Köder in der Raubfisch-Schonzeit |
FreundderNacht
Eroberer
  

Dabei seit: 23.10.2006
Beiträge: 71
Richtiger Name: Nils Herkunft: Urwald
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Ja Mensch du,
ich hab gehört es soll auch Zander geben im Main...
Das Problem ist ganz einfach die fehlende Selektivität eines Klassischen Raubfischköders da hilft garnix.
Es bleiben Köder, die eher das Sammelverhalten des Welses ansprechen...
Oder vor den deutschen Gesetzen ins Ausland flüchten
Tight Lines
Nils
__________________ www.Wallerteam-Germany.de
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17.02.2010 05:09 |
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Bassey
Routinier
 

Dabei seit: 27.07.2009
Beiträge: 479
Herkunft: 48739
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Soweit richtig Nils, nur könnte man ja regeln, dass der Wallerfang mit 25cm+ KöFi erlaubt ist...
Daran wird sich kaum ein Zander verirren (selten)...
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17.02.2010 06:30 |
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wallerlexi
Kaiser
   

Dabei seit: 01.02.2004
Beiträge: 1.097
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17.02.2010 07:07 |
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Bassey
Routinier
 

Dabei seit: 27.07.2009
Beiträge: 479
Herkunft: 48739
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Zumal das überhaupt nicht die Laichzeit der Waller ist
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17.02.2010 07:27 |
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Bassey
Routinier
 

Dabei seit: 27.07.2009
Beiträge: 479
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Naja okay, dann eben 30cm+ Karpfen ^^
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17.02.2010 08:10 |
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FloK
Doppel-As

Dabei seit: 13.08.2009
Beiträge: 108
Richtiger Name: Florian Herkunft: Landau/Isar, Niederbayern
Themenstarter
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"Das Angel mit Kunstködern totem Köderfisch, und Fischfetzen ist während der Hecht- und Zanderschonzeit grundsätzlich verboten"
So die Regel...
Wäre dann was gegen
Würmer,
tintenfische,
innereien...
einzuwenden ?
FLO
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17.02.2010 11:22 |
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Bassey
Routinier
 

Dabei seit: 27.07.2009
Beiträge: 479
Herkunft: 48739
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Ich denke am März/April bin ich auch wieder draußen und ich werde es mal mit eben Meeresgetier versuchen neben Tauwürmern...
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17.02.2010 11:35 |
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Ulf

Dabei seit: 04.06.2006
Beiträge: 4.568
Richtiger Name: Ulf Herkunft: Dresden / Sachsen und Oberpfalz
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... genau das kommt eben heraus, wenn das Fischereigesetzt und dessen Verodnungen Ländersache ist.
Bis zur letzten Novellierung des Gesetzes war es hier in Sachsen so, dass die Raubfischrute definiert war und man Sie einschl. der Senke meines Wissens vom 1.1. bis einschl. 30.4. nicht verwenden durfte.
Diese Definition die in der Gewässerordnung des DAV stand gibt es nicht mehr.
Heute steht es bei uns in der Fischereiverordnung:
"Mit einem Köder der zum Fang von Raubfischen geeignet ist, darf vom 1.2 bis 30.4. nicht geangelt werden."
Im Gegensatz zu dem was FLO schreibt:
"Das Angel mit Kunstködern totem Köderfisch, und Fischfetzen ist während der Hecht- und Zanderschonzeit grundsätzlich verboten"
läßt das bei uns einen enormen Spielraum für die Obrigkeiten.
Denn: "Was ist in diesem Sinne ein Köder der zum Fang von Raubfischen geignet ist?" Ich glaube, da wäre eigentlich gar keiner auszuschließen!
Auch wen die Angelei auf Wels bei uns ganzjährig möglich ist, (kein Schonmaß, keine Schonzeit) düfte es mir im Sinne obiger Definition schwer fallen, einem Kontrolleur verständlich zu machen, dass meine z.B. ausgebrachte Wallermontage, z.B. geflochtene Schnur, Haken besückt mit Oktopus, nicht zum Fang von Raubfischen geeignet ist.
usw. usw.
Das heist aber eben z.B. auch, wo eine solche Einschränkung nicht im Fischereigesetz und deren Verordnungen des Landes verankert ist und auch der Pächer oder Eigentümer eine solche Einschränkung nicht erhebt, dass ich das ganze Jahr über mit der Spinnangel auf Wels angeln kann (wenn dieser keine Schonzeit hat), selbst dann wenn Zander und Hecht Schonzeit haben.
Wenn ich mich recht erinnere schrieb Jan einmal, dass genau das wohl bei ihm (Mosel) möglich ist, nur nicht allzusehr gern gesehen wird.
Insofern muß man dieses Thema wohl auch wieder regional sehr eingeschränkt betrachten!
__________________ Gruss Ulf
www.wallerfreunde-sachsen.de
Meine Beiträge sind immer meine persönliche Meinung.
Meine Aussagen zu Angel- und Fangmethoden die ich anwende beziehen sich immer auf Gewässer, wo sie gesetzlich zugelassen sind.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ulf: 17.02.2010 17:01.
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17.02.2010 16:59 |
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Waller116
Tripel-As


Dabei seit: 01.08.2007
Beiträge: 174
Herkunft: Falkenstein
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Zitat: |
Original von FloK
"Das Angel mit Kunstködern totem Köderfisch, und Fischfetzen ist während der Hecht- und Zanderschonzeit grundsätzlich verboten"
So die Regel...
FLO |
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Kann ich so nicht zustimmen in einem Gewässer wo das bayrische Fischereigesetz gilt ( keine Sonderregeln vom Verein ) gehe ich mit Kunstköder oder toten Köderfisch zum fischen natürlich nicht auf den Fisch der Schonzeit hat sollte ich jedoch so einen haken muss dieser zurück gesetzt werden.
Denn wenn ich solange nicht auf Raubfische angeln darf wie diese Schonzeit haben dann gäbe es bestimmt Gewässer wo so manche Raubfische z.B. Huchen das ganze Jahr geschont sind und ich somit
das ganze Jahr nicht auf Raubfisch angeln darf. Weil wenn einer Schonzeit hat dann darf auf die anderen auch nicht gefischt werden.
So habt ihr es zumindest geschrieben.
????
__________________ Der schlechteste Angeltag ist schöner als der schönste Arbeitstag
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17.02.2010 18:20 |
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Ulf

Dabei seit: 04.06.2006
Beiträge: 4.568
Richtiger Name: Ulf Herkunft: Dresden / Sachsen und Oberpfalz
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also in der bayrischen Landesfischereiverordnung finde ich Folgendes:
Nach Art. 101 Nr. 4 FiG kann mit Geldbuße belegt werden, wer 1. entgegen § 9 Abs. 1, 2, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5, 6 Satz 1 oder entgegen § 9 Abs. 4 in Verbindung mit einer Verordnung des Bezirks oder entgegen § 9 Abs. 8 Satz 1 in Verbindung mit einer vollziehbaren Anordnung oder entgegen § 9 Abs. 9
a) Fische während der festgesetzten Schonzeiten fängt,
b) Fische vor Erreichen der festgesetzten Schonmaße fängt,
c) untermaßige oder während der Schonzeit gefangene lebensfähige Fische nicht unverzüglich in dieselbe Gewässerstrecke zurücksetzt
Also gilt die beschriebene Regel scheinbar in Bayern nicht.
Damit kannst also auf Zander angeln, wenn der Hecht Schonzeit hat und umgekehrt.
Interessant ist aber hier für mich Punkt a) und b)
Für mich bedeutet das, wenn ich das as da steht wortgenau einhalten soll, dass ich immer damit rechnen müßte, daß ich immer wenn ich einen untermaßigen Fisch fange einer Geldbuße ins Auge sehe.
Das Selbe passiert, wenn ich z.B. auf Zander angle, aber einen Hecht in der Schonzeit fange.
oder lese ich da was falsch??
__________________ Gruss Ulf
www.wallerfreunde-sachsen.de
Meine Beiträge sind immer meine persönliche Meinung.
Meine Aussagen zu Angel- und Fangmethoden die ich anwende beziehen sich immer auf Gewässer, wo sie gesetzlich zugelassen sind.
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17.02.2010 18:40 |
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Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Ulf am 17.02.2010 um 18:40 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
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Waller116
Tripel-As


Dabei seit: 01.08.2007
Beiträge: 174
Herkunft: Falkenstein
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Nein aber ich denke das es sich darauf bezieht ob man vorsätzlich auf diesen Fisch angle.
Ein Freund von mir hat einen Zander mit 20 Pfund gefangen auf Wurm das könnte dir genauso in der Schonzeit passieren.
Und was kann ich dann dafür ?? nichts !
Darum Punkt 3 dieser muss wieder zurück gesetzt werden
Gruß Markus
__________________ Der schlechteste Angeltag ist schöner als der schönste Arbeitstag
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17.02.2010 18:47 |
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