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Geschrieben von Cat_Fish_Hunter_1040 am 08.01.2013 um 14:55:

 

Kein Mensch wird in Deutschland zu Freiheitsstrafe verurteilt, weil er mit lebenden Köfi unterwegs war. Nicht mal als Wiederholungstäter! Das stand, wenn überhaupt, in der BILD.... großes Grinsen

Mit freundlichen Grüßen

Patrick



Geschrieben von WallerJägerS am 08.01.2013 um 15:34:

 

In dieser Welt gibt es nichts mehr was es nicht gibt boshaft



Geschrieben von jonas97 am 10.01.2013 um 01:09:

 

rauchen rauchen Enfach nicht erwischen lassen oder in nem guten Verein sein wo so etwas keinen interessiert, weil da selbst fast alle imVorstand mit lebenedn Köfis auf Wels angeln..... großes Grinsen



Geschrieben von lasnik am 10.01.2013 um 01:28:

 

pass auf, dass keiner mitliest, der schlussfolger kann, woher du kommst und welchem angelverein du angehörst.. und dann euer verein ärger bekommt..junger übermut kommt vor dem fall...



Geschrieben von nosta am 10.01.2013 um 01:28:

 

Willkommen

sehe ich auch so!

bis bald



Geschrieben von jonas97 am 10.01.2013 um 14:13:

 

Keine Angst. Das ist ja nicht in meinem Verein so. Habe ja nur gemeint und fische selbst auch nur mit toten Köfis oder Tintenfisch im Fluss, da man zum einen echt nicht schlechter fängt und ausserdem ist es auch den Köfis gegenüber "sozialer".



Geschrieben von SchwabenMike am 10.01.2013 um 17:27:

 

Soll Vereine geben wo man als Jugendwart, Gerätewart etc. und Vorstandschaft inofizelle Sonderechte bekommt nachdenklich

Halte mich an die Gesetze, wer einmal n wichtigen Schein verliert der denkt 2 mal nach ob man sich über die Gesetze hinwegsetzt.....
Auch wenn´s den Verein nicht interessiert, n Staatlicher reibt sich die Hände. Boxen



Geschrieben von jonas97 am 10.01.2013 um 21:31:

 

Willkommen
Ja, ich denke darüber sollte sich jeder im klaren sein, ob es evtl ein oder zwei Bisse mehr Wert sind einen lebenden Köfi zu verwenden und dadurch seinen Lappen zu verlieren. bis bald



Geschrieben von Trandy am 10.01.2013 um 21:38:

 

Einfach mal den Ball flach halten!? nachdenklich



Geschrieben von underfish am 10.01.2013 um 22:16:

 

Kopf gegend Wand Kopf gegend Wand Willkommen böse böse ich wurde mal erwischtttttttttttt

angeln mit lebenden köfi gilt als verstoß gegen das tirschutzgesetz, dazu kommt noch der verstoß der fischwilderei,
die zur folge hat das das mitgeführte angelzeug beschlagnahmt wird. oh man teuer. Kopf gegend Wand
meine strafe waren 39 tagessätzezu je 56€ der betrag richtet sich nach dem derzeitigen einkommen,
gut das winter war, ich arbeite nämlich am bau.

"NUR" 39 tagessätze, da war der staatsanwalt gütig, denn ab dem 40.tagessatz gilt es als straftaat und man ist vorbestraft.
so gilt es noch als ordnungswiedrichkeit aber ne ziemlich teure. böse

mich kostete der spass 2184€ strafe + 268€ bearbeitunsgebühr + ca. 2500€ angelzeug
Kopf gegend Wand
teurer spass



Geschrieben von jonas97 am 10.01.2013 um 23:05:

 

Willkommen Oh, mein beileid. keine Ahnung Da überlegt man echt ob sich das lohnt oh man



Geschrieben von underfish am 10.01.2013 um 23:08:

 

ja ne überlegung wäre das schol mal wert



Geschrieben von lasnik am 10.01.2013 um 23:41:

 

wann und wie bist du erwicht worden underfish?



Geschrieben von udo/72 am 11.01.2013 um 00:10:

 

Ich würde das Thema (Strafen bei lebenden Köfi's) als weiter Diskutieren, zumindest solange bis es über Google gefunden wir und auch jeder lesen kann was wir armen Wallerangler doch für Steine vor die Füße geworfen bekommen.
Mal schauen, wie viele Seiten es werden.
Prost



Geschrieben von Jürgen68 am 11.01.2013 um 00:41:

 

Ganz ehrlich Leute, und das meine ich wirklich genau so wie ich es schreibe:

Noch schlimmer als dieses Gesetz zu brechen, ist es für mich, nicht zu sagen was man darüber denkt, nur aus Angst, man verliert den Ruf, das Ansehen oder wird erwischt!

Und noch viel schlimmer wäre es, in einem Land zu leben, in dem man Angst haben müsste, wenn man darüber spricht, bestraft, bespitzelt und verfolgt zu werden und man sich deswegen beugt!

Aber da gibt es natürlich auch andere Meinungen.

Ist nur meine Meinung und nicht böse gemeint!!!


PS: Ich fische in D tot! Wer es nicht macht, ist für mich auch kein schlechterer Mensch!



Geschrieben von Rheinfischer70 am 11.01.2013 um 12:41:

 

Zitat:
Original von underfish
Kopf gegend Wand Kopf gegend Wand Willkommen böse böse ich wurde mal erwischtttttttttttt

angeln mit lebenden köfi gilt als verstoß gegen das tirschutzgesetz, dazu kommt noch der verstoß der fischwilderei,


Nichts für ungut, aber nach deiner Schilderung hast du zwei Straftaten auf einmal im Kasten gehabt. Fischwilderrei, also Angeln ohne Erlaubnis an dem Gewässer und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Das wäre vergleichbar, wenn ich betrunken mit einem geklauten Auto unterwegs wäre und dann noch erwischt werde.

Es ist schwer, zu unterscheiden, welches der Vergehen wie bestraft wurde.

Kennen einen Fall aus Niedersachsen, wo jemand vom Staatsanwalt aus 50€ bezahlen musste und die Sache war erledigt. Der Betroffene hat aber eine Erklärung zum Staatsanwalt geschickt.

Da Straftaten in Deutschland je nach Fall, Hintergrund, persönliche Situation behandelt werden, kann deshalb fast alles passieren. Von der Einstellung bis zur Freiheitsstrafe ist alles zumindest denkbar. Je nach Staatsanwalt, Richter und dein Verteidiger.

Fazit: Niemand kann sagen, was mit jemanden passiert, der in Deutschland mit leb. Köfi erwischt wird.

In Holland zahlt man dafür ca. 200€ und die Sache ist erledigt.



Geschrieben von SchwabenMike am 11.01.2013 um 14:33:

 

Zitat:
Original von udo/72
Ich würde das Thema (Strafen bei lebenden Köfi's) als weiter Diskutieren, zumindest solange bis es über Google gefunden wir und auch jeder lesen kann was wir armen Wallerangler doch für Steine vor die Füße geworfen bekommen.
Mal schauen, wie viele Seiten es werden.
Prost


Also ob des ein Unterschied macht ob das ein Artikel oder 5 Seiten sind, wenn einer von diversen Naturschutzorganisationen scharf drauf ist den Wallerfischer eins reinzudrücken dann findet der des auch ohne Google, indem er auf ein Wallerboard geht und sich die Berichte durchliest.
Wenn hier alles unanfechtbar sein soll müsste unter jedem Fangbericht "...waren in Italien etc. zum fischen" stehen, da sonst schon der Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt, Stichwort C&R, da fängt es schon an.

Also, weiterdiskutieren.



Geschrieben von ThinkBig am 11.01.2013 um 14:40:

 

@ Mike:

Stimme dir grundsätzlich zu, möchte aber 2 Hinweise geben:

1. C&R ist in der von uns vielfach praktizierten Art und Weise in Deutschland nicht verboten - eher sogar pflicht (siehe Stellungnahme des DAV zum Thema C&R)

2. Eine Naturschutzorganisation wird nicht suchen und klagen, da es denen um etwas ganz anderes geht - ich zähle uns Angler absolut zu Naturschützern. Eine Tierschutzorganisation dagegen ist das krasse Gegenteil, hat mit Naturschutz höchsten das Wörtchen "Schutz" gemein und wird viel eher suchen...



Geschrieben von SchwabenMike am 11.01.2013 um 14:52:

 

Zu Punkt 1: Gerade gelesen, super Statement vom DAV und 100% meine Meinung

Zu Punkt 2: Bin auch der Meinung das die nicht viel damit zu tun haben, ich hab noch keine der Organisationen gesehen wie Sie eine Säuberungsaktion an einem See oder Fluss auf die Beine stellen, Angler schon genügend.
Die Organisationsmitglieder sind viel zu Beschäftigt mit dem Teleobjektiv im Gebüsch zu liegen

Offtopic ENDE



Geschrieben von Esox68 am 11.01.2013 um 14:54:

 

Orginal von SchwabenMike
Also ob des ein Unterschied macht ob das ein Artikel oder 5 Seiten sind, wenn einer von diversen Naturschutzorganisationen scharf drauf ist den Wallerfischer eins reinzudrücken dann findet der des auch ohne Google, indem er auf ein Wallerboard geht und sich die Berichte durchliest.


Genau. Selbst der dussligste Fischereiaufseher kann das hier mitlesen, und wird zu der Erkenntniss kommen, das es immer wieder lohnenswert sein kann, bei Walleranglern mal die mühevoll ausgebrachten Montagen nachzuschauen. Am besten in der Nacht.

Da haben wir dann alle was davon! oh man


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