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Geschrieben von Lucbert am 22.09.2015 um 15:18:
Bootsangeln/ Bestimmungen
Hallo Leute,
habe mir vor kurzem ein Boot zugelegt und hoffe das ich hier ein paar Antworten zum Thema Bootsangeln auf Wels bekomme.
Meine Fragen wären:
Darf ich Nachts vom Boot aus angeln ( Rhein in Rheinland-Pfalz), im Strom und Nebengewässern?
Darf ich im Strom in einer Buhne festmachen ( Ankern)?
Darf ich Forellen als Köderfisch im Rhein benutzen?
Darf ich mein Boot, Nachts in den Nebengewässern, am Ufer befestigen wenn ich von Land aus Angel?
Wäre über ein paar Antworten dankbar
Grüße
Geschrieben von Hornmich72 am 23.09.2015 um 09:18:

,
zu Deinen Fragen:
Darf ich Nachts vom Boot aus angeln ( Rhein in Rheinland-Pfalz), im Strom und Nebengewässern?
Ja, darfst Du, jedoch ganz große Vorsicht im Strom. Die Passagierdampfer und auch manche große Rheinschiffe bringen richtig Unruhe ins Wasser. Du darfst natürlich dadurch keine Schifffahrt behindern.
Darf ich im Strom in einer Buhne festmachen ( Ankern)?
Ja, darfst Du, ausser es wird durch Hinweisschilder darauf hingewiesen, dass das Ankern verboten ist.
Darf ich Forellen als Köderfisch im Rhein benutzen?
Ja, darfst Du, sie sollten natürlich tod sein und das Mindestmaß haben.
Darf ich mein Boot, Nachts in den Nebengewässern, am Ufer befestigen wenn ich von Land aus Angel?
Ja, auch das darfst Du.
Geschrieben von asphaltmonster am 23.09.2015 um 09:32:
RE: Bootsangeln/ Bestimmungen
Zitat: |
Original von Lucbert
Darf ich Nachts vom Boot aus angeln
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Ja, insofern das Nachtangeln erlaubt ist und dein Boot die vorgeschriebene Beleuchtung hat, ist dem nichts entgegen zu setzen.
Ich habe mir einen Radarreflektor ans Boot geschraubt damit die großen Pötte mich auch auf dem Schirm haben.
Zitat: |
Original von Lucbert
( Rhein in Rheinland-Pfalz), im Strom und Nebengewässern?
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Das Bootsangeln ist nur an bestimmten Teilabschnitten des Rheins erlaubt. Alle Infos darüber findest du in dem für dein Revier gültigen Gewässererlaubnisschein.
Zitat: |
Original von Lucbert
Darf ich im Strom in einer Buhne festmachen ( Ankern)?
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Du darfst an einer Buhne festmachen, solange du außerhalb der Fahrrinne und nicht an/unter einer Brücke liegst und die Steinpackung nicht beschädigtst.
Zitat: |
Original von Lucbert
Darf ich Forellen als Köderfisch im Rhein benutzen?
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Auch das findest du im Gewässererlaubnisschein oder in den für RLP gültigen Landesgesetzen und Fischereiverordnungen.
Zitat: |
Original von Lucbert
Darf ich mein Boot, Nachts in den Nebengewässern, am Ufer befestigen wenn ich von Land aus Angel?
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Wenn du im Nebengewässer nur von Land aus angeln darfst, kannst du mit dem Boot die Stellen anfahren (sofern das Nebengerwässer mit dem Boot befahren werden darf!!) und auch am Ufer befestigen, sofern du keine Uferbepflanzungen beschädigst.
Du solltest dann nur komplett runter sein vom Boot, weder darauf schlafen noch die Ruten darauf fangfertig oderausgelegt im Rutenhalter haben.
Ansonsten gelten die Bestimmungen die im Schein stehen...
Ob und wie die Ordnungsbehörden und andere Angler darauf reagieren - lass dich überraschen.
Biete ihnen halt keinerlei Angriffsmöglichkeit und vielleich tbekommst du hier ein paar weitere Tipps für dein Revier, denke mal es geht um den Altrhein bei dir in der Gegend.
Informationen zu den Schífffahrtsrechtlichen Bestimmungen bekommst du unter
www.wsv.de , ansonsten hilft auch das einfache Nachfragen beim Gewässerinhaber/pächter.
Geschrieben von Big Fish am 23.09.2015 um 12:19:
RE: Bootsangeln/ Bestimmungen

all,
Darf ich Nachts vom Boot aus angeln, im Strom und Nebengewässern?
Darf ich im Strom in einer Buhne festmachen ( Ankern)?
Darf ich Forellen als Köderfisch im Rhein benutzen?
Darf ich mein Boot, Nachts in den Nebengewässern, am Ufer befestigen wenn ich von Land aus Angel?
wie das ganze in RLP geregelt ist konnte geklärt werden, was mich interessieren würde wie ist das in Baden Württemberg geregelt, gelten hier die gleichen Bestimmungen wie in RLP (vom Nachtangelverbot mal abgesehen).
LG Andi
Geschrieben von asphaltmonster am 23.09.2015 um 12:35:
Fischereirechtlich können da ganz andere Bestimmungen vorherrschen, da Fischereirecht ein Landesrecht ist und es vermutlich einen anderen Pächter gibt.
Und die legen die Regeln fest wie sie es wollen, solange sie damit keine Landesgesetze beugen. Sie können strengere Regeln ansetzen, dürfen aber kein(e) Regel/Gesetz verwässern.
Strompolizeilich/Wasserechtlich gelten die gleichen Regeln/Gesetze hüben wie drüben...
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