Lebend generell verboten????? |
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Lebend generell verboten????? |
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Servus,
man hört nur immer, daß das Fischen mit lebenden Köfis in Deutschland verboten ist. Im Forum hab ich aber gelesen, daß ein Verein erlaubt hat mit lebenden Köderfisch zu fischen, um die Waller im Gewässer zu dezimieren.
Meine Frage: Darf ich in Deutschland an einem Privatgewässer mit lebendem Köfi angeln oder nicht???
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30.03.2006 12:37 |
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Angelsachse13
Doppel-As

Dabei seit: 19.06.2004
Beiträge: 106
Herkunft: Saarland
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dieter30angeln,
normalerweise gilt das Verbot mit lebendem Köfi zu Angeln laut Landesfischereiordnung bzw. Landesfischereigesetz auch für private Gewässer !!
In dem Fall welchen Du aufgeführt hast, wurde bestimmt ein Antrag auf Fischen mit lebendem Köfi gestellt, zwecks Minimierung des Wallerbestandes.
Gruss Sascha
__________________
On the 8th Day God created Catfishing
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30.03.2006 12:47 |
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dieter30angeln
Grünschnabel

Dabei seit: 18.03.2006
Beiträge: 5
Themenstarter
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Servus Sascha,
des heißt also, daß ich im eigenen Weiher dann doch lieber Tauwurmbündel oder toten Köfi nehmen soll. Des Problem is nämlich, daß an diesem Weiher die Polizei sehr häufig kontrolliert!
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30.03.2006 12:58 |
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Angelsachse13
Doppel-As

Dabei seit: 19.06.2004
Beiträge: 106
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30.03.2006 13:18 |
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Rene1964
Tripel-As


Dabei seit: 31.08.2005
Beiträge: 152
Herkunft: Backnang
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Laut Gesetz darf man einem Tier ohne wichtigen Grund keine Schmerzen/Qualen zufügen. Da kann sich der Verein auf den Kopf stellen, das gilt für jedermann und überall.
Es gilt, den "wichtigen Grund" nachzuweisen.
__________________ Gruß und krumme Ruten,
René
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30.03.2006 18:18 |
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Flo01
Routinier
 

Dabei seit: 01.02.2004
Beiträge: 437
Herkunft: München
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Dieter,
grundsätzlich ist das Fischen mit lebenden Ködern in ganz Deutschland verboten. PUNKT. Hier besteht der Grundsatz im Tierschutzgesetz, welches übergreift in das Fischereirecht.
Das Fischereirecht selbst wiederum ist Landesrecht. D.h. jedes Bundesland regelt die Bestimmungen. Es besteht die Möglichkeit in einigen Bundesländern eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken.
Diese jedoch zu erhalten, wird fast unmöglich sein. Sie dürfte sich höchstens auf kleinere, geschlossene Gewässer beschränken und zuvor muss nachgewiesen werden, dass der Waller hier wirklich ein Schadfisch ist. Und weiter muss mit Sicherheit nachgewiesen werden, dass alle anderen Methoden, incl. Elektrofischerei, erfolglos sind.
Also vergiss es lieber. Ich glaube nicht daran, dass irgendjemand irgendwo in D eine Ausnahmegenehmigung erhält.
__________________ FLORIAN
I love casa silure
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30.03.2006 20:23 |
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Sebi
Tripel-As


Dabei seit: 03.01.2005
Beiträge: 221
Herkunft: Deutschland
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gibts die nicht am Rheinoberlauf? Da war mal was im Forum mit Köfis lebend größer 20 cm ausschließlich auf Waller
__________________ C.U.
Sebi
WEZA
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30.03.2006 21:16 |
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scarred
Jungspund


Dabei seit: 23.10.2005
Beiträge: 14
Herkunft: bodensee
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Ich möchte nicht vom Thema abweichen aber warumm wollt ihr immer mit Lebenden KöFi´s fischen? Warumm sollte der Fisch sich die Mühe machen und dem Fisch hinterherschwimmen?
Oder mag der Waller sich gerne bewegen?
mfg Kevin
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31.03.2006 09:49 |
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dieter30angeln
Grünschnabel

Dabei seit: 18.03.2006
Beiträge: 5
Themenstarter
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Hallo Flo01,
danke für die gesetzliche Ausführung. Jetz is alles klar. Dann werd ich in Zukunft an diesem Weiher sämtliche Montagen und Köder mal ausprobieren Knochen, U-Pose ,Boje, toter Köfi, Tauwurmbündel und vielleicht mal probieren, ob mit Boilies was geht. Is aber recht schwierig, wie gesagt, die Karpfen sind bei uns total verrückt....
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31.03.2006 12:59 |
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Volker
Routinier
 

Dabei seit: 01.02.2004
Beiträge: 445
Herkunft: Lollar/Lahn
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Auch ein Verein kann nicht einfach hergehen und seinen Leuten sagen, "der Waller muss raus, ab heute angeln wir mit lebendem KöFi".....
Wo kommen wir denn da hin ? Genausowenig kein ein Verein die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße aufheben, was ich aber auch immer wieder höre/lese.
Naja, die meisten Vereinsvorstände haben eh keine Ahnung vom Angeln, wo solls also herkommen
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__________________ Petri Heil und immer Fische in Beißlaune
Gruß
Volker
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31.03.2006 14:27 |
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telaquana
Routinier
 

Dabei seit: 01.11.2004
Beiträge: 408
Herkunft: CH
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Volker
War der Meinung, dass wenn ich einen Privaten Teich besitze, könnte ich angel wie es mir passt.
__________________
Telaquana
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31.03.2006 15:27 |
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Fisch Dieb
Routinier
 

Dabei seit: 08.08.2005
Beiträge: 494
Herkunft: Rhein-Main
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Es ist egal ob Privat oder nicht Gesetz ist Gesetz und das muss jeder einhalten,und wenn nicht nur nicht erwischen lassen
An dem See wo ich meine Jahreskarte habe ( der See gehört einem Verein) sagt keiner was wenn ich mit Lebendem Köderfisch Angel ,wenn mich aber ein Naturschützer anpisst hab ich trotzdem Pech gehabt .
Zum Glück ham wer nen Zaun um den See
gruss Fisch Dieb
__________________ Gruß Fisch Dieb (Michel)
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31.03.2006 19:45 |
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Volker
Routinier
 

Dabei seit: 01.02.2004
Beiträge: 445
Herkunft: Lollar/Lahn
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Zitat: |
Original von Fisch Dieb
Es ist egal ob Privat oder nicht Gesetz ist Gesetz und das muss jeder einhalten,und wenn nicht nur nicht erwischen lassen
An dem See wo ich meine Jahreskarte habe ( der See gehört einem Verein) sagt keiner was wenn ich mit Lebendem Köderfisch Angel ,wenn mich aber ein Naturschützer anpisst hab ich trotzdem Pech gehabt .
Zum Glück ham wer nen Zaun um den See
gruss Fisch Dieb |
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Ich denke solche Sachen solltest Du besser für Dich behalten. Nicht nur Naturschützer sind die LEute die dich "anpissen" wenn Du so offenherzig damit Reklame machst.
__________________ Petri Heil und immer Fische in Beißlaune
Gruß
Volker
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31.03.2006 22:50 |
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dunnerwedder
Tripel-As


Dabei seit: 17.07.2005
Beiträge: 153
Herkunft: saarland
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Es gibt auch Ausnahmeregelungen
(Z.B. im Saarland )
Saar bei SLS bzw Saaraltarm ) da ist der "lebende " auf WALLER erlaubt
__________________ Gewaltig ist des Wallers Kraft - wenn er sich vom Acker schafft !!!
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01.04.2006 01:05 |
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