Rotax123
Tripel-As


Dabei seit: 17.11.2009
Beiträge: 173
Herkunft: Schweiz
 |
|
Nachtangeln verbot warum? |
|
mich würde es interesieren warum das Nachtangeln verboten ist?
was die hintergründe sind!
früher war das nachtangeln ja erlaubt, aber CH, D und A haben damit angefangen, und SPA, und F, machen jetzt auch mit!
bei verboten wie C&R kann ich es verstehen, beim Lebendem köder, und sogar beim wiederhacken auch!
dass einziege was man damit erreicht ist meiner Meinung nach das die Fische zu gewiessen tageszeit Ruhe haben, ansonsten bin ich ratlos
was meint Ihr, oder giebt es hier irgendwelche verreinsvorstand die werden es am bessten wiesen!
danke euch für wenig zeit!
|
|
03.07.2010 17:03 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Rotax123 am 03.07.2010 um 17:03 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
 |
jürgen1974
Eroberer
  

Dabei seit: 27.02.2010
Beiträge: 52
Herkunft: Oberpfalz
 |
|
RE: Nachtangeln verbot warum? |
|
Bei uns (bayern) ist in den Vereinen die ich kenne nachtangeln erlaubt
mfg jürgen
|
|
03.07.2010 19:27 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von jürgen1974 am 03.07.2010 um 19:27 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
 |
Alberto
Foren Gott

Dabei seit: 12.02.2004
Beiträge: 2.080
Herkunft: Steiermark/Austria
 |
|
RE: Nachtangeln verbot warum? |
|
in der nacht können kochtopfangeler leichter zuschlagen, da ganz selten mit kontrollen zu rechnen ist (bei uns jedenfalls), daher sprechen die verantwortlichen zur sicherheit gleich ein nachtangelverbot aus
einen anderen grund kann ich mir nicht vorstellen
ciao alberto
__________________ Gruß Alberto
Wallerteam "grünes Oachkatzl"
|
|
05.07.2010 07:35 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Alberto am 05.07.2010 um 07:35 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
 |
Ulf

Dabei seit: 04.06.2006
Beiträge: 4.568
Richtiger Name: Ulf Herkunft: Dresden / Sachsen und Oberpfalz
 |
|
RE: Nachtangeln verbot warum? |
|
mich würde es interesieren warum das Nachtangeln verboten ist? was die hintergründe sind!
ich hab nun noch mal nachgefragt, wie gesagt, das Thema ist hier im Verband auch mehrfach besprochen...
Danach gibt es tatsächlich keinen tieferen Sinn, aus Naturschutzgründen das Nachtangeln zu verbieten.
bleiben tatsächlich die Befindlichkeiten der Pächter und Verpächter ...
Verpächter kann z.B. eine Kommune sein, die um "Lärm" und Unrat zu vermeiden das Nachtangeln verbietet, ist hier z.B. an einem Gewässer bei Dippoldiswalde so.
Bei Pächtern, was ja eben die Vereine sind, liegt es dann tatsächlich an den Altersstrukturen und altem Denken wo man glaubt eben das Nachtangeln nicht kontrollieren zu können oder dass wie ich es oben schrieb das Angeln zu irgendwelc hen Feten verkommt usw. Es gibt es keinen wirklich standfesten Grund das Nachtangeln zu verweigern.
Ganz im Gegenteil:
Es ist nachgewiesen, dass so manche Fische gerade wie Wels und Aal nachtaktive Fische sind. Ein Nachtangelverbot bedeutet somit die unberechtigte Beschränkung des gesetzlichen Fischereirechtes. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass damit, dass diese Begrenzung in der Landesfischereiverordnung von Baden Würrtemberg steht, dort sogar gegen den im Grundgesetz festgeschriebene Gleichheitsgrundsatz verstoßen wird.
Man sollte so denk ich eigentlich gute Möglichkeiten haben es zu kippen...
... Wenn man es denn wrklich will!
__________________ Gruss Ulf
www.wallerfreunde-sachsen.de
Meine Beiträge sind immer meine persönliche Meinung.
Meine Aussagen zu Angel- und Fangmethoden die ich anwende beziehen sich immer auf Gewässer, wo sie gesetzlich zugelassen sind.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ulf: 05.07.2010 15:34.
|
|
05.07.2010 15:33 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Ulf am 05.07.2010 um 15:33 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
 |
Arno
Wallerforum Profi
   

Dabei seit: 17.12.2004
Beiträge: 3.043
Richtiger Name: Arno Herkunft: Schloß Holte Westfalen
 |
|
RE: Nachtangeln verbot warum? |
|
,
kommen wir noch einmal auf die Kernfrage des Themenstarters zurück.
Wirklich plausible Gründe habe ich auch in diversen anderen Foren nicht gefunden.
Ich denke das bei vielen Vorständen die Angst vor Fischwilderei vorherrscht,was ja auch in einigen Regionen so ist.
Gruß Arno
|
|
06.07.2010 08:37 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Arno am 06.07.2010 um 08:37 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
 |
Josh
Haudegen
  

Dabei seit: 19.05.2009
Beiträge: 649
Richtiger Name: ist vorhanden Herkunft: Bayern
 |
|
RE: Nachtangeln verbot warum? |
|
Zitat: |
Ich denke das bei vielen Vorständen die Angst vor Fischwilderei vorherrscht,was ja auch in einigen Regionen so ist.
|
|
So richtig plausibel klingt das aber nicht - den Fischwilderer wird
das Nachtangelverbot nicht so arg kratzen, oder?
|
|
06.07.2010 17:33 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Josh am 06.07.2010 um 17:33 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
christian73
Tripel-As


Dabei seit: 28.06.2009
Beiträge: 222
Herkunft: Hessen
 |
|
Also in Deutschland herrscht kein Nachtangelverbot,nur bei verschiedenen Vereinen oder Fischereigenossenschaften ,gesetzlich ist es aber erlaubt.
__________________ Lieber angeln im regen,als arbeiten in der Sonne
|
|
03.07.2010 17:35 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von christian73 am 03.07.2010 um 17:35 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
 |
Denny71
König
   

Dabei seit: 04.12.2009
Beiträge: 831
Richtiger Name: Denny Herkunft: Zehdenick
 |
|
Zitat: |
Original von christian73
Also in Deutschland herrscht kein Nachtangelverbot,nur bei verschiedenen Vereinen oder Fischereigenossenschaften ,gesetzlich ist es aber erlaubt. |
|
@ christian,
dass ist so erstmal nicht ganz richtig.
es ist nicht in allen bundesländern erlaubt.
zb: hier bei mir in BW auf jeden fall verboten.! in berlin und brandenburg wiederum ist es erlaubt.
es ist bundesland-abhängig!
warum? = hauptsächlich gehts um den "nautrschutz". ruhezeiten für flora und fauna.
gruß
__________________ :prost:
LG Denny
...wer fängt hat Recht
|
|
03.07.2010 18:43 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Denny71 am 03.07.2010 um 18:43 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
 |
schnorchel

Dabei seit: 15.09.2009
Beiträge: 1.075
Herkunft: China
 |
|
Zitat: |
Original von waller230
es ist nicht in allen bundesländern erlaubt.
zb: hier bei mir in BW auf jeden fall verboten.! in berlin und brandenburg wiederum ist es erlaubt.
es ist bundesland-abhängig!
gruß |
|
das ist alles falsch bis ins letzte. Ich habs oben versucht zu erklären aber es haut mich immer wieder um was hier für Thesen aufgestellt werden.
MfG
__________________ :fish: Die Leute die am wenigsten wissen, haben oft das meiste zu erzählen :fish:
|
|
03.07.2010 18:49 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von schnorchel am 03.07.2010 um 18:49 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
 |
Denny71
König
   

Dabei seit: 04.12.2009
Beiträge: 831
Richtiger Name: Denny Herkunft: Zehdenick
 |
|
Zitat: |
Original von schnorchel
[quote]Original von waller230
das ist alles falsch bis ins letzte. Ich habs oben versucht zu erklären aber es haut mich immer wieder um was hier für Thesen aufgestellt werden.
MfG |
|
...na dann du ober-schlaubi.
dann gib doch noch bitte die einzige richtige antwort für das "warum".
...dank
__________________ :prost:
LG Denny
...wer fängt hat Recht
|
|
03.07.2010 18:59 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Denny71 am 03.07.2010 um 18:59 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
 |
schnorchel

Dabei seit: 15.09.2009
Beiträge: 1.075
Herkunft: China
 |
|
Zitat: |
Original von waller230
Zitat: |
Original von schnorchel
[quote]Original von waller230
das ist alles falsch bis ins letzte. Ich habs oben versucht zu erklären aber es haut mich immer wieder um was hier für Thesen aufgestellt werden.
MfG |
|
...na dann du ober-schlaubi.
dann gib doch noch bitte die einzige richtige antwort für das "warum".
...dank
|
|
Gut der alte Grund für das warum war und ist, das das Gewerbe Fischer befürchtet hat das wenn in der Nacht geangelt wird das dabei auch die eine oder andere Fischereiliche Anlage ausgeräumt wird.
Dies hat sich aber als Gegenteilig herausgestellt, leider ist das Gewerbe des Fischers so alt wie die Erde und wie oben beschrieben gibt es für die meisten Gewässer mehr Fischereirechte als Fischer sind diese sich nicht einig und das sind sie nie wenn sie im selben Gewässer fischen reicht einer der nein sagt um das Nachtangelverbot aufrecht zu erhalten (noch) dann wird geklagt und das seit Jahren schon und es wird auch noch Jahre dauern.
Zitat: |
Original von Ulf
Schnorchel,
grundsätzlich hast du Recht!
Nur in Baden Württemberg steht halt in der Landesfischereiverordnung:
§ 3 Fischerei mit Angeln
(1) Das Angelgerät darf höchstens drei Angelhaken haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen. Jeder Fischer darf gleichzeitig höchstens mit Zwei Angelgeräten fischen. Die Angelgeräte müssen ständig beaufsichtigt werden. Die Verwendung des Zockers ist verboten.
Der Fischfang ist nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, der Aal-, Wels -, und Krebsfang bis 24 Uhr für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet.
LFischVO - Landesfischereiverordnung:
Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur
Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg
... somit nicht Verbände oder Pächter usw.
|
|
Aber das ist doch das was ich meine das steht auch in meiner Karte und die ist nicht aus Baden Würtemberg.
Das Ministerium richtet sich hier an dem was ich versuch zu erklähren und hier geht es um Produktionsgewässer. Wenn dir in BW ein Tümpel gehört ist es deine Sache was du machst.
MfG
__________________ :fish: Die Leute die am wenigsten wissen, haben oft das meiste zu erzählen :fish:
|
|
03.07.2010 20:04 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von schnorchel am 03.07.2010 um 20:04 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
 | |
Dalton72
König
   

Dabei seit: 07.01.2009
Beiträge: 768
Herkunft: Hessen
 |
|
Wie ist es den nun in Bayern geregelt???? da is doch Nachtangel Verbot...und gute
frage warum eigentlich??????
__________________ Gruß Christian
|
|
03.07.2010 18:06 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Dalton72 am 03.07.2010 um 18:06 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
 |
Ulf

Dabei seit: 04.06.2006
Beiträge: 4.568
Richtiger Name: Ulf Herkunft: Dresden / Sachsen und Oberpfalz
 |
|
... in Bayern ist das Nachtangeln so iwe ich gelesen haben nicht generell verboten, sondern nur in einigen Regionen.
Grundsetzlich denke ich dass das Nachtangelverbot daher rührt, dass das Angeln nachts schlechter kontrolliert werden konnte und so mancher Fischdieberei die Tür geöffnet hat.
Heute sicher weniger, aber zu Zeiten wo Fischen noch echter Nahrungszuerweb war ...
Heut zu Tage denke ich eher, dass gerade die "ältere" Generation denkt dass die "Jungen" ihnen nachts zu viele Fische "weg" fangen ...
Einen vernünftigen Grund für solche Verbote sehe ich nicht, da Schonzeiten, Fangbegrenzungen usw. usw, ja eigentlich alle geregelt sind!
__________________ Gruss Ulf
www.wallerfreunde-sachsen.de
Meine Beiträge sind immer meine persönliche Meinung.
Meine Aussagen zu Angel- und Fangmethoden die ich anwende beziehen sich immer auf Gewässer, wo sie gesetzlich zugelassen sind.
|
|
03.07.2010 18:39 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Ulf am 03.07.2010 um 18:39 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
Rotax123
Tripel-As


Dabei seit: 17.11.2009
Beiträge: 173
Herkunft: Schweiz
Themenstarter
 |
|
ruhezeit für flora und fauna!
flora kann man grad vergesen, fauna ja geht eigentlich auch nicht tags über werden auch die nachtsaktive tiere gestört, wie nachts die tagsaktiven, kanns irgendwie nicht sein!
die idee mit der Fischdieben, eigentlich sieht man in der nacht noch besser wenn sich ein auto dem gewässer annährt, etc....
was mir so eingefallen ist der Nachtverbot ist da damit der geweseraufseher keine nachtschicht schieben muss :-) der verein überläst das einfach der Polizei :-)
nein Leute werde wirklich nicht schlau wieso und warum!
|
|
03.07.2010 19:10 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Rotax123 am 03.07.2010 um 19:10 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
 |
Ulf

Dabei seit: 04.06.2006
Beiträge: 4.568
Richtiger Name: Ulf Herkunft: Dresden / Sachsen und Oberpfalz
 |
|
... denk schon, dass er Hauptbeweggrund der ist, dass vermieden werden soll, dass ein paar wenige die sich halt die Nacht um die Ohren schlagen zu viel und unkontrolliert Fisch fangen.
Hier bei uns hat in den Diskussionen oft ne Rolle gespielt, dass gerade von der jüngeren Garde das "Nachtangeln" mehr oder weniger zu Feten mutiert ist, in deren Folge Lärm und Unrat zurück blieben.
Dem sollte vorgebeugt werden, hat sich dieser Gedanke aber glücklicherweise nicht durchsetzen können.
Andere Gründe gibt es aus meiner Sicht nicht, da wie geschrieben alles so weit geregelt ist. Einschränkungen gibt es hier nur in Einzelfällen wie z.B. eine nahe Jagdpacht oder besondere Betriebsgelände usw.
.. werd aber mal nachfragen, das Thema wurde ja vor einigen Jahren hier sehr intensiv besprochen!
__________________ Gruss Ulf
www.wallerfreunde-sachsen.de
Meine Beiträge sind immer meine persönliche Meinung.
Meine Aussagen zu Angel- und Fangmethoden die ich anwende beziehen sich immer auf Gewässer, wo sie gesetzlich zugelassen sind.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ulf: 03.07.2010 19:22.
|
|
03.07.2010 19:19 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Ulf am 03.07.2010 um 19:19 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
Denny71
König
   

Dabei seit: 04.12.2009
Beiträge: 831
Richtiger Name: Denny Herkunft: Zehdenick
 |
|
...danke ulf
__________________ :prost:
LG Denny
...wer fängt hat Recht
|
|
03.07.2010 19:16 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Denny71 am 03.07.2010 um 19:16 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
Impressum
Datenschutzerklärung (DSGVO)
|