"verwenden" juristisch gesehen? |
friesdorfer
Foren As
Dabei seit: 23.01.2006
Beiträge: 89
Herkunft: bonn
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"verwenden" juristisch gesehen? |
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Kann mir jemand erklären was juristisch "verwenden" bedeutet.Der Fall: Ich sitze abends mit zwei Ruten auf unserem Nachtliegeplatz (Berufsschiff). Eine Rute von der Landebrücke, die andere vom Achterdeck.Besuch von der Landpolizei. Das Schiff war fest vertaut uind nicht fahrtüchtig wegen zu wenig Besatzung an Bord.Das ganze in Nrw auf dem Rhein. Im Fischereischein steht" Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden". Meiner Meinung ist verwenden: Schleppen,treiben und an einem guten Angelplatz vor Anker gehen und sich so einen Vorteil schaffen.Wie sieht ihr das? Übrigens wurde ich von einem lieben Anglerkollegen angeschwärzt.Aber was solls
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21.07.2007 08:01 |
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Bönne
Haudegen
Dabei seit: 11.07.2005
Beiträge: 738
Richtiger Name: Christoph Herkunft: Hövelhof Ostwestfalen
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21.07.2007 08:41 |
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Mutz
Routinier
Dabei seit: 10.02.2004
Beiträge: 436
Herkunft: Ettenbeuren
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Wenn mann es ganz genau nimmt, heißt es Fischen vom Boot aus nicht erlaubt.
Weil ja du vielleicht einen Fangen könntest und der andere nicht
Neider gibt es leider überall .
Mutz
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21.07.2007 10:14 |
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