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--- C&R in "ganz" Deutschland???? (http://www.wallerforum.com/waller/thread.php?threadid=13824)
Geschrieben von Jan G. am 28.06.2007 um 12:54:
Zitat: |
Original von Ulf
Bitte aber noch einmal:
Ein Gesetz, dass das Zurücksetzen eines Maßigen Fisches verboten ist, existiert meines Wissens nicht! Wenn handelt es sich immer nur um gesonderte Regelungen einzelner Fischereiverbände oder Pächter!!
Kann mir auch nicht vorstellen, dass diese Regelung in irgend einem Fischereigesetz drinnen steht! Ich hab´s noch nirgendwo gelesen. |
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Hi Ulf, genau so ist es!!
Catch & Release ist nicht verboten, es ist nur eine Frage WIE es gemacht wird.
Wenn ein Fisch mal kurz für 1-2 Fotos nach dem Fang aus dem wasser gehoben wird ist das sicher keine Tierquälerei, wenn aber z.B. ein Karpfen ne ganze nacht in nen Sack gepackt und am nächsten morgen fotografiert wird, oder ein Waller ewig lange wegen eines Fots angeleint wird, ist das sicher Quälerei.
Das sehen auch die Gerichte so.
Geschrieben von Bäda am 28.06.2007 um 13:02:
Vor ca. 2 Wochen wurde ich kontrolliert. Folgendes Szenario:
Zwei Karpfensäcke im Wasser, in einem ein 30-Pfünder, im anderen zwei kleine. Der Kontrolleur wollte die sehen, sagte tolle Fische und fragte mich, was ich mit denen vorhätte. Ich habe geantwortet: Die kleinen gibts heute Mittag und von dem großen mache ich ein Foto und lass ihn dann wieder frei.
Der Kontrolleur wies mich darauf hin, dass mein Vorgehen komplett verboten sei (Hältern, zurücksetzen etc.), bestätigte mir aber dann eine gesunde Einstellung zum fischen und war voll des Lobes. Dann fragte er mich was sonst noch ging. Ich antwortete: Ich habe noch eine stattliche Brachse gefangen, die ich ebenfalls frei lies. Und weil ich so nett zu ihr war, hat sie im Gegenzug eine Wallermontage mit ins Freiwasser gezogen. Wir lachten herzlich, tranken ein Bier und verabschiedeten uns.
Auch so läufts in Bayern. Natürlich hatte ich Glück wegen dem Lebendköder, Catch & Release war aber noch nie ein Problem. Nicht an der Naab, nicht an der Rott und an der Donau auch nicht.
Geschrieben von Holger 1111 am 28.06.2007 um 13:06:
hier mal ein auszug aus dem brandenburger fischereigesetz:
§ 19
Anlandungsverpflichtung
Die Fischereibehörde kann die Fischereiberechtigten und die Fischereipächter durch Anordnung verpflichten, bestimmte Fischarten, deren Vorkommen oder Vermehrung aus fischereibiologischen oder gewässerökologischen Gründen unerwünscht ist, zu fangen und anzulanden.
also nix von mitnahmepflicht ausser an einien gewässern wo es probleme gibt oder geben soll.
Geschrieben von Waage am 28.06.2007 um 13:12:

Bäda
Genauso läufts in Bayern

aber sicher auch anderswo, man kann aber auch an den "falschen" Kontrolleur geraten

:
Bei mir liefs aber auch oft wie bei Dir
Geschrieben von Michl am 28.06.2007 um 13:26:
RE: C&R in "ganz" Deutschland????

Mr. Bean,
ganz so wie Du es schreibst ist es in Deutschland nicht.
Ja, es stimmt in Deutschland ist C&R nicht gestattet. Ich kann aber sehr wohl einen Fisch in sein Element zurücksetzen, wenn der gefangene Fisch nicht mit meinen Zielfisch übereinstimmt. Grundlage hierfür ist unser BGB.
Beispiel: Ich sitze am Wasser uns fische auf Waller mit Köderfisch, es beißt aber ein massiger Hecht, dann kann ich den Hecht ohne Bedenken zurücksetzen.
Desweiteren gibt es bei uns auch wie bei Euch Schonmasse und Schonzeiten, an die sich jeder Angler zu halten hat. Fängt man nun einen Fisch der das Schonmass nicht erreicht hat muss er zurück gesetzt werden. Fängt man einen Fisch innerhalb seiner Schonzeit, dann muss dieser ebenfalls schonend zurück gesetzt werden.
In unserem Verein, habe ich u.a. ein unteres und ein oberes Schonmass eingeführt. Am Anfang haben zwar ein paar Mitglieder gemeckert, aber am Ende haben Sie verstanden warum auch ein oberes Schonmass sinnvoll ist. Insbesondere weil mit dieser Maßnahme auch die Geldbörse von jedem Mitglied geschont wird. Wir müssen nämlich seit Beginn dieser Maßnahme nicht mehr so viele Laichhechte kaufen und diese kosten richtig Geld.
So das wars von meiner Seite!
Über Feedback freue ich mich!
Michl
PS: C&R, zur richtigen Zeit und am richtigem Gewässer finde ich voll ok!!
Geschrieben von OBIWAN am 28.06.2007 um 13:49:
Ich les hier immer wieder Worte wie "Wallerplage".
Sowas nervt mich sorry!
Der Waller wird immer verteufelt als gefrässiges Ungeheuer das alle Seen und Flüsse leerfrisst.
Ein Hecht von nem Meter frisst nix oder ???
Klar ich kann in nem Tümpel von nem Hektar keine 5 Waller aussetzen. Da brauch ich mich nicht wundern wenn die Schleien und die Karpfen auf einmal weg sind aber in grossen Seen oder Flüssen macht das gar nix. Die Natur reguliert sich von selbst wenn man sie lässt. Diese Hetzjagd auf die Waller kommt von der Ultrastipperfraktion die zur Selbstbestätigung 25 Kilo Brassen im Kescher haben muss und dass am besten in 2 Stunden. (Ich stippe selbst ab und an will hier keinen anmachen) Deswegen: meine Waller gleiten mir dummerweise immer wieder aus der Hand ,die sind so furchtbar glitschig, ich hasse Fotos von Wallern die wie ne Mastsau am Fleischerhaken hängen und "stolze" Fänger die nebendran stehen und grinsen.
Gruss Obiwan
Geschrieben von Holger 1111 am 28.06.2007 um 13:54:
sehe ich genauso und bei mir kann ich nicht feststellen das andere fischarten dezimiert werden.
fotos mach ich übrigens keine erstens bin ich allein auf dem boot und zweitens wenn ich irgendwo nen bild reinstellen würde wären am nächsten tag bestimmt ein paar mehr angler da.
Geschrieben von Ulf am 28.06.2007 um 15:00:
Zitat: |
Original von Bäda
Vor ca. 2 Wochen wurde ich kontrolliert. Folgendes Szenario:
Zwei Karpfensäcke im Wasser, in einem ein 30-Pfünder, im anderen zwei kleine. Der Kontrolleur wollte die sehen, sagte tolle Fische und fragte mich, was ich mit denen vorhätte. Ich habe geantwortet: Die kleinen gibts heute Mittag und von dem großen mache ich ein Foto und lass ihn dann wieder frei.
Der Kontrolleur wies mich darauf hin, dass mein Vorgehen komplett verboten sei (Hältern, zurücksetzen etc.), bestätigte mir aber dann eine gesunde Einstellung zum fischen und war voll des Lobes. |
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In Brandenburg ist es mir auch schon passiert, dass ich von einem Fischereiaufseher gefragt wurde, wieso ich nur mit 2 Ruten, wie erlaubt, angle und nicht wie alle es dort tun, mit vieöl mehr.
Darum geht es aber nicht, auch denke ich nicht um die Handhabung einzelner Fischereiaufseher, sondern um eine gesetzliche Grundlage und somit um Rechtssicherheit desjenigen der einen maßigen Fisch zurücksetzt.
Danach darf ich eben hier in Sachsen und auch in Brandenburg einen Fisch den ich zum "Mitnehmen" bestimmt habe bis zur Beendigung des Angelns in einem entsprechend großen Kecher hältern. Bereits nach den Fang muß ich ihn, zumindest hier in Sachsen auch sofort in das Fangbuch eintragen. Andere Fische darf bzw. muß ich immer zurücksetzen.
Bis zum fotographieren ist also nicht gestattet.
So wie es Holger aber aus dem Gesetzesauszug schreibt, darf der Fischereiberechtigte für "sein" Gewässer Sonderregeln festlegen, die bis dahin gehen, dass das Verwenden von lebenden Köderfischen erlaubt wird. Letzteres muß er aber beantragen und genehmigen lassen.
Diesen Anordnungen des Fischerieberechtigten muß Folge geleistet werden.
Bezogen auf das Wallerfischen ist die Lesart ja aber eine andere!
Danach soll der Waller ja entnommen werden, weil er angeblich keine einheimische Fischart ist, was wir ja aber im Artikel "Heimisch oder nicht heimisch" auch wiederlegt haben.
Grundsätzlich gibt es also kein Getsetz, dass dies Regelung des C&R festschreibt. Viel ist Auslegungssache und damit auch regional verschieden.
Damit ist es auch abhängig vpon der geltenden Rechtssprechung und da ist wohl diesbezüglich noch nicht viel da, dass es wohl noch einiger Prozesse bedarf, bis es da einheitliche und klare gesetzliche Regelungen gibt.
gegenwärtig würde ich mich immer darauf berufen, dass ich kein Wirbeltierohne vernünftigen Grund töten darf und sollte ich es doch tun eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren angedroht wird.
Und bitte, dann gehe ich doch logischerweise immer das Risiko ein eine "Strafe" zu bezahlen oder einen Gewässerverweis zu bekommen als 3 Jahre in den Knast zu gehen!!!
Geschrieben von Scholly523 am 28.06.2007 um 15:43:
hallo
gibts nicht ein Gesetz das besagt ohne die Absicht den Fisch zu verspeisen gar nicht geangelt werden darf.
Ich kann mich grob erinnern das bei meiner Fischerprüfung sowas erwähnt wurde.Mit dem Hintergrund das daß Angeln wenn es nur darum geht den Fsich zu drillen und wieder frei zu lassen der Tierquälerei gleich kommt und somit eigentlich verboten ist!
Ist doch bei den Jägern ähnlich.
Natürlich sagt keiner das man jeden Fisch essen muss den man fängt aber nur den Fisch zum eigenen Spass zu quälen kommt Tierquälerei gleich.Und ein Fisch der am Haken gedrillt wird ist ja ein Quälerei,das kann wohl keiner abstreiten.
Ein generelles C&R halte ich persönlich für bedenklich.Es werden ja ständig durch Angler Fische entnommen bzw. von den Vereinen wieder eingesetzt darum kann man schon lange nicht mehr sagen das Flüsse sich selber regulieren.Von daher wäre eine gewisse Verantwortung von jedem Angler angebracht,auch um den Bestand zu regulieren.
Im Saarland sollen wir ja zb. Waller und Aale abtöten um den bestand zu regulieren.Ich hab da echt meine Probleme mich für eine Seite zu entscheiden.Auf der einen Seite tun mir die Fische leid die abgetötet werden sollen auf der andere Seite quält mich mein Gewissen wenn ich es nicht mache.Das was ich aber nie machen würde wäre grosse und Kapitale Fische abzutöten weil die wie ich finde sehr wichtig für den bestand sind da diese sehr viele Eier legen.Zudem sind grosse Fische ja auch dementsprechend alt und haben deshalb eh unseren Respekt verdient.
Zudem sollten die ,die generell C&R betreiben auch mal nachdenken wie viele der gefangen Fische nach dem zurücksetzen noch an folgenden der Angelei verenden.
Das ihr mich nicht falsch versteht ich bin generell ein Freund von C&R aber vieleicht sollte jeder Angeler sich mehr Gedanken über die Verantwortung die man hat machen.
Gruss Mike
Geschrieben von Jan G. am 28.06.2007 um 18:19:
Zitat: |
Original von Scholly523
gibts nicht ein Gesetz das besagt ohne die Absicht den Fisch zu verspeisen gar nicht geangelt werden darf. |
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Nei, so ein Gesetz gibt es nicht.
Es gibt nur irgendwelche Vereinsinternen Vorschriften, z.B. die Anti Catch&Release Vorschrift des VDSF.
Aus diesem Grunde bin ich auch in keinem Verein.
@ Ulf - stimme schon wieder mit dir überein!
Es interessiert nicht, was irgendein Möchtegernkontrolleur macht oder tut, der anstatt seine (zumeist) ehrenamtliche Arbeit ordentlich zu machen damit verbringt, mit dem Kontrollierten ein Bier zu petzen.
Wenn ein staatlicher Aufseher oder die Wasserschutzpolizei z.B. am Rhein jemanden mit nem angeleinten Wels oder eingetüteten Karpfen erwischt, ist derjenige REIF. Tatbestand der Tierquälerei ist einwandfrei erfüllt, da greift das Legalitätsprinzip.
Das wird auch in Bayern, z.B. an der Donau so sein.
Geschrieben von ben am 28.06.2007 um 19:03:
nicht ganz: setzkescher ist in manchen vereinen erlaubt.
muß nur danach die gehälterten fische mitnehmen.

gruß ben
Geschrieben von Jan G. am 28.06.2007 um 19:09:

Ben,
ja, das stimmt.
Ich hab gehört, es gibt jetzt sogar Karpfenspezis, die ihre Fische anleinen.....

KEIN WITZ!
PS: Wahrscheinlich damit sie sich erholen können....
Geschrieben von Ulf am 28.06.2007 um 19:19:
Zitat: |
Original von Scholly523
hallo
gibts nicht ein Gesetz das besagt ohne die Absicht den Fisch zu verspeisen gar nicht geangelt werden darf. |
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Gibt es nicht!
So wie laut Tierschutzgesetz §17, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldbuße bestraft wird wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet so darf es nach §18 eben auch nicht gequält werden.
Tierschützer unter anderem die PETA argumentieren, dass der Fisch beim Angeln unnötigem Streß und Schmerz ausgesetzt wird.
Als "vernünftiger" Grund gilt deshalb das Angeln zum Nahrungserwerb.
Fällt dieser Grund weg, so die Argumentation, angle ich zum Zeitvertreib und setze den Fisch - Wirbelteir - unnötig und sogar vorsätzlich Streß und Schmerz aus.
Somit, so wird weiter argumentiert, liegt eine Verletzung des Tierschutzgesetzes vor, was ja somit letzendlich einen Straftatbestand darstellt.
Folglich:
Gehe ich angeln um Fisch zum Verzehr für den Eigenbedarf zu fangen habe ich einen vernünftigen Grund.
Sage ich ganz klar ich bin C&R - Angler, dann verstoße ich nach dieser Lesart gegen das Tierschutzgesetz.
Alles Andere ist somit Auslegung bzw. nicht relevant, weil nicht im Geetzestext enthalten.
Ich würde sogar so weit gehen, dass ich auch die von Jan genannten interne Regelungen des VdSF ignoriere, da sie nach meiner Lesart auch wieder gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. ( §17 )
Allerdings müßte ich da logischerweise damit rechnen, dass ich aus dem Verein ausgeschlossen werde. Gibt es ja aber die Alternative in den DAV einzutreten und somit gleich den riesigen Gewässerfond den der hat mit zu nutzen. (Ist für viele aber eben nur ziemlich weit weg.)
Zum Nachlesen nochmals der Auszug aus dem Tierschutzgesetz.
§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
§ 18
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
.
.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, einem Tier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 3 Buchstabe a, Nr. 4 bis 9, 11, 12, 17, 20, 22, 25 und 27 und des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, in den übrigen Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden.
Geschrieben von The Tackle Store am 28.06.2007 um 19:59:
C&R
Ich denke, jeder sollte selbst entscheiden dürfen, ob er seinen Fang entnimmt oder nicht.
Wer will denn schon eine Brasse in Aspik mitnehmen, die statt dem Aal gebissen hat. Diesen Fisch zu entnehmen entspricht der Menschenquälerei.
Wer weiß was eure Frauen sagen, wenn es in Ihrer Küche streng nach Brassenschleim riecht, bzw. die Spüle eingesaut ist.
Geschrieben von Mr.Bean am 28.06.2007 um 20:36:

,
na ihr könnt einem schon fast leid tun.
Mal sehen wann sie bei uns auf so blöde ideen kommen.
In der Regel kopieren unsere schwachsinnigen Politics eure deutschen Gesetze!
@ Jan,
Karpfen anleinen?
Wie das? Binden die die Fische beim Schwanz an?
lg BEAN
Geschrieben von Albinowaller am 28.06.2007 um 21:56:

Leuts!!
Das Thema kommt immer wieder hoch!
Grundsätzlich sollte es jeder so handhaben,wie er es für richtig hält,wie der Arno schon sehr richtig geschrieben hat!!
Wird zwar immer schwieriger,weil immer mehr "wichtige Leute" am Wasser rumstöbern,aber es gibt Mittel und Wege!!
@ Ulf: Da täuschst Du Dich,solch eine Bestimmung gibt es sehr wohl.Ob m,an das jetzt als Gesetz ansieht oder nicht??Aber in den Bestimmungen der Fischereiverbände steht ganz eindeutig,daß jeder gefangene,maßige und nicht in der Schonzeit befindliche Fisch dem Gewässer entnommen werden muß und nicht zurückgesetzt werden darf!
Ein Hintertürchen besteht da aber auch wieder,da es so nen Passus gibt,in dem in etwa steht,daß gefangene Fische dann wieder zurückgesetzt werden dürfen,wenn es sich dabei um eine bedrohte Art handelt und dies somit der Hege dient!
Wie gesagt,möge es jeder so halten,wie er es für richtig hält!
Geschrieben von Jan G. am 28.06.2007 um 22:10:
Zitat: |
Original von Mr.Bean
@ Jan,
Karpfen anleinen?
Wie das? Binden die die Fische beim Schwanz an? |
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Hi Bean,
nee - genau wie beim Wels durch´s Maul und den Kiemenbogen.....
Traurig aber war. Ich hab´s leider selbst sehen müssen. Bei wem sag ich nicht.
Geschrieben von Bönne am 28.06.2007 um 22:34:

Gibt es da nicht eine Lücke in den ganzen Gesetzen die lautet "zur Arterhaltung" oder sowas? Wenn ich meine das die Fischart in dem Gewässer gefährdet ist?!
Ich glaube ich hab da mal irgendwas gehört!
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