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Geschrieben von dennis2009 am 15.01.2016 um 10:25:

  Anstehende Schonzeit in RLP -> neue Regelung 2016?!

Hallo,
mal eine kurze Frage an alle, die in RLP unterwegs sind und die Rheinkarte haben.
Wie ist es denn geregelt bzgl. der Raubfischschonzeit??
Aus Hessen kenne ich es so, dass weiterhin mit Kunstködern gefischt werden darf: geschonte Fische sind zurückzusetzen Daumen hoch
Jetzt wurde mir einmal gesagt, dass es in RLP während der Schonzeit (01.02-31.05) ein generelles Kunstköderverbot gibt und einmal, dass das Kunstköderverbot nur vom 15.04-31.05 gilt...was stimmt denn nun??

Versteht mich nicht falsch: C&R über alles Applaus ,aber ich würde gerne auf Waller spinnen...hätte auch ein paar interessante Stellen im Kopf. Die nützen mir aber leider nichts, wenn ich sie die kommenden 5 Monate nicht befischen dürfte.

Wäre nett, wenn mir jemand da etwasbzur aktuellen Lage sagen könnte! Sonst bräuchte ich ein Ausweichgewaesser und müsste mich noch im Alternativen kümmern.

LG
Dennis



Geschrieben von Marzipankeks am 15.01.2016 um 11:23:

 

01.02. bis 31.05 ist Frühjahrsschonzeit.
Das heißt Verbot von Kunstködern und / oder Köderfischsystemen.



Geschrieben von dennis2009 am 15.01.2016 um 12:20:

 

Alles klar! Dann hat sich RLP ja erstmal erledigt für mich...sehen uns dann aber sicher im Frühsommer mal auf der Strecke Daumen hoch



Geschrieben von Alex Fischer am 15.01.2016 um 12:29:

 

Zitat:
Original von Marzipankeks
01.02. bis 31.05 ist Frühjahrsschonzeit.
Das heißt Verbot von Kunstködern und / oder Köderfischsystemen.



Ist das in Hessen nicht auch so???

Wer weiß da was genaues?



Geschrieben von Bonn rhein am 15.01.2016 um 12:30:

 

In Rlp?



Geschrieben von Marzipankeks am 15.01.2016 um 12:35:

 

Ja, in RLP - schon immer ...
In Hessen is alles offen, daher habe ich immer beide Karten.in Hessen is aber leider nur eine Raubfischrute erlaubt, das nervt halt extrem.



Geschrieben von Asdfdffsfe98 am 15.01.2016 um 12:37:

 

In RLP darf man mit 2 Raubfischruten angeln ?
Habe bis jetzt nur die Hessenkarte, habe jetzt ein Boot und wollte mir auch die RLP Karte holen.

Interessantes Thema



Geschrieben von Marzipankeks am 15.01.2016 um 12:41:

 

Jo, darfst du.
Aber denk dran, die Bootskarte is in RLP nicht inclusive, die kostet nochmal 20€ extra.



Geschrieben von Asdfdffsfe98 am 15.01.2016 um 13:09:

 

die 20 euro sind nicht schlimm...
aber dann lohnt sich die karte ja erst nach der schonzeit
dank dir



Geschrieben von Hörny26 am 15.01.2016 um 19:08:

 

Willkommen
Wie ist das denn geregelt im RLP? Darf ich in der Raubfisch Schonzeit mit köfi angeln ... Der Hecht ist ja nach meiner Erkenntnis nicht so lange geschützt wie der Zander ... Der Wels ja garnicht ...

Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen wird man wohl nur mit tauwürmern und Tintenfische angeln können , oder ?



Geschrieben von Catfish87 am 15.01.2016 um 21:05:

 

nachdenklich

Also wir sind am 03.01.16 kontrolliert worden von der WSP und hatten Forellen drauf. War alles ok!

Wo steht denn das???

Edit: sorry habe ab 01.01. gelesen großes Grinsen



Geschrieben von asphaltmonster am 16.01.2016 um 07:42:

 

Jungs, ihr geht an einem Gewässer angeln, kennt noch nicht mal die gültigen Regeln/Gesetze und fragt euch warum ihr an manchen Gewässern nicht gerne gesehen seid?

Es gibt an der Pachtstrecke zwischen Braubach/(Oster)Spay und Ladesgrenze NRW eine neue Regel:
Hecht und Zander sind jetzt in der Zeit vom 1.2 - 31.5 gemeinsam geschont, der Fang ist verboten.

Mehr steht da nicht, das findet man auch in keinem Gestzestext, sondern nur auf dem Gewässererlaubnisschein.

Das ist somit kein Landesgesetz sondern eine einfache Verschärfung und der Versuch des Pächters/Fischereirechteinhabers die laichenden Zander besser zu schützen. (über den Unsinn dieser Regel muß man nicht diskutieren, denn Raubfischköder sind immer noch erlaubt).

Die Frühjahrsschonzeit gilt in RLP vom 15.4 bis 31.5. (Liste der Gewässer steht in der LVO)

Google ist dein Freund bei:

"Landesfischereiverordnung XXXX"
"Frühjahrsschonzeit XXXXX"

Anstelle der "X" immer das jeweilige Bundesland einsetzen und schon habt ihr alle fischereirechtlichen Gesetze die für euer Bundesland gelten.

Es empfielt sich aber trotzdem alle Seiten des Gewässerscheins aufmerksam durchzulesen da es hier weitere Bestimmungen geben kann.

Und natürlich kann ein Pächter/Eigentümer auch Regeln strenger gestalten wie die o.a. Schonzeit für Zander an diesem Pachtstück.



Geschrieben von asphaltmonster am 16.01.2016 um 08:02:

 

Edit: doppelter Beitrag



Geschrieben von scherthes am 16.01.2016 um 08:39:

 

Zitat:
Original von Hörny26
Willkommen
Wie ist das denn geregelt im RLP? Darf ich in der Raubfisch Schonzeit mit köfi angeln ... Der Hecht ist ja nach meiner Erkenntnis nicht so lange geschützt wie der Zander ... Der Wels ja garnicht ...

Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen wird man wohl nur mit tauwürmern und Tintenfische angeln können , oder ?


Systeme sind in der Frühjahrsschonzeit nicht erlaubt. Wenn du mit U-Pose und Köderfisch angelst , ist das ein System. Also verboten. Wenn man es ganz genau nimmt, dürftest nicht mal mit Tintenfisch angeln,weil es ein Gewässerfremder Köder ist. Und das wurde ja verboten, um zu vermeiden, dass Krankheiten in andere Gewässer geschleppt werden. Um Ärger aus dem Weg zu gehen, Tauwurmbündel anbieten, dann kann dir niemand was.



Geschrieben von salewo am 04.02.2016 um 12:54:

 

ob die U-Pose ein System ist, darüber kann man streiten ... vor allem wenn ich ein Taumwurmbündel dran mache.

Unterscheidet sich vom Prinzip nicht von der normalen Pose mit Wurmbündel , ist halt nur Unterwasser ...


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