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Geschrieben von heiko84 am 14.02.2015 um 20:39:

 

Zitat:
Original von Ghosty86
Wie wärs einfach mal damit, die Ratte in Ruhe zu lassen.
Ihr seit Angler und keine Rattenjäger !
Wenn euch die Ratte stört lockt sie von eurem Angelplatz weg und gut ist.



Wie wärs mit beidem, Fang die Ratte und nimm sie als Köder. großes Grinsen rofl



Geschrieben von Ghosty86 am 14.02.2015 um 20:51:

 

Zitat:
Wie wärs mit beidem, Fang die Ratte und nimm sie als Köder.


Kein Wunder dass wir Angler mehr und mehr unter Druck geraten ...
schonmal was vom Tierschutzgesetz gehört? Das betrifft auch Nagetiere.
So ne Aktion kann dich dein Schein und 3 Jahre haft kosten.



Geschrieben von dr.looove am 14.02.2015 um 21:03:

 

Soweit ich weiß ist die benutzung von rattenfallen nicht verboten und kann man tote tiere quälen?
Da finde ich das anlegen von futterplätzen etwas abseits deutlich fragwürdiger da man damit das rattenaufkommen ja noch fördert.



Geschrieben von heiko84 am 14.02.2015 um 21:06:

 

He Ghosty,
war mir fast klar das du drauf anspringst. Anhand meiner Smileys hättest du ja erkennen können das mein Kommentar nicht ganz Ernst gemeint war.
Zum anderen wär ich mir gar nicht so Sicher ob ich eine Tote Ratte nicht auch als Köder nehmen darf. Ich glaub Cartsen Zeck hats in Frankreich beim Vertikal angeln gemacht und sogar gefangen. Ich hab auch schon von Anglern gehört die mit toten Küken auf Wels gehen. Seis wies will am besten gehst du zum Lachen in deinen Keller zurück.



Geschrieben von Ghosty86 am 14.02.2015 um 21:23:

 

Du kannst ja ne gefrorene Ratte als Köder nehmen, aber du hast kein Recht ein Tier zu töten ... und die meisten Rattenfallen töten oder verletzten das Tier und somit wird das ganze zur Tierquälerei.
Heiko ehrlich gesagt ist mirs egal obs en scherz oder dein ernst war, sowas gehört sich einfach nicht ... und wenn der Carsten Zeck was in Frankreich macht, heißt nochlange nicht dass wir das hier in Deutschland genauso machen können.



Geschrieben von heiko84 am 14.02.2015 um 21:30:

 

Zitat:
Original von dr.looove
Soweit ich weiß ist die benutzung von rattenfallen nicht verboten und kann man tote tiere quälen?
Da finde ich das anlegen von futterplätzen etwas abseits deutlich fragwürdiger da man damit das rattenaufkommen ja noch fördert.


Ne Ghosty hätte doch keine Rattenfutterplätze angelegt, er hätte Flöte gespielt.



Geschrieben von regus am 14.02.2015 um 22:00:

 

[quote]Original von **Gerhard**
Ich weiß nicht was ihr wollt??
Eine Tote Ratte sollte das nicht stören[/quote

Applaus Applaus Applaus



Geschrieben von regus am 14.02.2015 um 22:06:

 

Zitat:
Original von Ghosty86
Du kannst ja ne gefrorene Ratte als Köder nehmen, aber du hast kein Recht ein Tier zu töten ... und die meisten Rattenfallen töten oder verletzten das Tier und somit wird das ganze zur Tierquälerei..

Ok, töten,einfrieren und dann damit fischen..dann passts für dich? oh man
Oh diese Doppelmoral motz



Geschrieben von heiko84 am 14.02.2015 um 22:21:

 

Eben ein kompletter Widerspruch und total falsch.
1. Man darf Tiere töten, das klingt hart ist aber so. Das muss man sogar und das schnell und schmerzlos (beim Köfi nennnt mans Waidgerecht)
2. Unlogisch gefroren ja ? frisch und tot nein ! (merkste was Ghosty)
3. Zeig mir mal explizit den Gesetzestext worin steht das man eine Ratte nicht als Köder nehmen darf, ich mach es zwar nicht, aber ich meine man darf. Lasse mich gern eines besseren belehren.



Geschrieben von Steff am 14.02.2015 um 22:21:

 

Lebend (Käfig)-Fallen aufstellen...dann sammeln...dann der örtl. "Petra-Organisation" zur weiteren Hege und Pflege übergeben.
Dem Tierschutz ist somit gedient und evtl. Krankheitsüberträger in der Öffentlichkeit dezimiert.



Geschrieben von heiko84 am 14.02.2015 um 22:35:

 

Zitat:
Original von Steff
Lebend (Käfig)-Fallen aufstellen...dann sammeln...dann der örtl. "Petra-Organisation" zur weiteren Hege und Pflege übergeben.
Dem Tierschutz ist somit gedient und evtl. Krankheitsüberträger in der Öffentlichkeit dezimiert.


lol rofl lol



Geschrieben von Ghosty86 am 14.02.2015 um 22:36:

 

Zitat:
Lebend (Käfig)-Fallen aufstellen...dann sammeln...dann der örtl. "Petra-Organisation" zur weiteren Hege und Pflege übergeben. Dem Tierschutz ist somit gedient und evtl. Krankheitsüberträger in der Öffentlichkeit dezimiert.


Endlich jemand ders Versteht!

Gefrorene Ratten bekommst du als Schlangenfutter zu kaufen, die werden genau dafür gezüchtet und sind frei von Krankheiten.
Und nur mal so als Info, du darfst wenn du kein Fischereischein hast auch keinen Fisch töten, sowas nennt man Wilderei. Du darfst ja auch nicht ohne Jagdschein Wildschweine schießen. Mach mal nen Kontrolleurlehrgang mit, dann reden wir weiter.

Mal so Frage nebenbei, was machst du denn mit nem Köfi der dir zu klein ist Heiko?



Geschrieben von heiko84 am 14.02.2015 um 22:44:

 

Ich hab nen Schein darum weis ich was ich darf und was nicht keine Sorge ! Wenn du einen Kontrolleurlehrgang gemacht hast weist du ja was man mit untermaßigen Fischen machen darf oder.



Geschrieben von Ghosty86 am 14.02.2015 um 22:51:

 

Ja bei untermaßigen Fischen hast du Recht,
sag mir mal bitte das Mindestmaß bei einem Rotauge oder einer Brasse. Augenzwinkern



Geschrieben von heiko84 am 14.02.2015 um 23:08:

 

Wär mir neu das ein Rotauge oder Brassen ein Schonmaß hat, zumindest in Baden-Württemberg und gleich Vorweg bei Ratten gefroren oder nicht weis ichs auch nicht.



Geschrieben von Ghosty86 am 14.02.2015 um 23:14:

 

Eben und was machst dann wieder mit den Fischen?

Ratten, Calamris, etc. können als alternativ Köder genutzt werden, vorrausgesetzt der Verband verbietet es nicht. Weil das ist auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, bei uns ist es zb so gehalten, du darfst nur mit dem was du aus dem Gewässer das du beangelst auch fischen. Aber in den meisten Fällen drücken wir da auch ein Auge zu, weil als Kontrolleur haben wir ja schließlich in erster Linie die Pflicht zu belehren.



Geschrieben von heiko84 am 14.02.2015 um 23:30:

 

Zitat:
Original von Ghosty86
bei uns ist es zb so gehalten, du darfst nur mit dem was du aus dem Gewässer das du beangelst auch fischen.


Siehste und wenn die Ratte an dem Gewässer gefangen wurde kann man sie auch als Köder nehmen, du wärst der richtige Kontrolleur bei uns am Wasser da hätten wir unseren Spass!! Fanrunde



Geschrieben von Ghosty86 am 14.02.2015 um 23:55:

 

Mit dem unterschied dass die Ratte kein Fisch ist und du nur den Fischereischein hast, und da du im Besitz dieses Scheins bist, bist du auch dafür verantwortlich, dass keinem anderen Tiere durch dein Verhalten am Wasser geschadet wird.

Für dich als Angler ist nicht nur das Fischereigesetz maßgeben, weiterhin hast du dich auch an das Schifffahrtsgesetz, Tierschutzgesetz und an das Naturschutzgesetz zu halten Augenzwinkern

Was meinst was passiert, wenn du hier in Deutschland abspannst und ein Vogel fliegt dir in die gespannte Leine? Wenn das jemand mitbekommt, der kann dich anzeigen und dann haben deine Fenster für ne Zeit Gitter, mit ner Geldstrafe wirste da nicht mehr wegkommen. Oder noch schlimmer und es fährt dir en Kanufahrer in die gespannte Leine.

Das sind alles Themen, die bei uns im Lehrgang für sehr hitzige Diskussionen geführt haben.
Was meinst denn warum die meisten, lieber über die Grenze fahren. Selbst wenn du en Rotauge fängst zb. 5 cm, das zu klein fürn Köfi also früher hät ich gesagt ich setz es zurück.
Heut weiß ich, wenn mir jemand böß will, kanns mich meinen Schein kosten.
Gibt aber nen kleinen aber feinen ausweg. Einfach in Kescher und später umsetzen (außer Sichtweite von deinem Angelplatz oder in nen Nebenarm) das ist gestattet.



Geschrieben von heiko84 am 15.02.2015 um 00:21:

 

[quote]Original von Ghosty86

Was meinst was passiert, wenn du hier in Deutschland abspannst und ein Vogel fliegt dir in die gespannte Leine? Wenn das jemand mitbekommt, der kann dich anzeigen und dann haben deine Fenster für ne Zeit Gitter, mit ner Geldstrafe wirste da nicht mehr wegkommen. Oder noch schlimmer und es fährt dir en Kanufahrer in die gespannte Leine.
[quote]


So ein Quatsch Du schreibst echt Müll, ich komm doch nicht in den Knast wenn mir ein Vogel in die Schnur fliegt oder "Uahhh" noch schlimmer ein Kanufahrer was wohl da passiert lebenslänglich?! oder wie? Mir wird's jetzt zu offtopic.



Geschrieben von dr.looove am 15.02.2015 um 00:21:

 

Du willst hier doch nicht ernsthaft verkaufen das wenn ein vogel in meine angelschnur fliegt und sich verletzt ich dafür in den knast gehe. Soweit ich weis gibt es in deutschland kein generelles abspannverbot.
und um meine sachwerte vor schaden zu schützen darf ich sehr wohl rattenfallen aufstellen und da sind auch totfallen nicht verboten sie müssen nur schnell töten.


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