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Geschrieben von frederic96 am 21.12.2011 um 19:27:

Fragezeichen Erlaubt, ja oder nein? Jugendfischereischein

Hallo ich (15) bin im Internet auf diese Seite, gestoßen und willte wissen darf ich jetzt alleine angeln gehen, in NRW, whttp://www.vdsf-fischerjugend.de/500818938210c0b01/50081893bf1006117.htm ,wenn ich den Fischereischen habe und in einem Verein bin?
Und dürfte ich meinen Bruder (12), wenn dieser den Jugendfischereischein besitzt und im gleichen Verein ist?

Ich freue mich über alle Antworten, am liebsten über die Positiven Augenzwinkern



Geschrieben von Catfishhunter 95 am 21.12.2011 um 20:44:

 

Hey

Du alleine darfst meiner Meinung nach schon. Ich bin auch erst 16 Jahre alt und gehe bereits seit ich 14 war alleine fischen. Jedoch deinen Bruder darfst meines Wissens nach aus versicherungstechnischen gründen nicht mit nehmen, weil du noch nicht Volljährig bist und somit auch noch keine aufsichtsperson sein darfst.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

bis bald



Geschrieben von frederic96 am 02.01.2012 um 14:35:

Achtung Darf ich schon?

Ich bin 15 und wollte fragen ob ich mit dem Angelschein alleine angeln gehen darf? nachdenklich

Ich freue mich über Antworten



Geschrieben von Catfish87 am 02.01.2012 um 14:44:

  RE: Darf ich schon?

Haja mit den Fischereischein ( nicht Jugendfischereischein!!!) darfst du ohne Aufsicht angeln gehen!

Es kann nur sein, dass es Beschränkungen gibt nachdenklich

MfG Alex



Geschrieben von Hüttewirt am 02.01.2012 um 14:44:

 

Hallo Frederic,
das kommt auf das Bundesland an in dem Du Wohst, und das jeweilige Landesfischereigesetz.



Geschrieben von frederic96 am 02.01.2012 um 14:52:

 

ich wohn in NRW



Geschrieben von frederic96 am 02.01.2012 um 14:54:

 

also könnte ich heut Nachmittag noch angeln gehen



Geschrieben von Catfishhunter 95 am 02.01.2012 um 14:59:

 

Solange es bei dir im Verein keine Sonderregelungen schonAugenzwinkern



Geschrieben von Arno am 02.01.2012 um 15:21:

 

Willkommen ,
damit dürfte alles klar sein oder? Wünsche Petri Heil

Jugendliche unter 10 Jahren dürfen im Einwirkungskreis des Fischereischeininhabers beim Angeln assistieren und dabei auch die Angel halten. Ausgenommen sind die tierschutzrelevanten Vorgänge, insbesondere das Abhaken und das Töten von Fischen. Wer zwischen 10 und 16 Jahren alt ist, erhält ohne Prüfung den Jugendfischereischein. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Ab dem 13. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und erhalten dann mit Vollendung des 14. Lebensjahrs den regulären Fischereischein, mit dem sie ohne weitere Auflagen angeln dürfen.

Gruß Arno



Geschrieben von frederic96 am 02.01.2012 um 17:23:

 

Danke



Geschrieben von Arno am 02.01.2012 um 18:38:

 

Keine Ursache,fangt was schönes Augenzwinkern



Geschrieben von Waage am 02.01.2012 um 18:55:

 

Willkommen Arno

rauchen Hätte mich auch gewundert wenn der 2. Vorsitzende der "Wallerfreunde -Sachsen e.V"

Das nicht gewusst hätte großes Grinsen Daumen hoch

Gesundes Neues Jahr wünsch ich Dir noch.....Prost


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