Strafen bei lebenden Köfi's |
Edi83
Mitglied
Dabei seit: 04.06.2012
Beiträge: 25
Richtiger Name: Thomas Herkunft: Untermain
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Strafen bei lebenden Köfi's |
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Hallo Angelgemeinde,
leider habe ich in der Suchfunktion keine Beiträge gefunden.
Hat jemand Erfahrungen dabei erwischt zu werden als er mit lebenden Köfis geangelt hat? (Bayern, dem strengsten Staat von allen)
Gruß Edi83
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05.06.2012 15:34 |
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Dalton72
König
Dabei seit: 07.01.2009
Beiträge: 768
Herkunft: Hessen
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Wenn du erwischt wirst kanns teuer werden egal ob Bayern oder wo anders...
Das Tierschutzgesetz gilt in ganz Deutschland.
Hab mal was von 2000 Euro gehört weiß aber nix genaues.
__________________ Gruß Christian
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05.06.2012 16:12 |
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dermitdemwallertanzt
König
Dabei seit: 08.07.2010
Beiträge: 951
Richtiger Name: Dominic Herkunft: Ravensburg
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ich glaube das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern eine Straftat. Also da wirds richtig heiß!
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05.06.2012 16:34 |
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Klxpaul
Jungspund
Dabei seit: 13.05.2012
Beiträge: 21
Herkunft: Nice Oak
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Das is wohl war,schließlich handelt es sich um Tierquälerei.Aber wer hat nicht schon mal mit einem lebenden Köfi geangelt?
Viele Kontrolleure sehen`s auch nich so eng
gruß
__________________ Catch & wiegen & messen & Foto machen & release
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05.06.2012 16:42 |
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TJ.
Routinier
Dabei seit: 22.06.2009
Beiträge: 380
Herkunft: vom Neckar
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Da kennst du hier die Kontrolleure nicht. Da kann es sein die Polizei kommt mim Boot angefahren und sagt schon per Lautsprecher die Ruten bleiben drinn. Also da ist nichts mit Anschlagen bei lippenköderung. Mir ist es zu heiß. Bei Straftaten gibt es glaub auch nicht wie bei Ordnungswidrigkeiten feste Beträge sondern es geht immer vor Gericht und der Richter entscheidet dann. Die Strafe ist dann aber vom Gehalt eines jeden abhängig. Theoretisch kann dir auch der Angelschein entzogen werden da du vorsätzlich handelst sogar richtig lange. Wie es aber wirklich bei welchen abgelaufen ist die erwischt wurden kann ich nicht sagen. Aber das oben genannte kann ich mir vorstellen. Gruß Thomas
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05.06.2012 17:09 |
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turm13
Doppel-As
Dabei seit: 25.02.2009
Beiträge: 106
Richtiger Name: Sebastian Herkunft: Regensburg
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Hallo Zusammen,
es wird richtig hart bestraft.
Kenne auch niemanden der so etwas tun würde - ist ja auch verboten
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Von daher sinnfreie Diskussion, sollte es verbotenerweise doch jemand tun wird er nichts zu sagen. Glaube aber es macht keiner.
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05.06.2012 17:43 |
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palmer
Eroberer
Dabei seit: 06.01.2009
Beiträge: 60
Herkunft: wolfsburg
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hi,
ein kumpel haben sie 2002 an der Elbe beim Zanderangeln an zwei Ruten erwischt! Resulat war:
8000€, Angelschein weg sowie Angelpapiere. Neumachen durfte er 2008...
__________________ gruß Sascha
Team Flash-Baits
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05.06.2012 17:57 |
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Klxpaul
Jungspund
Dabei seit: 13.05.2012
Beiträge: 21
Herkunft: Nice Oak
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Ist möglich,ich kenn verdammt viele die es machen.
Halte mich selber auch ans Gesetz
__________________ Catch & wiegen & messen & Foto machen & release
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05.06.2012 17:58 |
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carpforce
Tripel-As
Dabei seit: 08.03.2007
Beiträge: 214
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Hallo zusammen,
das Angeln mit lebendem Köderfisch kann als Straftat ausgelegt werden und wird mit bis zu 5000 € bestraft sowie mit dem entzug des Fischererlaubnisscheins.
So habe ich es von einem Fischeraufsehr erfahren.
Dieser hat einen Wiederholungstäter Angezeigt und dies wurde Ihm so mitgeteilt.
Gruß
Andreas
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05.06.2012 18:01 |
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walleye
König
Dabei seit: 24.03.2008
Beiträge: 889
Richtiger Name: Walter Grenzer Herkunft: Bayern/ Oberpfalz
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Zitat: |
Original von carpforce
Hallo zusammen,
das Angeln mit lebendem Köderfisch kann als Straftat ausgelegt werden und wird mit bis zu 5000 € bestraft sowie mit dem entzug des Fischererlaubnisscheins.
So habe ich es von einem Fischeraufsehr erfahren.
Dieser hat einen Wiederholungstäter Angezeigt und dies wurde Ihm so mitgeteilt.
Gruß
Andreas |
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Ist in etwa so richtig, kommt auf die" Aufbereitung" des Falles durch den Fischeiaufseher an,entscheiden über diese Straftat tut der Richter, der jedoch von der Materie meistens so viel Ahnung hat wie die Kuh vom Sonntag.
__________________ Es lebe der tote Köderfisch ;)
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05.06.2012 18:51 |
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Rotax123
Tripel-As
Dabei seit: 17.11.2009
Beiträge: 173
Herkunft: Schweiz
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Stand der dinge in der CH
1.nachtfischen verboten zu 80%
2. Lebender köfi verboten
3. Wiederhacken verboten
4. Zelten verboten
Wenn in der Nacht nicht alle Katzen grau wären, wäre ich schon lang kein Angler!
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05.06.2012 19:20 |
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Edi83
Mitglied
Dabei seit: 04.06.2012
Beiträge: 25
Richtiger Name: Thomas Herkunft: Untermain
Themenstarter
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Alter, nicht mal ein Vergewaltiger wird so hart bestraft!! Aber gut für den Staat in dem wir leben scheinbar normal!
Ich habe schon die Titenfische rausgelegt zum "garen"! ;-)
danke für eure Tipps und Erfahrungen. Gruß Edi83
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05.06.2012 19:43 |
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_Sebi_
Routinier
Dabei seit: 05.12.2009
Beiträge: 309
Herkunft: Mautern Wien
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05.06.2012 20:01 |
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Altoids
Routinier
Dabei seit: 08.11.2011
Beiträge: 299
Herkunft: Südhessen
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05.06.2012 22:05 |
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lasnik
Kaiser
Dabei seit: 02.03.2012
Beiträge: 1.051
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Also ich persönlich habe noch nie mit dem lebenden Köderfisch gefischt.
Ich muss auch dazu sagen, ich wurde 1990 geboren und angelte mit so 6-7 Jahren das erste mal. Als es dann mit 12-14 auf Raubfische ging war es damals auch kein Thema für mich, mit lebenden Köderfischen zu angeln da ich, schlicht weg, diese Angelei nicht kannte.
Wenn ich aktuell an den Rhein gehe, nehm ich auch nur tote Fische mit.
Ich bin der festen Meinung, so viel schlechter fängt ein toter Köderfisch nicht wenn er nur richtig angeboten wird.
Jeder soll so angeln wie er will.. Ich habe absolut keine Probleme damit, wenn jemand sich nen lebenden Köderfisch an die Leine hängt..
Nur wenn dann mal einer erwischt wird, soll er sich dann aber auch nicht beschweren!
__________________ Viele Grüße
Niklas
Mach es mit voller Überzeugung oder lass es sein!
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FREE SYD!
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05.06.2012 22:20 |
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_Sebi_
Routinier
Dabei seit: 05.12.2009
Beiträge: 309
Herkunft: Mautern Wien
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Da fällt mir etwas ein..... Leider Offtopic aber ich denke hier passt es.
An einem Vereinssee gibt es einige unumgängliche Kontrollöre. Bei deren Kontrollen fühlt man sich wirklich absolut unerwünscht am See trotz Jahreskarte, ich mein wenn mich der 3x in einer Woche kontrolliert, nenne ich das einfach Schikane. Jedenfalls, ich kam auch eines nachts an diesen See und da haben doch 2 Kontrollöre mit Knicklichtposen gefischt. Die Schwimmer sind aber sowas von durch den See gezogen.... Ich sprach die 2 darauf an und die nur mit den Schultern gezucket, da müssen die Barsche die Tauwürmer ja ganzschön attackieren. Ja sicher, kopfschüttelnd ab nach Hause und meinen Teil gedacht
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05.06.2012 23:16 |
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Daniel82
Haudegen
Dabei seit: 18.02.2010
Beiträge: 504
Herkunft: Sachsen - Anhalt
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Zitat: |
Original von _Sebi_
...kopfschüttelnd ab nach Hause und meinen Teil gedacht
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Reicht leider nicht... so wirds bei 3x wöchentlich bleiben.
__________________ Auf dass die Bremse lauthals schreit ...
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06.06.2012 00:25 |
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Kai
Foren Gott
Dabei seit: 01.02.2004
Beiträge: 2.088
Richtiger Name: Kai Häffner Herkunft: Wilhelmsfeld
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Das was ich von Kunden erzählt bekomme ( wird quasi wöchentlich jemand erwischt) spielt sich zw. 100 und 1500€ ab. Meistens sind noch 1 - 2 Ruten weg. Diejenigen die nur wenig bezahlt haben, hatten meist einen "Bettelbrief" an den Staatsanwalt geschickt.
__________________ Grüße,
Kai
www.tackle-import.com
[IMG]http://www.xzoga.de/images/aboutus_team_xzoga.jpg[/IMG]
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06.06.2012 08:11 |
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Arno
Wallerforum Profi
Dabei seit: 17.12.2004
Beiträge: 3.043
Richtiger Name: Arno Herkunft: Schloß Holte Westfalen
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Moin,wenn der Staatsanwalt Mitglied bei der Peta ist wirds richtig haarig
§ 17 TierSchG:
“Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.”
Als “länger anhaltend” i.S.v. § 17 Nr. 2b TierSchG kann bereits ein Zeitraum von 1/2 - 1 Minute anzusehen sein (OLG Celle NStZ-RR 97, 381).
Gruß Arno
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06.06.2012 08:20 |
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