Anstehende Schonzeit in RLP -> neue Regelung 2016?! |
dennis2009
Jungspund


Dabei seit: 09.01.2016
Beiträge: 21
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Anstehende Schonzeit in RLP -> neue Regelung 2016?! |
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Hallo,
mal eine kurze Frage an alle, die in RLP unterwegs sind und die Rheinkarte haben.
Wie ist es denn geregelt bzgl. der Raubfischschonzeit??
Aus Hessen kenne ich es so, dass weiterhin mit Kunstködern gefischt werden darf: geschonte Fische sind zurückzusetzen
Jetzt wurde mir einmal gesagt, dass es in RLP während der Schonzeit (01.02-31.05) ein generelles Kunstköderverbot gibt und einmal, dass das Kunstköderverbot nur vom 15.04-31.05 gilt...was stimmt denn nun??
Versteht mich nicht falsch: C&R über alles
,aber ich würde gerne auf Waller spinnen...hätte auch ein paar interessante Stellen im Kopf. Die nützen mir aber leider nichts, wenn ich sie die kommenden 5 Monate nicht befischen dürfte.
Wäre nett, wenn mir jemand da etwasbzur aktuellen Lage sagen könnte! Sonst bräuchte ich ein Ausweichgewaesser und müsste mich noch im Alternativen kümmern.
LG
Dennis
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15.01.2016 10:25 |
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Marzipankeks
Tripel-As


Dabei seit: 06.04.2015
Beiträge: 153
Richtiger Name: Arnd Herkunft: Mainz
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01.02. bis 31.05 ist Frühjahrsschonzeit.
Das heißt Verbot von Kunstködern und / oder Köderfischsystemen.
__________________ “Das interessanteste Geschöpf der Zoologie ist der Fisch. Er wächst noch, wenn er längst verspeist ist. Wenigstens in den Augen des Anglers.” Ernest Hemingway
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15.01.2016 11:23 |
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dennis2009
Jungspund


Dabei seit: 09.01.2016
Beiträge: 21
Themenstarter
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Alles klar! Dann hat sich RLP ja erstmal erledigt für mich...sehen uns dann aber sicher im Frühsommer mal auf der Strecke
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15.01.2016 12:20 |
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Alex Fischer
Routinier
 

Dabei seit: 20.04.2009
Beiträge: 419
Herkunft: Hessen
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Zitat: |
Original von Marzipankeks
01.02. bis 31.05 ist Frühjahrsschonzeit.
Das heißt Verbot von Kunstködern und / oder Köderfischsystemen. |
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Ist das in Hessen nicht auch so???
Wer weiß da was genaues?
__________________ Gruß aus Rüsselsheim am Main
Alex
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15.01.2016 12:29 |
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Bonn rhein
Jungspund


Dabei seit: 13.01.2016
Beiträge: 19
Richtiger Name: René Herkunft: Bonn
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15.01.2016 12:30 |
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Marzipankeks
Tripel-As


Dabei seit: 06.04.2015
Beiträge: 153
Richtiger Name: Arnd Herkunft: Mainz
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Ja, in RLP - schon immer ...
In Hessen is alles offen, daher habe ich immer beide Karten.in Hessen is aber leider nur eine Raubfischrute erlaubt, das nervt halt extrem.
__________________ “Das interessanteste Geschöpf der Zoologie ist der Fisch. Er wächst noch, wenn er längst verspeist ist. Wenigstens in den Augen des Anglers.” Ernest Hemingway
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15.01.2016 12:35 |
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Asdfdffsfe98
Tripel-As


Dabei seit: 30.11.2014
Beiträge: 216
Herkunft: Darmstadt
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In RLP darf man mit 2 Raubfischruten angeln ?
Habe bis jetzt nur die Hessenkarte, habe jetzt ein Boot und wollte mir auch die RLP Karte holen.
Interessantes Thema
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15.01.2016 12:37 |
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Marzipankeks
Tripel-As


Dabei seit: 06.04.2015
Beiträge: 153
Richtiger Name: Arnd Herkunft: Mainz
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Jo, darfst du.
Aber denk dran, die Bootskarte is in RLP nicht inclusive, die kostet nochmal 20€ extra.
__________________ “Das interessanteste Geschöpf der Zoologie ist der Fisch. Er wächst noch, wenn er längst verspeist ist. Wenigstens in den Augen des Anglers.” Ernest Hemingway
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15.01.2016 12:41 |
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Asdfdffsfe98
Tripel-As


Dabei seit: 30.11.2014
Beiträge: 216
Herkunft: Darmstadt
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die 20 euro sind nicht schlimm...
aber dann lohnt sich die karte ja erst nach der schonzeit
dank dir
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15.01.2016 13:09 |
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scherthes
Routinier
 

Dabei seit: 23.01.2015
Beiträge: 340
Richtiger Name: Christian Herkunft: Südpfalz
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Zitat: |
Original von Hörny26
Wie ist das denn geregelt im RLP? Darf ich in der Raubfisch Schonzeit mit köfi angeln ... Der Hecht ist ja nach meiner Erkenntnis nicht so lange geschützt wie der Zander ... Der Wels ja garnicht ...
Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen wird man wohl nur mit tauwürmern und Tintenfische angeln können , oder ? |
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Systeme sind in der Frühjahrsschonzeit nicht erlaubt. Wenn du mit U-Pose und Köderfisch angelst , ist das ein System. Also verboten. Wenn man es ganz genau nimmt, dürftest nicht mal mit Tintenfisch angeln,weil es ein Gewässerfremder Köder ist. Und das wurde ja verboten, um zu vermeiden, dass Krankheiten in andere Gewässer geschleppt werden. Um Ärger aus dem Weg zu gehen, Tauwurmbündel anbieten, dann kann dir niemand was.
__________________ Rheinwaller.com
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16.01.2016 08:39 |
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salewo
Mitglied
 

Dabei seit: 01.06.2015
Beiträge: 43
Herkunft: Alzey
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ob die U-Pose ein System ist, darüber kann man streiten ... vor allem wenn ich ein Taumwurmbündel dran mache.
Unterscheidet sich vom Prinzip nicht von der normalen Pose mit Wurmbündel , ist halt nur Unterwasser ...
__________________ Sascha
Project Silure
https://www.facebook.com/projsilu
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04.02.2016 12:54 |
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