrechnen,( Spart dir zumindestens die MwSt.und Lohnsteuer)
Aber rein als Angestellter dieses absetzten geht wohl nur wenn du einen öffentlichen Träger für deinen "Urlaub" findest (Bildungsurlaub) sonst sieht es mau aus.
MfG
Peter Götz
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