Wallerforum ...Das Diskussionsboard (http://www.wallerforum.com/waller/index.php)
- Ecke für Wallerneulinge (http://www.wallerforum.com/waller/board.php?boardid=75)
-- Allgemeine Fragen (http://www.wallerforum.com/waller/board.php?boardid=79)
--- FreundderNacht vorsicht!!! (http://www.wallerforum.com/waller/thread.php?threadid=23484)
Geschrieben von martin1975 am 07.12.2009 um 17:17:
Kennt jemand die Nummer von dem Kumpel?
Ich habe schon versucht die Tel. Nummer über das Örtliche zu finden war aber erfolglos. Ich habe im mehrere E-mails letzten Wochen geschickt, bekomme aber keine Antwort. Ich finds einfach nur schade, da ich schon einige sachen im Kleianzeigen Markt gekauft habe und immer super zufrieden war. Ich habe ihm gestern morgen letztmals aufgefordert sich bis Freitag mittag zu melden, wenn er es nicht macht gehe ich zur Polizei, und mache eine Anzeige wegen Betruges. Ist echt schade das es solche leute gibt. Wenn irgend jemand eine Tel. Nummer von ihm hat bitte PN!!!
Geschrieben von Aalfred am 15.12.2009 um 11:45:
Wie ist denn die Sache ausgegangen???
Geschrieben von martin1975 am 15.12.2009 um 12:45:
Nichts gehört
Er hat sich noch nicht gemeldet, und bekommen hab ich auch noch nichts! Ist schon schade, aber was soll man da machen? Er gehört angezeigt aber ich hab keinen Bock mich wegen einer Rute stunden lang zur Polizei zu setzen.
Geschrieben von Martin E. am 15.12.2009 um 13:07:
RE: Nichts gehört
Hallo Namensvetter,
versuche do mal folgendes.....
Du hast ja gesagt, das du keine Tel. Nr. über das Örtliche usw. bekommen hast.
Kleiner Tip und das geht
Gehe zur Polizei und erzähle Ihnen die Geschichte,
aber sage Ihnen auch das du noch keine Anzeige erstatten möchtest, du möchtest nur eine Tel Nr. haben damit du mit Ihm mal in Kontakt tretten kannst um das zu klären, da er nicht auf Emails antwortet.
Du musst aber deinen Perso mit nehmen.
Weil selbst wenn er eine Geheimnummer hat, die Polizei kommt an die daten.
Versuche es mal.
Gruß
Martin E.
Geschrieben von Inspiration-Catfish am 15.12.2009 um 13:22:
Hallo,
miese Geschichte.......
Wenn ich den letzten Beitrag von FreundderNacht lese, sind es ja seine Angebote von Ruten usw. in unserem Kleinanzeigenforum.
Dort schreibt er doch, dass ein Artikel (yad springhill) verkauft ist.
Also sollte es doch irgendwie möglich sein, hier im Forum mit der entsprechenden Überschrift den Käufer der Yad Springhill zu finden.
Vielleicht hat der ja nähere Infos zu UNSEREM FREUND
Freundder Nacht.
Nur ne Idee..
Geschrieben von Jürgen68 am 15.12.2009 um 14:27:
RE: FreundderNacht vorsicht!!!
Zitat: |
Original von martin1975
Ich habe bei diesem Mitglied eine Rute im Kleinanzeigen Anzeiger gekauft aber noch nicht bekommen. Ich habe sie am 10.11. online bezahlt aber nicht bekommen!! Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Ich habe es mit PN oder E-Mail versucht aber keine Antwort! Ich sollte ihn Anzeigen, für mich ist das Betrug oder? Er hat mir letzte Woche mal eine Mail geschickt dass er die Rute verschickt hat aber ich glaube es ihm nicht mehr!! Was soll ich tun?? Vorsicht vor FreundderNacht |
|
Moderator hin oder her, ich muss jetzt mal meine Meinung dazu loswerden:
Ganz klar Anzeige! Ich glaube wer am 10.11. bezahlt hat, hat jede Rechtfertigung dies zu tun!
LG
Jürgen
Geschrieben von Denny71 am 15.12.2009 um 15:22:
RE: Nichts gehört
Zitat: |
Original von martin1975
Er hat sich noch nicht gemeldet, und bekommen hab ich auch noch nichts! Ist schon schade, aber was soll man da machen? Er gehört angezeigt aber ich hab keinen Bock mich wegen einer Rute stunden lang zur Polizei zu setzen. |
|

martin1975
wie ich oben schon erwähnt habe, habe ich solch ähnlichen fall gehabt. du mußt nicht lange dei der polizei rumsitzen, ging bei mir ne halbe stunde. kurz erzählt um was es geht. vorbereitung ist dabei alles! persi, kontoauszug, fertig. wenn du überwiesen hast, hast du name und bankdaten, damit kann die kripo alles andere rausfinden.
oder frag doch, per PN, mal den "wallertoni", der schreibt hier, er kennt den "freunddernacht" (nils) persönlich. vieleicht kann er dir weiter helfen.
aber anzeigen würde ich ihm trotzdem, kannst ja jeder zeit zurück ziehen.
in diesen sinne
lg denny
Geschrieben von Martin E. am 15.12.2009 um 15:26:
RE: Nichts gehört

Denny,
das ist nicht ganz richtig .....
Betrugsanzeigen kann man nicht zurück ziehen.
Gruß
martin
Geschrieben von Denny71 am 15.12.2009 um 15:47:
RE: Nichts gehört
Zitat: |
Original von Main Waller
Denny,
das ist nicht ganz richtig .....
Betrugsanzeigen kann man nicht zurück ziehen.
Gruß
martin |
|
@ martin,
muß dich berichtigen, man kann! ich bin zwar kein poli, aber ich habe meine anzeige auch zurück ziehen können. (müssen) obwohl ich das nicht wirklich wollte. ...der sollte schon seine abreibung bekommen. aber nachdem ich die ware, nach wochen, bekam, blieb mir nichts anderes übrig.
die abreibung bekam er auch, zwei briefe vom staatsanwalt.
erster: anzeige wegen betruges!
zweitens: einstellung des verfahrens
lg
denny
Geschrieben von Martin E. am 15.12.2009 um 16:02:
RE: Nichts gehört

Denny,
das ist richtig, das daß Verfahren eingestellt wird, wenn du sagst das es sich erldigt hat.
Aber deine Anzeige war da schon durch, sonst hätte er keine Post vom Staatsanwalt bekommen.
Gruß
Martin
Geschrieben von martin1975 am 15.12.2009 um 16:53:
RE: Nichts gehört
oder frag doch, per PN, mal den "wallertoni", der schreibt hier, er kennt den "freunddernacht" (nils) persönlich. vieleicht kann er dir weiter helfen.
Habe ich schon versucht, er hat ihn aber auf einem Event kennen gelernt und sonst keinen Kontakt mit ihm. Eine Tel. Nummer hat er auch nicht!
Geschrieben von heavytoolz am 15.12.2009 um 18:17:
betrug = offizialdelikt (kein privatanklagedelikt) = strafanspruch durch staat = kein zurückziehen
richtigstellung wird aber von der StA berücksichtigt..
Geschrieben von Jan G. am 15.12.2009 um 18:35:
Zitat: |
Original von heavytoolz
betrug = offizialdelikt (kein privatanklagedelikt) = strafanspruch durch staat = kein zurückziehen
richtigstellung wird aber von der StA berücksichtigt.. |
|
So ist es.
Die Betrugsgeschichte ist die eine Sache...... das zivilrechtliche die andere Komponente.
Hast du Rechtschutz?!
ANwalt nehmen und die Rute einklagen. Dann hat er die Anwaltskosten auf jeden Fall am Hals.......

Und Anwälte verdienen gutes Geld.
Geschrieben von rs2_rgbg am 15.12.2009 um 19:04:
Da muss ich zustimmen, dieses Jahr sind mit DHL schon 4 Pakete bei mir abhanden gekommen.
Ich würde bei vorhandenem Rechtsschutz auch klagen, kost ja nix
Grüsse
Geschrieben von Martin E. am 15.12.2009 um 19:38:
Zitat: |
Original von heavytoolz
betrug = offizialdelikt (kein privatanklagedelikt) = strafanspruch durch staat = kein zurückziehen
richtigstellung wird aber von der StA berücksichtigt.. |
|
DANKE Michel
Gruß
Martin
Geschrieben von heavytoolz am 15.12.2009 um 22:50:
habe jetzt nur an österreich gedacht, aber da liegen wir wohl mal wieder ähnlich
macht auch sinn so, zb begehung "leichter" delikte im familienkreis als privatanklagedelikt
freunddernacht war seit 2 wochen nicht hier, warum - können wir nur mutmaßen. wenn ihm was passiert ist und er liegt im spital, hat er auch keine anzeige zu fürchten..
wünsche allen beteiligten, das ganze soll gut ausgehen.
Geschrieben von Andi H. am 15.12.2009 um 23:32:
Hallo!
Eine Strafanzeige wegen Betruges führt nicht zur Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche. Darum muss man sich schon selber kümmern, Staatsanwaltschaft und Polizei machen das nicht.
Über die Strafanzeige und darauf folgende anwaltliche Akteneinsicht kann man aber an die Adresse und weitere Informationen kommen und mitunter auch Druck ausüben.
Zum zivilrechtlichen Vorgehen in solchen Fällen:
Förmliche und verbindliche Aufforderung zur Lieferung der Kaufsache unter Fristsetzung mit Androhung des Rücktritts vom Kaufvertrag und Geltendmachung von Schadensersatz nach Fristablauf.
Nach fruchtlosem Fristablauf, d.h. keine Lieferung innerhalb der Frist: Rücktritterserklärung und Aufforderung zur Rückzahlung des Kaufpreises.
Nur wenn man die Sache unbedingt haben will auf Herausgabe bestehen, was natürlich nur effektiv ist, wenn es das Teil wirklich gibt und im Besitz des Verkäufers ist.
Wenn der Verkäufer darauf nicht reagiert zum Anwalt gehen. Durch die Inverzugsetzung muss der Verkäufer dann grundsätzlich auch die Anwaltskosten erstatten.
Dies zur Rechtslage in
Viel Erfolg!
Geschrieben von nosta am 15.12.2009 um 23:49:
hallo,
bist du jurist oder ökonom?
gruss
Geschrieben von heavytoolz am 15.12.2009 um 23:55:
bei dem streitwert so ein theater antun will gut überlegt sein...
@andi:
Zitat: |
Förmliche und verbindliche Aufforderung zur Lieferung der Kaufsache unter Fristsetzung mit Androhung des Rücktritts vom Kaufvertrag und Geltendmachung von Schadensersatz nach Fristablauf. |
|
schadenersatz erfordert schädigungsvorsatz, so weit muss man einen erst mal festnageln. "verschickt und versandbeleg verloren...", beweis einem das gegenteil
ansonsten gilt in österreich ersatz des vertrauensschadens (begrenzt durch das hypothetische erfüllungsinteresse), bestenfalls hat man ein günstigeres angebot sausen lassen und bekommt die differenz.
Geschrieben von nosta am 15.12.2009 um 23:58:
hallo,
ich glaube es geht nicht um den wert, sondern um das prinzip.
gruß
nosta
Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH