Schlauchboote registrieren Ja / Nein ??? |
daumi73
Jungspund


Dabei seit: 01.06.2009
Beiträge: 14
Herkunft: lichtenfels
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Schlauchboote registrieren Ja / Nein ??? |
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Hallo zusammen !
Hab mal wieder eine Frage mit der ich nicht weiter komme .
Hab mir zum Bojen setzen und zum ausbringen der Köder ein Schlauchboot mit Holzboden gekauft und will das Teil mit E-Motor fahren und als Beiboot nutzen .
Frage : Muß ich das Boot in Deuitschland anmelden ?
Brauche ich für Italien eine extra anmeldung ?
Gruß Daumi !!!
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29.06.2009 12:18 |
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Dalton72
König
   

Dabei seit: 07.01.2009
Beiträge: 768
Herkunft: Hessen
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Ob du ein Boot anmelden musst hängt von der Leistung deines Motors ab!!!
Hab erst letztes Jahr bei dem Schifffahrtsamt angerufen deswegen. Ab 3,5 PS
glaube ich war das, musst du deinem Boot ne Nummer geben. Das Gleiche gilt
für Elektro Motoren ab ?? kw. weißt nicht mehr ....
Rufe doch da mal an und Infomiere dich lieber nochmal genau.
In Italien haben wir auch keine Nummer drauf gehabt (falltboot mit E motor)
__________________ Gruß Christian
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29.06.2009 19:54 |
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tomcat
Wallerforum Profi
   

Dabei seit: 01.02.2004
Beiträge: 4.628
Herkunft: Mannheim
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jemand der wirklich Ahnung davon hat , hat mir empfohlen das Auslegeboot anzumelden . Ist sicherlich kein Fehler .... (bezieht sich auf D)
__________________ Gruss Tom
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29.06.2009 20:18 |
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Duke
Routinier
 

Dabei seit: 06.04.2008
Beiträge: 466
Richtiger Name: Bernhard Herkunft: Südhessen
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RE: Schlauchboote registrieren Ja / Nein ??? |
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ich habe einen Link zum WSA gefunden, in dem steht, dass wenn du Kleinfahrzeuge auf Binnenschifffahrtsstraßen nutzt, diese Kennzeichnungspflichtig sind, auch ein Ruderboot.
Hier ist der Link: http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/...FzKV-BinSch.pdf
@ Tomcat: Hast du schon wieder alles vergessen Tom, was du bei deinem Führerschein gelernt hast.
Gruß Bernhard
__________________ Gruß Bernhard
Nur wer gegen den Strom schwimmt, kommt an die Quelle
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29.06.2009 21:40 |
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Alex M.
Kaiser
   

Dabei seit: 02.07.2004
Beiträge: 1.463
Herkunft: Südbaden
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wenn Du auf Schifffahrtsstraßen fahren willst muss es angemeldet sein, egal was für ein Antrieb Du hast.
Wenn Du nur im Baggersee rumschipperst brauchst Du nichts.
Diese Anmeldung kostet zw. 15 und 20 Euro, ist also erschwinglich und es gibt keine Folgekosten.
Für Italia solltest Du das Boot angemeldet und VERSICHERT haben.
__________________ Mit sonnigen Grüßen
Alex
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30.06.2009 07:48 |
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siluro 1211
Haudegen
  

Dabei seit: 19.10.2006
Beiträge: 698
Herkunft: BW Nähe Heilbronn
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@all,
nun muss ich aber etwas genauer nachhaken
Mein kleines Schlauchi( 2 Meter) ist auch nicht angemeldet!
Muss ich denn das Schlauchi anmelden wenn ich auf dem Po rumschippern will?
Ich meine damit jetzt Nummer vom WSA und Haftpflichtversicherung?
Brauche ich wirklich beides???
Vieleicht kann ja Roland als Experte mal was dazusagen?
Gruß Mike
__________________ Gruß Mike
Ich schreibe immer meine persönliche Meinung. Ohne in Anschpruch zu nehmen das sie richtig, bzw. die einzig richtige ist.
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30.06.2009 08:49 |
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spitzi unregistriert
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nur zur info :
der po(fluß) ist keine Schifffahrtsstraße
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30.06.2009 08:54 |
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siluro 1211
Haudegen
  

Dabei seit: 19.10.2006
Beiträge: 698
Herkunft: BW Nähe Heilbronn
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Spitzi,
wie siehts aus mit den obigen Fragen?
Schifffahrtsstraße hin oder her!
__________________ Gruß Mike
Ich schreibe immer meine persönliche Meinung. Ohne in Anschpruch zu nehmen das sie richtig, bzw. die einzig richtige ist.
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30.06.2009 08:57 |
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spitzi unregistriert
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wie das funzt !!>aber wegen 2o euro würde ich es nicht drauf ankommen lassen
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30.06.2009 09:03 |
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ps-goetz
Jungspund


Dabei seit: 21.07.2007
Beiträge: 17
Herkunft: 35606 Solms
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Hallo
Ich würde auch sagen, lieber anmelden. Das ganze kostet bei uns 18,- € und ist in einer Woche durch gewesen.
Also wir reden hier nicht über Kosten.
Was allerdings im Ausland vorraussetzung, auch für kleine und kleinste Boote gilt würde mich auch interessieren.
Ich weiß das Boote in Spanien eine Registeraturnummer (CHE Nummer) benötigen und auch in Frankreich so etwas gefordert wird (sind ja auch Schwimmwesten Pflicht!), habe aber keine Ahnung ab welchen Bootsgrößen und Motorisierungen.
Infos darüber wären echt toll.
Allerdings ist es auch zum Beispiel richtig das wir auch in Ländern in denen mann höher motorisierte Boote als unsere 5 PS Grenze erlaubt nicht fahren darf (Italien z.Bsp.).
Mir wurde vom Schifffahrtsamt Koblenz gesagt das das fahren von Booten mit mehr als 5PS auch im Ausland für Deutsche nicht gestattet ist und dieses auch nur geduldet wird(solang nichts passiert).
Kann jemand diese Aussage zu 100% wiederlegen?
Sind wir auf den Booten der Wallercamps in Italien eigentlich Haftpflichtversichert? Ich glaube nicht!
Wer kann dazu mal etwas mit Sicherheit sagen, bitte in diesem Fall mal kein: ich glaube gehört zu haben... sondern nur echte Fakten!
Danke im Vorab
MfG
Peter Götz
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30.06.2009 10:26 |
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hollxxx
Mitglied
 

Dabei seit: 03.05.2009
Beiträge: 33
Herkunft: Bayern
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hab ich ausgiebig mit dem Thema beschäftigt da ich auch "wild" mit eigenem Boot nach Italien fahre.
Zu empfehlen ist jedem der beim ADAC ist sich doch kostenlos die Broschüre
Info für Wassersport Italien zuschicken zu lassen.
Ich zitiere:
Versicherungspflicht für Sportboote
Bei Befahren von italienischen Binnen- und Küstengewässer sind Motorboote über 3 italienische Steuer- Ps 5,44 Ps (4kW) haftpflichtversicherungspflichtig. Ein Versicherungsnachweis muss an Bord mitgeführt werden. Als solcher gilt die Versicherungskarte, die von der Versicherung zusätzlich zur Police ausgegeben wird.
Die Mindestdecksumme beträgt 766.938,00 Euro je Schadensereigmis.
Führerscheinvorschriften
Laut dem Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten in Italien folgende Führerscheinvorschriften:
Ausländische Bootsfahrer-auch Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union- müssen in Italien für ein Boot das nicht unter italienischen Flagge ( zugelassen und versichert in Italien) fährt, das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihren Heimatland zum befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist.
Danach gilt für unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland fahrender Boote folgendes:
Zum Führen
von Booten mit Motoren über 3,68 kW (5 Ps) ist der Sportführerschein-See bzw. Binnen erforderlich.
Der Sportbootführerschein ist für das Führen von Wassersportfahrzeugen unter italienischer Flagge (z.B. Charterboote) verpflichtet, wenn die Motorleistung 30kW 40,8 Ps überschreitet oder wenn, ohne die Motorleistung zu berücksichtigen, mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird.
Sicherheitsausrüstung
Die Sicherheitsausrüstung ausländischer Boote muss auf Binnengewässern in Italien den gesetzlichen Regen des Heimatlandes entsprechen. Die in Deutschland vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung entspricht jedoch nicht den für italienische Staatsbürger vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstungen.
an Bord muss in Italien sein:
- Rettungsring Ce- konform und mit vier Reflexstreifen.
- Die Rettungsweste der EN 396 Norm mit Reflexstreifen.
Gilt auch für Schlauchboote!!!
Um sämtlichen ärger in Italien aus dem Weg zu gehen, da dies leider oft Auslegungssache des Kontrollörs ist würd ich mein Schlauchboot auf jeden Fall Anmelden und Versichern.
Wenn die Herren der italienischen Wasserschutzpolizei meinen du musst dein Schlauchboot mit E-Motor Anmelden und Versicheren das kannst du nix dagegen tun und eine Strafe von mindesten 170 Euro pro vergehen wird fällig.
Leider kann dir die Frage keiner richtig beantworten da in Italien so viel geduldet wird.
Ich hoffe euch weitergeholfen zu haben
Lg Jürgen
__________________ www.fisch-oase.de
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30.06.2009 13:58 |
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Andi
TEAM WALLERFORUM

Dabei seit: 28.01.2004
Beiträge: 5.473
Richtiger Name: Andi Herkunft: Österreich
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Hi Jürgen!
Das sind mal super Infos!
Das heisst ich werde mein 330iger Zeepter vorsichtshalber doch anmelden...
__________________ Gruss Andi

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30.06.2009 14:03 |
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hollxxx
Mitglied
 

Dabei seit: 03.05.2009
Beiträge: 33
Herkunft: Bayern
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Jo Andi würd ich auf jeden Fall machen.
Leider kenn ich mich jetzt nicht so mit den Österreichischen Gesetzen aus wir aber so ähnlich wie in Deutschland sein.
Was ich oben geschrieben hab ist definitiv Pflicht!
Das Problem ist halt nur es wird so viel geduldet ein bekannter von mir hat z.B auch ein eigens Boot mit 40Ps und keinen Bootführerschein, fährt aber trotzdem in Italien unter Deutscher Flagge damit rum.
Er wurde auch schon des Öfteren kontrolliert und es gab diesbezüglich nie Problem aber lass mal was passieren…….
Lg Jürgen
__________________ www.fisch-oase.de
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30.06.2009 14:11 |
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siluro 1211
Haudegen
  

Dabei seit: 19.10.2006
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Herkunft: BW Nähe Heilbronn
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tut mir leid aber das widerspricht sich doch!!
Bei Motorbooten über 5,44 PS brauchst du ne Versicherung!
Das heißt bei Booten unter den 5,44 PS brauchst nichts, oder?
Wie ist das jetzt mit meinem Beiboot das nur gerudert bzw. mit Elektro gefahren wird.
Bitte nicht falsch verstehen, aber es muss doch wohl ne eindeutige Gesetzgebung dazu geben!
Auch in Italien wirds doch wohl auch was anderes als Auslegungen geben, oder
Vieleicht kann ja einer unserer Italiener an Bord noch Stellung dazu nehmen?
__________________ Gruß Mike
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30.06.2009 14:12 |
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BIG WILLIE
Haudegen
  

Dabei seit: 21.09.2007
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Richtiger Name: Christian Steifen Herkunft: Irrenanstalt
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was ist der IBS-INTERNATIONALE BOOTSSCHEIN ???
DER WIRD VOM ADAC ANGEBOTEN
__________________ MfG Willie
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30.06.2009 15:01 |
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BIG WILLIE
Haudegen
  

Dabei seit: 21.09.2007
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Richtiger Name: Christian Steifen Herkunft: Irrenanstalt
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der wsa is also einmalig 18€ und im ausland auch immer gültig , wobei ich den ibs fürs ausland alle 2 jahre erneuern muss ???
__________________ MfG Willie
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30.06.2009 16:20 |
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hollxxx
Mitglied
 

Dabei seit: 03.05.2009
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Herkunft: Bayern
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genau WSA ist in Deutschland und Ausland immer gültig ausser bei Ummeldung oder Neueintragung z.B. anderen Motor.
Und die IBS musst du alle 2 Jahre fürs Ausland neu beantragen.
__________________ www.fisch-oase.de
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30.06.2009 16:29 |
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