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Geschrieben von Köfi 91 am 01.10.2012 um 23:46:
Ein Versuch Wert ?
Liebe Welsgemeinde wir haben bei uns im Vereinsee (8ha, 4m durchschnittlich tief) der 3 Welsgiganten beherbergt von 180cm-220cm diese möchte ich wenn möglich zum Landgang überreden
Nur gibt es einige Probleme die ich gegenübersteh.
1. Bootsangeln verboten
2.dieser See wird im Frühjahr und Herbst als Forellenpuff benutzt Dh. Reichlich Nahrung zu den besten Zeiten unsere schleimigen Räuber auf nen Termin einzuladen
3. Im Sommer wird der See von feiernden Leuten und Schwimmern belagert und auch die Polizei schaut regelmäßig vorbei
Und jetz zu den erfreulicheren Fakten
Ich kann das Areal in dem sich die Welse aufhalten sehr gut eingrenzen
da eine Seite vom See von einem Schilfgürtel umsäumt ist und auch einige
Flache Buchten aufweist.
Es sind auch kaum größere Weißfische vorhanden.
Hat es überhaupt Sinn auf die Riesen zu angeln oder sollte ich mir ein anderes Gewässer suchen ?
Und wenn ja, wie würdet ihr ihn Befischen ?
LG Alex
Geschrieben von Rico am 02.10.2012 um 01:23:
Ha ha wie simple.....einfach an einer von den Stellen wo die den ganzen Sommer lang die Forellen reinkippen eine Forelle anbieten und schon haste einen Waller auf der Matte

gibt doch fuer die Waller nix schoeneres und einfacheres als sich die frisch eingesetzten und voellig benommenen Forellen da wegzuschluerfen und genau so kannste ne Punktlandung mit einfachsten Mitteln hinlegen............also probiers aus
Geschrieben von Köfi 91 am 02.10.2012 um 07:56:
Problem ist nur dass, das Befischen dess Sees während dieser Zeit 2 Wochen verboten ist
Geschrieben von Bone82 am 02.10.2012 um 08:04:
§8
.
.
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(6) Innerhalb von vier Wochen nach einer Besatzmaßnahme mit Fischen, die das in der Anlage 1 festgesetzte Schonmaß
erreicht haben, ist das Angeln auf die eingesetzte Fischart verboten.
Geschrieben von Rico am 02.10.2012 um 08:08:
hae ??? was ??? Bahnhof
Geschrieben von Köfi 91 am 02.10.2012 um 08:28:
Zitat: |
Original von Bone82
§8
.
.
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(6) Innerhalb von vier Wochen nach einer Besatzmaßnahme mit Fischen, die das in der Anlage 1 festgesetzte Schonmaß
erreicht haben, ist das Angeln auf die eingesetzte Fischart verboten. |
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Du weist doch wie bescheuert manche Vereine sein können, die machen teilweise ihre eigenen Gesetze
Be und sollten ja auch nur Forellen drin sein aber anscheinend sind noch paar andere Arten dazugekommen. Also hat der Verein beschlossen dass, der See ja einfach komplett gesperrt werden kann
Geschrieben von Rheinjeger am 02.10.2012 um 09:22:
Die Gewässersperre nach einem Besatz geht nicht vom Verein aus,sondern von der Fischereibehörde.
Ein Schelm, der böses denkt, könnte einen Verein bei der Behörde melden, wenn er das Gewässer für einen gewissen Zeitraum nicht sperrt.
Egal, was du tust, nimm auf jeden Fall ne Forelle
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