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Geschrieben von dieter30angeln am 30.03.2006 um 12:37:

  Lebend generell verboten?????

Servus,
man hört nur immer, daß das Fischen mit lebenden Köfis in Deutschland verboten ist. Im Forum hab ich aber gelesen, daß ein Verein erlaubt hat mit lebenden Köderfisch zu fischen, um die Waller im Gewässer zu dezimieren.
Meine Frage: Darf ich in Deutschland an einem Privatgewässer mit lebendem Köfi angeln oder nicht???



Geschrieben von Angelsachse13 am 30.03.2006 um 12:47:

 

Willkommen dieter30angeln,
normalerweise gilt das Verbot mit lebendem Köfi zu Angeln laut Landesfischereiordnung bzw. Landesfischereigesetz auch für private Gewässer !!
In dem Fall welchen Du aufgeführt hast, wurde bestimmt ein Antrag auf Fischen mit lebendem Köfi gestellt, zwecks Minimierung des Wallerbestandes.

Gruss Sascha



Geschrieben von dieter30angeln am 30.03.2006 um 12:58:

 

Servus Sascha,
des heißt also, daß ich im eigenen Weiher dann doch lieber Tauwurmbündel oder toten Köfi nehmen soll. Des Problem is nämlich, daß an diesem Weiher die Polizei sehr häufig kontrolliert!



Geschrieben von Angelsachse13 am 30.03.2006 um 13:18:

 

Willkommen ,
laut Gesetz "JA"!!!


Gruss Sascha



Geschrieben von Rene1964 am 30.03.2006 um 18:18:

 

Laut Gesetz darf man einem Tier ohne wichtigen Grund keine Schmerzen/Qualen zufügen. Da kann sich der Verein auf den Kopf stellen, das gilt für jedermann und überall.

Es gilt, den "wichtigen Grund" nachzuweisen.



Geschrieben von Flo01 am 30.03.2006 um 20:23:

 

Willkommen Dieter,

grundsätzlich ist das Fischen mit lebenden Ködern in ganz Deutschland verboten. PUNKT. Hier besteht der Grundsatz im Tierschutzgesetz, welches übergreift in das Fischereirecht.

Das Fischereirecht selbst wiederum ist Landesrecht. D.h. jedes Bundesland regelt die Bestimmungen. Es besteht die Möglichkeit in einigen Bundesländern eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken.
Diese jedoch zu erhalten, wird fast unmöglich sein. Sie dürfte sich höchstens auf kleinere, geschlossene Gewässer beschränken und zuvor muss nachgewiesen werden, dass der Waller hier wirklich ein Schadfisch ist. Und weiter muss mit Sicherheit nachgewiesen werden, dass alle anderen Methoden, incl. Elektrofischerei, erfolglos sind.

Also vergiss es lieber. Ich glaube nicht daran, dass irgendjemand irgendwo in D eine Ausnahmegenehmigung erhält.



Geschrieben von Sebi am 30.03.2006 um 21:16:

 

gibts die nicht am Rheinoberlauf? Da war mal was im Forum mit Köfis lebend größer 20 cm ausschließlich auf Waller nachdenklich



Geschrieben von scarred am 31.03.2006 um 09:49:

 

Ich möchte nicht vom Thema abweichen aber warumm wollt ihr immer mit Lebenden KöFi´s fischen? Warumm sollte der Fisch sich die Mühe machen und dem Fisch hinterherschwimmen?
Oder mag der Waller sich gerne bewegen?

mfg Kevin



Geschrieben von dieter30angeln am 31.03.2006 um 12:59:

 

Hallo Flo01,

danke für die gesetzliche Ausführung. Jetz is alles klar. Dann werd ich in Zukunft an diesem Weiher sämtliche Montagen und Köder mal ausprobieren Knochen, U-Pose ,Boje, toter Köfi, Tauwurmbündel und vielleicht mal probieren, ob mit Boilies was geht. Is aber recht schwierig, wie gesagt, die Karpfen sind bei uns total verrückt....



Geschrieben von Volker am 31.03.2006 um 14:27:

 

Auch ein Verein kann nicht einfach hergehen und seinen Leuten sagen, "der Waller muss raus, ab heute angeln wir mit lebendem KöFi".....

Wo kommen wir denn da hin ? Genausowenig kein ein Verein die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße aufheben, was ich aber auch immer wieder höre/lese.

Naja, die meisten Vereinsvorstände haben eh keine Ahnung vom Angeln, wo solls also herkommen Kopf gegend Wand .



Geschrieben von telaquana am 31.03.2006 um 15:27:

 

Willkommen Volker

War der Meinung, dass wenn ich einen Privaten Teich besitze, könnte ich angel wie es mir passt.



Geschrieben von Fisch Dieb am 31.03.2006 um 19:45:

 

Willkommen

Es ist egal ob Privat oder nicht Gesetz ist Gesetz und das muss jeder einhalten,und wenn nicht nur nicht erwischen lassen rauchen

An dem See wo ich meine Jahreskarte habe ( der See gehört einem Verein) sagt keiner was wenn ich mit Lebendem Köderfisch Angel ,wenn mich aber ein Naturschützer anpisst hab ich trotzdem Pech gehabt .
Zum Glück ham wer nen Zaun um den See Augenzwinkern

gruss Fisch Dieb



Geschrieben von Volker am 31.03.2006 um 22:50:

 

Zitat:
Original von Fisch Dieb
Willkommen

Es ist egal ob Privat oder nicht Gesetz ist Gesetz und das muss jeder einhalten,und wenn nicht nur nicht erwischen lassen rauchen

An dem See wo ich meine Jahreskarte habe ( der See gehört einem Verein) sagt keiner was wenn ich mit Lebendem Köderfisch Angel ,wenn mich aber ein Naturschützer anpisst hab ich trotzdem Pech gehabt .
Zum Glück ham wer nen Zaun um den See Augenzwinkern

gruss Fisch Dieb


Ich denke solche Sachen solltest Du besser für Dich behalten. Nicht nur Naturschützer sind die LEute die dich "anpissen" wenn Du so offenherzig damit Reklame machst.



Geschrieben von dunnerwedder am 01.04.2006 um 01:05:

 

Willkommen Es gibt auch Ausnahmeregelungen Daumen hoch (Z.B. im Saarland )
Saar bei SLS bzw Saaraltarm ) da ist der "lebende " auf WALLER erlaubt Applaus



Geschrieben von Fisch Dieb am 01.04.2006 um 08:54:

 

Willkommen Volker

Stimmt schon was du sagst,aber wenn du genau hin schaust siehst du ein wenn und das heist eben auch nur Wenn.

Und ausserdem weiss keiner wo ich Fische oder? Prost

gruss Fisch Dieb


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