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Geschrieben von andreasK79 am 15.01.2010 um 19:15:
Nachtangel & Tageskarten
Ich schon wieder!
Wie sieht es aus mit Tageskarten?
Gelten die 24 stunden oder brauch ich beim Nachtangeln 2?
Gibt es da rechtliche Grundlagen wenn in der Karte nichts genaues steht????
Müste das bis morgen wissen
Geschrieben von mati am 15.01.2010 um 19:20:
Hallo,
bei uns ist das so:
TAGESkarte = gültigkeit nur am Ausstellungstag
Nachtfischen, also 2 Karten.
Geschrieben von Gottl Johannes am 15.01.2010 um 19:38:
Tageskarte gilt den Tag also Datum!!!
Sonst wäre es ein 3 oder 12 oder 24 Stundenkarte und würde ab einer Uhrzeit gelten!!!
Geschrieben von spitzi am 15.01.2010 um 19:56:
moin
und bei einigen gewässern darfst als tageskartenpetrijünger auch nicht nachtfischen ,trotz zweier tageskarten.
"nachtzangeln" bleibt da nur den jahreslizenznehmern
zumindest im ösiland kenn ich da einige.
Geschrieben von andreasK79 am 15.01.2010 um 20:05:
Zitat: |
Original von njlux
Tageskarte gilt den Tag also Datum!!!
Sonst wäre es ein 3 oder 12 oder 24 Stundenkarte und würde ab einer Uhrzeit gelten!!! |
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Also wir sehen das nicht so eng!
Uns ist der anspruch der Gastangler aufs Nachtfischen durchaus bewust!
Und es reicht uns wenn eine " Tageskarte" gelöst wird!
Erst wenn es übertrieben wird sagen wir mal 36 Stunden, wird zum gehen aufghefordert!
Geschrieben von rs2_rgbg am 15.01.2010 um 21:24:
Hallo,
also bei uns gilt die Tageskarte von 0Uhr bis 0Uhr für den eingetragenen Tag.
Es gibt aber Gewässer in Deutschland, wo man nur bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang fischen darf und dann aufhören muss, aussen man kauft eine extra Nachtfischerkarte dazu
Grüsse
Geschrieben von KevinK. am 31.01.2010 um 20:53:
Jo z.b. überall in shit (auf die Fischereigesetze bezogen) BW .
Geschrieben von Manuel Schmid am 31.01.2010 um 22:11:
Zitat: |
Original von KevinK.
Jo z.b. überall in shit (auf die Fischereigesetze bezogen) BW . |
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Geschrieben von DaWeiß am 31.01.2010 um 23:21:
Jo normalerweise der Kalender Tag, kenne des aber auch von einigen Gewässern das die Uhrzeit eingetragen wird und man bis zum nächsten Tag und der Uhrzeit fischen kann, also ne 24h karte praktisch, gültig ab Austellungs-Uhrzeit!!
Geschrieben von erwin1 am 31.01.2010 um 23:31:
......und wenn ich bei den euromillionen gewinn, gilt eine tages karte vom 1. bis 30 des monats....
so würds für euch bei mir aussehen....
lg aus.....
Geschrieben von Mario Lange am 01.02.2010 um 07:16:
Zitat: |
Original von spitzi
moin
und bei einigen gewässern darfst als tageskartenpetrijünger auch nicht nachtfischen ,trotz zweier tageskarten.
"nachtzangeln" bleibt da nur den jahreslizenznehmern
zumindest im ösiland kenn ich da einige. |
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Hi Spitzi,
nicht überall im Ösi-Land! Ich konnte mit der ÖFG einen Deal ausmachen der sich gewaschen hat und das Nachtfischen mit Tageskarten ansatzweise erlaubt. Aber mehr dazu in wenigen Wochen....
Geschrieben von wuede am 01.02.2010 um 08:00:
im rohrbacher donau-revier wird die uhrzeit eingetragen, gilt also 24h...kein schlechter deal für 10€ ohne jegliche mitgliedschaften.
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