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Geschrieben von Ulf am 18.03.2010 um 14:46:

 

großes Grinsen

Das ist alles etwas verwirrend! rauchen

Tatsächlich sollte eine Anbissstelle immer eine Stelle sein wo ein Fisch anbeißen kann und die mit einer unterschiedlichen Anzahl von Haken versehen ist.
Dieses Thema ist schon zig-fach behandelt worden.
Die Sachsen großes Grinsen haben das meines Erachtens nach nun etwas besser gelöst, die Difinitionen sind hier recht eindeutig.
Wo es aber nicht anders geregelt ist ist es Auslegungssache und somit sicher legitim, dass eine Angel nicht mit einem Köder mit maximal drei Haken(Anbissstellen) sondern eben mit drei Anbissstellen(drei Haken mit unterschiedlichen Vorfächern und Ködern)ausgestattet ist.
Wie geschrieben, bei uns ist es geregelt und gibts somit keine Irritationen:

2.Angelgeräte und Köder
2.1.
Der Inhaber eines gültigen Erlaubnisscheines darf in allgemeinen Angelgewässern beköderte Angeln wie folgt verwenden:
2.1.1.zwei Friedfischangeln
oder
2.1.2.eine Friedfischangel und eine Köderfischangel
oder
2.1.3.zwei Köderfischangeln
oder
2.1.4.eine Spinnangel
oder
2.1.5.eine Flugange

2.2.
Der Inhaber eines gültigen Erlaubnisscheines darf in Salmonidengewässern mit künstlichen Ködern beköderte Angeln wie folgt verwenden:
2.2.1.eine Flugangel
oder
2.2.2.eine Spinnangel
2.3.
Friedfischangel (Definition: Handangel zum Friedfisch-Fang)

Die Friedfischangel ist eine beliebige Rute mit oder ohne Rolle und mit einem einschenkligen Haken, der mit für den Fang von Friedfischen zugelassenen natürlichen oder künstlichen Ködern versehen ist.
Die Mormyschka-Angel ist eine Sonderform der Friedfischangel, bei der als Köder ein einschenkliger, bebleiter und unbeköderter Mormyschka-Haken in Größe 8 oder kleiner verwendet wird. Der Mormyschka-Haken darf zusätzlich auch mit zugelassenen natürlichen oder künstlichen Ködern versehen werden.

2.4.Köderfischangel (Definition: Handangel zum Raubfisch-Fang)

Die Köderfischangel ist eine beliebige Rute mit oder ohne Rolle. Der als Köder verwendete tote Köderfisch oder 1 Teilstück von einem Köderfisch darf mit bis zu 3 Haken (Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken) versehen werden und muß eine einzige Anbißstelle darstellen. Lebende Fische und andere Wirbeltiere dürfen nicht als Köder verwendet werden.
2.5.
Spinnangel (Definition: Handangel zum Raubfisch-Fang)

Die Spinnangel ist eine beliebige Rute mit Rolle. Mit der Spinnangel wird der Köder ständig in Bewegung gehalten. Es dürfen künstliche Spinnköder oder ein toter Köderfisch (auch im Spinnsystem) verwendet werden. Die Anzahl der zulässigen Angelhaken und deren Anordnung entspricht den Erläuterungen zur Köderfischangel unter Pkt. 2.4. dieser Gewässerordnung.

2.6.
Flugangel (Definition: Handangel [ * ] )
Die Flugangel ist eine Gerätekombination bestehend aus spezieller Flugrute, Flugschnur und entsprechender Rolle. Die Flugschnur mit Vorfach ist das Wurfgewicht. [ * ] Ob die Flugangel zum Friedfisch- , Salmoniden- oder Raubfisch- Fang einsetzbar ist, wird durch den verwendeten Köder bestimmt. Köder, die mit mehreren oder mit mehrschenkligen Haken verwendet werden, sind grundsätzlich Raubfischköder.



Geschrieben von eracer14 am 19.03.2010 um 15:53:

 

ein wobbler hat 2 anbissstellen also jeder hacken entspricht einer anbissstelle egal ob drilling oder einzelhacken boshaft



Geschrieben von uwinator am 19.03.2010 um 16:47:

 

Zitat:
Original von Waage

nachdenklich ...ein Wobbler ist für mich eine "Anbißstelle" is doch auch logisch............


Willkommen ,

bedeutet das im Umkehrschluss, wenn es sich werfen ließe und 3 Anbissstellen erlaubt sind, dass ich mit 9 Drillingen fischen darf? rofl


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