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Geschrieben von spike1 am 04.07.2011 um 21:36:

Fragezeichen Was darf ich als Köderfisch nicht benutzen

Hallo zusammen,

hab jetzt schon öfter gehört das man Aal nicht als Köfi benutzen darf?

Da gehen die Meinungen aber irgendwie schwer auseinander. Was ist denn jetzt richtig?

Darf man einen Aal anbieten oder nicht?

Danke
Spike



Geschrieben von llcatlfishll am 04.07.2011 um 21:48:

 

Willkommen
die bestimmungen sind nicht überall gleich.
man kann nicht sagen das der aal algemein als köderfisch verboten ist.
dort darf man es wo anderst wieder nicht.
ich wüsste nicht warum es nicht erlaubt sein sollte?
außer man hatt die absicht den aal lebendig anzubieten!



Geschrieben von shadow_mt am 05.07.2011 um 10:05:

  RE: Was darf ich als Köderfisch nicht benutzen

Ich kenne das so:
Die Gewässerordnung gibt ein gewisses Spektrum an Arten vor, die als Köfi dienen dürfen, unabhängig vom Mindestmaß.
Generell gilt, jeder maßige gefangene Fisch ist zu entnehmen, zu töten (wg.Tierschutz - so ein Blödsinn) und einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.

Das heißt für mich, ein maßiger Aal hängt sinnvollerweise tot am Haken.

MFG
shadow_mt



Geschrieben von Matten am 05.07.2011 um 10:33:

 

Hallo

Wie schon geschrieben gibt die Gewässerordnung des jeweiligen Bundeslandes die Richtlinien vor. Einfach mal nach Bundesland und Gewässerordnung googeln, da findest Du was. Bei uns in Niedersachsen ist der Aal jedenfalls als Köfi verboten.

Matten



Geschrieben von thorsten40 am 05.07.2011 um 10:37:

  RE: Was darf ich als Köderfisch nicht benutzen

Willkommen

Ich kenn es zum Teil so das keine Fische verwendet werden dürfen die
eine Schonzeit oder ein Schonmaß haben .So was steht immer in den jeweiligen Bestimmungen.

@ shadow mt aus der Sicht hab ich es auch noch nicht gesehen
( Wäre Sinnvoll verwertet) Daumen hoch

Gruß Thorsten



Geschrieben von wolfsbarschfischer am 05.07.2011 um 11:07:

 

Das wäre aber komisch,denn bei uns haben selbst rotaugen ein schonmaß(15cm)...ich glaube,dass man auch untermaßige fische nehmen darf(rotaugen,brassen...) solange sie als köfi dienen.



Geschrieben von schleicher am 05.07.2011 um 11:11:

 

Willkommen

Ich habe mal gelesen und so wurde es mir vor vielen vielen Jahre beigebracht,
das Edelfische nicht als Köderfische genutzt werden dürfen!

Grüße Alex


Zumindest nicht in der BRD!!



Geschrieben von thorsten40 am 05.07.2011 um 11:15:

  RE: Was darf ich als Köderfisch nicht benutzen

@ Denny Ja klar am Neckar haben die Rotaugen auch ein Schonmaß
aber dafür gibt es die Köderkarte



Geschrieben von llcatlfishll am 05.07.2011 um 11:37:

 

Zitat:
Original von schleicher
Willkommen

Ich habe mal gelesen und so wurde es mir vor vielen vielen Jahre beigebracht,
das Edelfische nicht als Köderfische genutzt werden dürfen!

Grüße Alex


Zumindest nicht in der BRD!!

hatte ich in diesem thread:hier auch schon geschrieben.
da wurde ich gleich blöd angemacht als ich den begriff edelfisch verwendet habe.



Geschrieben von Matten am 05.07.2011 um 11:53:

 

Hi Bernhard

Ja, in dem von die genannten Thread wurde aber auch darauf aufmerksam gemacht, dass der Begriff Edelfisch nicht überall gleich definiert ist. In Bayern gibt es ihn glaub ich gar nicht!

Wenn Du wissen willst was erklaubt oder verboten ist, hilft dir einzig und allein NUR die Gewässerordnung deines Bundeslandes! Zusätzlich kann es von den verschiedenen Vereinen noch weitere Einschränkungen (jedoch keine Lockerungen!) geben. Also, erst die Gewässerordnung des Landes studieren, dann die Gewässerordnung deines Vereins. Fertig. Dann sollte jeder wissen was erlaubt und verboten ist.

Matten



Geschrieben von llcatlfishll am 05.07.2011 um 12:27:

 

hallo matten
hatt dann eh geschrieben das die edelfischgeschichte zumindestens bei uns so festgelegt ist!!!!



Geschrieben von schleicher am 05.07.2011 um 13:12:

 

@llcatlfishll
dann weißt du aber von was ich rede Augenzwinkern



Geschrieben von Gelöschte Accounts am 05.07.2011 um 14:09:

 

Servus zusammen,
jeder Fisch der außerhalb der Schonzeit gefangen wird und das Schonmaß überschritten hat kann als Köfi benutzt werden. Auch die Verwendung als Köfi oder als Katzenfutter ist vor dem Gesetz ein sinnvolle Verwertung eines Fisches. Die Bezeichnung Edelfisch gibt es im Tierschutzgesetz nicht und auf dieses Gesetz bauen alle Fischereigesetze auf. Ein Verbot von bestimmten Fischen als Köfi kann nur in der Gewässerordnungen oder der AvFiG festgelegt werden. Eine Gewässerordnung hat aber nichts mit dem Fischereigesetze zu tun. Eine Gewässerordnung wird vom Fischereiberechtigten, meist ist es ein Angelverein, festgelegt.

Um noch mehr an Verwirrung zu stiften. Auch Fische die ihr Schonmaß noch nicht erreicht haben oder sogar Schonzeit haben, dürfen als Köfi verwendet werden. Wenn diese Fische nachweislich aus einem geschlossen Gewässer (z.B. Teichanlage einer Fischzucht) stammen. Für solche Fische gelten weder Schonmaße noch Schonzeiten.



Geschrieben von schleicher am 05.07.2011 um 14:20:

 

Zitat:
Original von ctbc
Auch Fische die ihr Schonmaß noch nicht erreicht haben oder sogar Schonzeit haben, dürfen als Köfi verwendet werden. Wenn diese Fische nachweislich aus einem geschlossen Gewässer (z.B. Teichanlage einer Fischzucht) stammen. Für solche Fische gelten weder Schonmaße noch Schonzeiten.


und das steht bitte wo? rein interesse halber!
wie soll ich das nachweisen ausser mit einer Quittung aus der Fischzucht!

Grüße



Geschrieben von Matten am 05.07.2011 um 14:23:

 

Hi

In der Binnenfischreiordnung von Niedersachsen (siehe Link) sind alle Fische aufgeführt, die NICHT als Köderfisch benutzt werden dürfen. Solch ein Dokument sollte es auch für andere Bundesländer geben.

http://www.laves.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=20143&article_id=73617&_psmand=23

Da dies so auch in der Gewässerordnung des VDSF (und die meisten Vereine sind ja leider nun mal im VDSF organisiert)übernommen wurde, haben es auch eigentlich alle Vereine so in ihrer eigenen Gewässerordnung stehen. Meist sogar noch mit zusätzlichen Einschränkungen, denn der deutsche Angler schränkt sich gern auch noch selbst ein. Kopf gegend Wand

Googelt doch mal, dann werdet ihr auch was finden.

Matten



Geschrieben von Gelöschte Accounts am 05.07.2011 um 14:39:

 

Servus Schleicher,
in Bayern werden die Schonmaße und -zeiten und deren Geltungsbereich in der AvFig §11 festgelegt. Unter Punkt 9 steht wo diese Beschränkungen nicht gelten.
http://www.lfvbayern.de/media/files/AVBayFiG_200710.pdf

Was ein geschlossenes Gewässer ist wird im Fischereigesetz Art 2 geregelt.
http://www.lfvbayern.de/media/files/BayFiGV_2.pdf



Geschrieben von thorsten40 am 05.07.2011 um 14:51:

  RE: Was darf ich als Köderfisch nicht benutzen

Hi zusammen
In BW steht in den Richtlinien der IG Bruhrein das KEINE Fische aus einem anderen Gewässer benutzt werden dürfen wegen der Einschleppung von Fischkrankheiten.Muß aber jeder selber wissen



Geschrieben von Albinowaller am 05.07.2011 um 17:17:

 

Willkommen

Hab letztens Fischereibestimmungen der Steiermark gelesen.Da steht,daß jeder Fisch als Edelfisch zählt,der das Schonmaß erreicht hat.
Aber das nur am Rande.
In Bayern gibt es den Begriff Edelfisch schon,und wenn mich nicht alles täuscht,ist da die Fettflosse von Bedeutung!

bis bald



Geschrieben von llcatlfishll am 05.07.2011 um 17:41:

 

bei uns zählen der karpfen, wels zander, hecht, schleie usw. als edelfische.
keine edelfische sind alle weißfischarten und karauschen sowas halt.
unabhängig von schonmaß und schonzeit!!


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