Strafen bei lebenden Köfi's |
welsle
Tripel-As
Dabei seit: 24.02.2010
Beiträge: 207
Richtiger Name: H-P Herkunft: Nähe Augsburg
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Hallo zusammen,
so wie Steffen es geschildert hat trifft es den Nagel auf den Kopf. Fischen mit dem lebendigen Köfi läuft unter Abteilung VII des bayr. Fischereigesetzes. Dies nennt sich Bußgeldvorschriften Art 77: "Mit Geldbuße bis zu 5000€ kann belegt werden..."
Also fischt nie mit dem lebenden Köfi in unseren Gewässern, es kann richtig teuer werden.
Gruß
H-P
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06.06.2012 11:19 |
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ThinkBig
Frosty the Snowman
Dabei seit: 13.01.2011
Beiträge: 695
Richtiger Name: Nico Herkunft: Süddeutschland
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Zitat: |
Original von Arno
Moin,wenn der Staatsanwalt Mitglied bei der Peta ist wirds richtig haarig
§ 17 TierSchG:
“Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.”
Als “länger anhaltend” i.S.v. § 17 Nr. 2b TierSchG kann bereits ein Zeitraum von 1/2 - 1 Minute anzusehen sein (OLG Celle NStZ-RR 97, 381).
Gruß Arno |
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Da ich schon seit langem unter diesem (und einigen anderen) Gesetz(en) LEIDE - und nachweislich ein Wirbeltier bin - warum wird dann der Gesetzgeber nicht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt?
Die Frage ist absolut berechtigt - um den Themenstarter mal zu unterstützen.
Bei manchen Dingen muss man eben abwägen, ob man sie tut oder nicht - abhängig von der zu erwartenden Strafe! Alle, die noch NIE irgend etwas ungesetzliches / verbotenes gemacht haben, können jetzt gerne wieder ihr Engel-Gelaber starten...alle anderen, werden verstehen!
Und in einem Hobby, in dem so ziemlich alles verboten ist (aus Tierschutz-Schikane etc...) müssen wir halt nunmal Lücken suchen und/oder Risiken eingehen...
Aber OB, das bleibt jedem selbst überlassen...zumal WAS!
Bei usn ist das Anfüttern verboten, und doch habe ich est letztens beobachten können wie jemand eine Handvoll Futter einbrachte!
Gehört er jetzt gehängt, weil es doch verboten war? Und ich meine...verdammt...wir sind doch DEUTSCH!!! DEUUUUTSCH!!!!!!
Gott....wie ich diese Spießer hasse
__________________ ...Think Big
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06.06.2012 16:11 |
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wallergigant
Haudegen
Dabei seit: 03.08.2008
Beiträge: 731
Richtiger Name: Stefan Herkunft: Oberhausen
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Zitat: |
Original von Edi83
Alter, nicht mal ein Vergewaltiger wird so hart bestraft!! Aber gut für den Staat in dem wir leben scheinbar normal!
Ich habe schon die Titenfische rausgelegt zum "garen"! ;-)
danke für eure Tipps und Erfahrungen. Gruß Edi83 |
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Die Fische die du rausgelegt hast kenne ich garnicht, noch nie was von Fischen mit Möpsen gehört! Aber bestimmt geil!!!
__________________ Gruß Stefan
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07.06.2012 21:22 |
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wallergigant
Haudegen
Dabei seit: 03.08.2008
Beiträge: 731
Richtiger Name: Stefan Herkunft: Oberhausen
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Ey da gibts bestimmt 12000€ Strafe drauf wenn du mit "Titenfische" erwischt wirst!
Und 2500€ wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses !
__________________ Gruß Stefan
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07.06.2012 21:25 |
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stefanbbg18
Mitglied
Dabei seit: 26.09.2011
Beiträge: 38
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ich war das letzte mal angeln da saß einer eine Angelstelle weiter mit nen Fernglas hat uns die ganze Zeit gegaft. In den Teich ist anfüttern und Boot verboten, ich schwimme mit nen Eimer nen Stein mit U-pose raus.
Da kommt der angetrabt plappert meinen Kumpel zu anfüttern wäre streng verboten usw.
Wir sagen den das in den Eimer nur ein Stein wäre und wir mit Köfi auf Wels angeln und nicht anfüttern. Meint er nur "Ja Ja ihr füttert mit Steinen an"
und geht wieder.
später geh ich nochmal zu den Spaßvogel für ein klärendes Gespräch
begrüße ihn mit einen freundlichen "Petrie"
da sagt der "kannst gleich wieder abhauen hab euch schon beim Aufseher verpetzt, sowas wie dich sollte man aus unseren Verein schmeißen"
an diesem Teich kamm es auch schonmal vor das jemand ganz kindisch einen ausgedruckten Zettel in einer Plastikfolie an einen Baum nagelte wo drauf stand, der ..... angelt mit lebendigen Köderfisch
da sieht man das auch ü50 Jährige sich wie im Kindergarten benehmen können
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11.06.2012 02:11 |
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Richi
Routinier
Dabei seit: 16.11.2012
Beiträge: 259
Richtiger Name: Richard Herkunft: Oberbayern
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Da haben sich schon viele den Kopf zerbrochen wie man nen Köderfisch
anbietet ohne ihn anzustechen, hat aber noch nie gescheit funktioniert.
Ich glaub ned, dass das geduldet wird, so wie ich den deutschen Staat
kenne kriegst du dann ne Anzeige wegen Freiheitsberaubung oder so.
__________________ Des san Hund, unsere Katzen, die können klettern wie Affen!!
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06.01.2013 10:59 |
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wallergigant
Haudegen
Dabei seit: 03.08.2008
Beiträge: 731
Richtiger Name: Stefan Herkunft: Oberhausen
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Auch wenn du den Koederfisch völlig ohne einstiche von Haken präsentieren würdest, versetzt du die Kreatur alleine durch das anbinden in Todesangst!
Der Fisch kann nur auf kleinsten Raum umherschwimmen und wird von deinem Rig immer wieder davon abgehalten zu flüchten, insbesondere wenn sich ein Waller nährt!
Aus dem Grund wird es bestimmt in Deutschland nie mehr legal werden mit lebendem Köderfisch zu angeln.
__________________ Gruß Stefan
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06.01.2013 11:03 |
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Dalton72
König
Dabei seit: 07.01.2009
Beiträge: 768
Herkunft: Hessen
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Achkomm der Soll sich mal net so anstellen
Spass beiseite denke das wird wohl auch nix
__________________ Gruß Christian
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06.01.2013 11:10 |
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Sigi
***Sigi***
Dabei seit: 06.02.2004
Beiträge: 13.919
Herkunft: Passau
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Jungs,
mal ganz ehrlich, wenn jemand ein Problem hat einen Ködefisch weh zu tun,
( anködern ) dann wäre es besser er fischt nur Pellets.
Wie alle wissen ist der lebende Köderfisch in Deutschland verboten, wer aber dennoch damit fischt muss halt die Konsequenzen daraus ziehen wenn er erwischt wird.
Wer es trotzdem macht, damit fängt und nicht erwischt wird, hat eben Glück gehabt.
Seit doch nicht immer päpslicher wie der Papst selbst!
__________________ Gruß Sigi
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06.01.2013 11:39 |
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Denny71
König
Dabei seit: 04.12.2009
Beiträge: 831
Richtiger Name: Denny Herkunft: Zehdenick
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Sigi, wie recht du hast!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
__________________ :prost:
LG Denny
...wer fängt hat Recht
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06.01.2013 11:49 |
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Dalton72
König
Dabei seit: 07.01.2009
Beiträge: 768
Herkunft: Hessen
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Sigi
Nicht das Anködern ist das Problem sondern den Ärger den man bekommen
kann.
Wo kein Kläger da kein Richter ...schon klar
__________________ Gruß Christian
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06.01.2013 11:52 |
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wallergigant
Haudegen
Dabei seit: 03.08.2008
Beiträge: 731
Richtiger Name: Stefan Herkunft: Oberhausen
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Im dunkeln ist doch alles erlaubt....
__________________ Gruß Stefan
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06.01.2013 12:21 |
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Esox68
Routinier
Dabei seit: 05.06.2011
Beiträge: 267
Richtiger Name: Frank Herkunft: Gaden Bayern
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Ich finde die ganze Disskussion schon wieder so überflüssig.
Egal ob lebender Köfi, oder C & R.
Dies ist ein öffentliches Forum, wo auch Leute mitlesen die dem Angler nicht wohlgesonnen sind, und wir haben nichts besseres zu tun, als unsere Missetaten hier öffentlich zu machen.
Macht was Ihr wollt, aber lasst doch die Öffentlichkeit außen vor.
__________________ LG Frank
Der Anfänger kauft immer zuerst den Fotoapparat
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06.01.2013 13:32 |
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Richi
Routinier
Dabei seit: 16.11.2012
Beiträge: 259
Richtiger Name: Richard Herkunft: Oberbayern
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__________________ Des san Hund, unsere Katzen, die können klettern wie Affen!!
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06.01.2013 14:26 |
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Trandy
Jungspund
Dabei seit: 12.01.2008
Beiträge: 17
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Frank bringt es auf den Punkt!
Die Gesetzeslage in Deutschland ist hinreichend bekannt und auf jedem Fischereierlaubnisschein nachzulesen. Wer sich darüber hinwegsetzen möchte, kann sich im Internet oder sonst wo über die möglichen Bestrafungen informieren und dann abwägen, ob er das Risiko eingehen will.
Das Thema ständig breitzutreten und neu zu diskutieren ist in meinen Augen sehr kontraproduktiv für das Ansehen aller Angler in der Öffentlichkeit!
Wir schneiden uns doch ins eigene Fleisch wenn unser Hobby in der Öffentlichkeit mit eindeutigen Gesetzenverstößen assoziiert wird! Die Konsequenzen eines solchen Image kann sich bestimmt jeder selber ausmalen...
Mein Statement zu dem ganzen Themenkomplex Gesetze/Verbote: Bildet euch eure eigene Meinung und handelt danach, aber behaltet es einfach für euch!
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06.01.2013 14:41 |
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udo/72
Routinier
Dabei seit: 14.02.2011
Beiträge: 452
Richtiger Name: udo Herkunft: Hessen
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Zitat: |
Original von Trandy
Frank bringt es auf den Punkt!
Die Gesetzeslage in Deutschland ist hinreichend bekannt und auf jedem Fischereierlaubnisschein nachzulesen. Wer sich darüber hinwegsetzen möchte, kann sich im Internet oder sonst wo über die möglichen Bestrafungen informieren und dann abwägen, ob er das Risiko eingehen will.
Das Thema ständig breitzutreten und neu zu diskutieren ist in meinen Augen sehr kontraproduktiv für das Ansehen aller Angler in der Öffentlichkeit!
Wir schneiden uns doch ins eigene Fleisch wenn unser Hobby in der Öffentlichkeit mit eindeutigen Gesetzenverstößen assoziiert wird! Die Konsequenzen eines solchen Image kann sich bestimmt jeder selber ausmalen...
Mein Statement zu dem ganzen Themenkomplex Gesetze/Verbote: Bildet euch eure eigene Meinung und handelt danach, aber behaltet es einfach für euch! |
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__________________ Vorher UdoE
Weiteres findet Ihr unter diesem Link:
http://www.wallerforum.com/waller/thread.php?postid=332458#post332458
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06.01.2013 15:49 |
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Dalton72
König
Dabei seit: 07.01.2009
Beiträge: 768
Herkunft: Hessen
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Mann sollte sich am Wasser zurückhalten muss ja nicht um jeden Preis auffallen,
so von wegen über 23 ecken abspannen das kein Boot mehr duchkommt
und Feuer sollte man auch vermeiden schon gar nicht 2m hoch gelle?
__________________ Gruß Christian
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06.01.2013 15:58 |
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WallerJägerS
Routinier
Dabei seit: 15.09.2010
Beiträge: 437
Richtiger Name: Stefan Lanzinger Herkunft: Falkenstein, Oberpfalz
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Im Fall des lebendigen Köderfisch gibts 2 passende Paragraphen dazu.
Der eine ist ne Straftat nach dem TierschutzG und sieht eine Freiheitstrafe bis zu 3 Jahren vor oder eine Geldstrafe (abhängig von dem was du monatlich verdienst) und dem Bayerischen FischereiGesetz, hiernach wäre es nur eine Ordnungswidrigkeit die mit Geldstrafe bis zu 5000€ geahndet werden kann, wobei in diesem Fall die Ordnungswidrigkeit hinter der Straftat zurücktritt.
Sollte das Strafverfahren nach dem TierschG eingestellt werden, käme wieder die Ordnungwidrigkeit nach dem BayFiG zu tragen.
Erinnere mich in einer Ausgabe einer Angelzeitschrift gelesen zu haben, dass ein Angler auf 2 Jahre Freiheitsstrafe verurteilt wurde, da er mit lebendigen Köfi geangelt haben soll..
Zudem kommt das die Gemeinde dir dann den Fischereischein entziehen kann und du eine Sperrfrist bis zu 5 Jahre bekommst, und ihn dann erst wieder machen kannst.
Ob's das jemandn wert ist, hat jeder selbst zu entscheiden
__________________ Angeln is geil ;)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von WallerJägerS: 08.01.2013 14:24.
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08.01.2013 14:19 |
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Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von WallerJägerS am 08.01.2013 um 14:19 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
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