Nachtangeln verbot warum? |
Rotax123
Tripel-As


Dabei seit: 17.11.2009
Beiträge: 173
Herkunft: Schweiz
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Nachtangeln verbot warum? |
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mich würde es interesieren warum das Nachtangeln verboten ist?
was die hintergründe sind!
früher war das nachtangeln ja erlaubt, aber CH, D und A haben damit angefangen, und SPA, und F, machen jetzt auch mit!
bei verboten wie C&R kann ich es verstehen, beim Lebendem köder, und sogar beim wiederhacken auch!
dass einziege was man damit erreicht ist meiner Meinung nach das die Fische zu gewiessen tageszeit Ruhe haben, ansonsten bin ich ratlos
was meint Ihr, oder giebt es hier irgendwelche verreinsvorstand die werden es am bessten wiesen!
danke euch für wenig zeit!
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03.07.2010 17:03 |
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christian73
Tripel-As


Dabei seit: 28.06.2009
Beiträge: 222
Herkunft: Hessen
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Also in Deutschland herrscht kein Nachtangelverbot,nur bei verschiedenen Vereinen oder Fischereigenossenschaften ,gesetzlich ist es aber erlaubt.
__________________ Lieber angeln im regen,als arbeiten in der Sonne
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03.07.2010 17:35 |
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Dalton72
König
   

Dabei seit: 07.01.2009
Beiträge: 768
Herkunft: Hessen
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Wie ist es den nun in Bayern geregelt???? da is doch Nachtangel Verbot...und gute
frage warum eigentlich??????
__________________ Gruß Christian
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03.07.2010 18:06 |
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Ulf

Dabei seit: 04.06.2006
Beiträge: 4.568
Richtiger Name: Ulf Herkunft: Dresden / Sachsen und Oberpfalz
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... in Bayern ist das Nachtangeln so iwe ich gelesen haben nicht generell verboten, sondern nur in einigen Regionen.
Grundsetzlich denke ich dass das Nachtangelverbot daher rührt, dass das Angeln nachts schlechter kontrolliert werden konnte und so mancher Fischdieberei die Tür geöffnet hat.
Heute sicher weniger, aber zu Zeiten wo Fischen noch echter Nahrungszuerweb war ...
Heut zu Tage denke ich eher, dass gerade die "ältere" Generation denkt dass die "Jungen" ihnen nachts zu viele Fische "weg" fangen ...
Einen vernünftigen Grund für solche Verbote sehe ich nicht, da Schonzeiten, Fangbegrenzungen usw. usw, ja eigentlich alle geregelt sind!
__________________ Gruss Ulf
www.wallerfreunde-sachsen.de
Meine Beiträge sind immer meine persönliche Meinung.
Meine Aussagen zu Angel- und Fangmethoden die ich anwende beziehen sich immer auf Gewässer, wo sie gesetzlich zugelassen sind.
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03.07.2010 18:39 |
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Denny71
König
   

Dabei seit: 04.12.2009
Beiträge: 831
Richtiger Name: Denny Herkunft: Zehdenick
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Zitat: |
Original von christian73
Also in Deutschland herrscht kein Nachtangelverbot,nur bei verschiedenen Vereinen oder Fischereigenossenschaften ,gesetzlich ist es aber erlaubt. |
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@ christian,
dass ist so erstmal nicht ganz richtig.
es ist nicht in allen bundesländern erlaubt.
zb: hier bei mir in BW auf jeden fall verboten.! in berlin und brandenburg wiederum ist es erlaubt.
es ist bundesland-abhängig!
warum? = hauptsächlich gehts um den "nautrschutz". ruhezeiten für flora und fauna.
gruß
__________________ :prost:
LG Denny
...wer fängt hat Recht
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03.07.2010 18:43 |
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schnorchel

Dabei seit: 15.09.2009
Beiträge: 1.075
Herkunft: China
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Zitat: |
Original von waller230
es ist nicht in allen bundesländern erlaubt.
zb: hier bei mir in BW auf jeden fall verboten.! in berlin und brandenburg wiederum ist es erlaubt.
es ist bundesland-abhängig!
gruß |
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das ist alles falsch bis ins letzte. Ich habs oben versucht zu erklären aber es haut mich immer wieder um was hier für Thesen aufgestellt werden.
MfG
__________________ :fish: Die Leute die am wenigsten wissen, haben oft das meiste zu erzählen :fish:
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03.07.2010 18:49 |
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Denny71
König
   

Dabei seit: 04.12.2009
Beiträge: 831
Richtiger Name: Denny Herkunft: Zehdenick
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Zitat: |
Original von schnorchel
[quote]Original von waller230
das ist alles falsch bis ins letzte. Ich habs oben versucht zu erklären aber es haut mich immer wieder um was hier für Thesen aufgestellt werden.
MfG |
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...na dann du ober-schlaubi.
dann gib doch noch bitte die einzige richtige antwort für das "warum".
...dank
__________________ :prost:
LG Denny
...wer fängt hat Recht
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03.07.2010 18:59 |
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Rotax123
Tripel-As


Dabei seit: 17.11.2009
Beiträge: 173
Herkunft: Schweiz
Themenstarter
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ruhezeit für flora und fauna!
flora kann man grad vergesen, fauna ja geht eigentlich auch nicht tags über werden auch die nachtsaktive tiere gestört, wie nachts die tagsaktiven, kanns irgendwie nicht sein!
die idee mit der Fischdieben, eigentlich sieht man in der nacht noch besser wenn sich ein auto dem gewässer annährt, etc....
was mir so eingefallen ist der Nachtverbot ist da damit der geweseraufseher keine nachtschicht schieben muss :-) der verein überläst das einfach der Polizei :-)
nein Leute werde wirklich nicht schlau wieso und warum!
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03.07.2010 19:10 |
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Denny71
König
   

Dabei seit: 04.12.2009
Beiträge: 831
Richtiger Name: Denny Herkunft: Zehdenick
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...danke ulf
__________________ :prost:
LG Denny
...wer fängt hat Recht
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03.07.2010 19:16 |
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Ulf

Dabei seit: 04.06.2006
Beiträge: 4.568
Richtiger Name: Ulf Herkunft: Dresden / Sachsen und Oberpfalz
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... denk schon, dass er Hauptbeweggrund der ist, dass vermieden werden soll, dass ein paar wenige die sich halt die Nacht um die Ohren schlagen zu viel und unkontrolliert Fisch fangen.
Hier bei uns hat in den Diskussionen oft ne Rolle gespielt, dass gerade von der jüngeren Garde das "Nachtangeln" mehr oder weniger zu Feten mutiert ist, in deren Folge Lärm und Unrat zurück blieben.
Dem sollte vorgebeugt werden, hat sich dieser Gedanke aber glücklicherweise nicht durchsetzen können.
Andere Gründe gibt es aus meiner Sicht nicht, da wie geschrieben alles so weit geregelt ist. Einschränkungen gibt es hier nur in Einzelfällen wie z.B. eine nahe Jagdpacht oder besondere Betriebsgelände usw.
.. werd aber mal nachfragen, das Thema wurde ja vor einigen Jahren hier sehr intensiv besprochen!
__________________ Gruss Ulf
www.wallerfreunde-sachsen.de
Meine Beiträge sind immer meine persönliche Meinung.
Meine Aussagen zu Angel- und Fangmethoden die ich anwende beziehen sich immer auf Gewässer, wo sie gesetzlich zugelassen sind.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ulf: 03.07.2010 19:22.
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03.07.2010 19:19 |
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jürgen1974
Eroberer
  

Dabei seit: 27.02.2010
Beiträge: 52
Herkunft: Oberpfalz
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RE: Nachtangeln verbot warum? |
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Bei uns (bayern) ist in den Vereinen die ich kenne nachtangeln erlaubt
mfg jürgen
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03.07.2010 19:27 |
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schnorchel

Dabei seit: 15.09.2009
Beiträge: 1.075
Herkunft: China
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Zitat: |
Original von waller230
Zitat: |
Original von schnorchel
[quote]Original von waller230
das ist alles falsch bis ins letzte. Ich habs oben versucht zu erklären aber es haut mich immer wieder um was hier für Thesen aufgestellt werden.
MfG |
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...na dann du ober-schlaubi.
dann gib doch noch bitte die einzige richtige antwort für das "warum".
...dank
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Gut der alte Grund für das warum war und ist, das das Gewerbe Fischer befürchtet hat das wenn in der Nacht geangelt wird das dabei auch die eine oder andere Fischereiliche Anlage ausgeräumt wird.
Dies hat sich aber als Gegenteilig herausgestellt, leider ist das Gewerbe des Fischers so alt wie die Erde und wie oben beschrieben gibt es für die meisten Gewässer mehr Fischereirechte als Fischer sind diese sich nicht einig und das sind sie nie wenn sie im selben Gewässer fischen reicht einer der nein sagt um das Nachtangelverbot aufrecht zu erhalten (noch) dann wird geklagt und das seit Jahren schon und es wird auch noch Jahre dauern.
Zitat: |
Original von Ulf
Schnorchel,
grundsätzlich hast du Recht!
Nur in Baden Württemberg steht halt in der Landesfischereiverordnung:
§ 3 Fischerei mit Angeln
(1) Das Angelgerät darf höchstens drei Angelhaken haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen. Jeder Fischer darf gleichzeitig höchstens mit Zwei Angelgeräten fischen. Die Angelgeräte müssen ständig beaufsichtigt werden. Die Verwendung des Zockers ist verboten.
Der Fischfang ist nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, der Aal-, Wels -, und Krebsfang bis 24 Uhr für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet.
LFischVO - Landesfischereiverordnung:
Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur
Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg
... somit nicht Verbände oder Pächter usw.
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Aber das ist doch das was ich meine das steht auch in meiner Karte und die ist nicht aus Baden Würtemberg.
Das Ministerium richtet sich hier an dem was ich versuch zu erklähren und hier geht es um Produktionsgewässer. Wenn dir in BW ein Tümpel gehört ist es deine Sache was du machst.
MfG
__________________ :fish: Die Leute die am wenigsten wissen, haben oft das meiste zu erzählen :fish:
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03.07.2010 20:04 |
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mario10
Doppel-As

Dabei seit: 28.11.2009
Beiträge: 149
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Servus,
bei uns im Verein (Oberbayern) wurde auf der Hauptversammlung letztes Jahr eine Anfrage für einen Antrag für die Erlaubnis des Nachtangelns gestellt.
Gleich mal vorweg, das regelt nicht der Pächter oder der Verein, da das Nachtangeln in Oberbayern (nur in Oberbayern soweit ich weiß) immer noch generell verboten ist und nur mit Sondererlaubnis aufgehoben werden kann.
Nun wurde abgestimmt ob ein Antrag bei dem Landesfischereiverband Bayern gestellt werden soll. Die Mehrheit war für Ja.
Antrag wurde gestellt. Ein Jahr später. Abgelehnt!
Begründung:
Unser Verein hätte bereits eine Sonderregelung, welche das Fischen im Sommer bis 1:00 Uhr nachts ermöglicht.
Was ja eigentlich durch die neue Regel entfallen würde
Soll verstehen wer will, ich finds scheiße
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03.07.2010 22:13 |
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mario10
Doppel-As

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Beiträge: 149
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@schnorchel
Sowohl See als auch Fluss
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03.07.2010 22:38 |
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Jürgen68
Wallerforum Profi
   

Dabei seit: 16.03.2008
Beiträge: 4.932
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Bei meinen Stauseen und im Fluß (im Allgäu) ist Nachtangeln erlaubt!
Die letzte Entscheidung lag bei unserem Verein und die war positiv!
__________________ Gruss Jürgen
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03.07.2010 23:02 |
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Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Jürgen68 am 03.07.2010 um 23:02 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
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