Wallerforum ...Das Diskussionsboard (http://www.wallerforum.com/waller/index.php)
- Ecke für Wallerneulinge (http://www.wallerforum.com/waller/board.php?boardid=75)
-- Allgemeine Fragen (http://www.wallerforum.com/waller/board.php?boardid=79)
--- Nachtangeln verbot warum? (http://www.wallerforum.com/waller/thread.php?threadid=26357)
Geschrieben von Sigi am 04.07.2010 um 00:04:

zusammen,
bei uns ist es so, vor einigen Jahren überlies es der Verband den Vereinen ob Nachtfischen erlaubt ist oder nicht, unser Verein gab damal das Ok dafür.
Außerdem wurde das Nachtangeln bei uns immer schon gedultet!
Geschrieben von schnorchel am 04.07.2010 um 06:11:
Moin moin,
was mich interessieren würde wäre das Bussgeld das im Fall des erwischens für Nachtangeln fällig wird das muss doch irgendwo geregelt sein.?
Ich weiss von einem der erwischt wurde das er 15€ zahlen musste wegen einem Verstoss gegen das Nachtangelverbot, habe aber auch schon von mehr als 1000€ Strafe gehört wobei ich dabei nicht weiss ob es da nur ums Nachtangeln ging.
Nachtangeln stellt ja auch keinen Straftatbestand dar wie zum Bsp. fischen mit lebendem Köfi, es ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
Dafür muss es doch im schwer organisierten Bürokratenstaat Deutschland eine klare Regelung geben, ähnlich wie beim falsch Parken.
MfG
edit: da gibts doch sicher Erfahrungen bei sovielen Usern an Board, ich meine sicher meistens endet es mit einem du du pack mal langsam ein und machs nicht wieder.
Geschrieben von Bums am 04.07.2010 um 10:02:

Jungs,
möchte mal meine persönliche Meinung zum Nachtangelverbot oder Nicht-Nachtangelverbot abgeben:
Grundsätzlich sind wir Angler zweigeteilte Gruppierungen, leider:
1. Die Gruppe der Standard-Angler, die hauptsächlich tagsüber ein paar Stunden für den Kochtopf angelt und ganz erschwerend darunter viele Fischereischeinbesitzer in den gesetzgebend- und richtlinienmachenden Gremien, sprich veraltet denkende Vereins-, regionale Verbands-, Landesverbandsführungsmitglieder.
Die fischen zwar wenig bis gar nicht, machen aber die Regelungen. Dabei interessieren sie sich nicht für die Wünsche ihrer Mitglieder !
2. Eine wachsende Gruppe spezialisierter Angler die nicht nur ein Hobby haben, sondern dieses Hobby zur Leidenschaft wurde.
Am Beispiel "Nachtangeln" geben anderweitig z. B. Natürschützer oder sonst wer den Senf dazu. So kommt z. B. das Schlagwort "Ruhezeiten" für Fische zustande. Das eigentlich schlimme dabei ist, daß sich die Gruppierung 1 dazugesellt und sehr viele davon das Nachtangeln nicht wünscht weil sie selber keine Lust zum Nachtangeln haben . . . oder nur die erfolgreichen spezialisierten Angler durch Neid o. ä. behindern wollen.
Es ist doch vollkommen falsch sich zum Vormund für andere Menschen hochzuspielen. Wer nachts in Ruhe angeln will soll das tun
, wer nachts vögeln will soll das auch tun
. Aber das muß doch jeder selbst entscheiden. Nur weil man nachts nicht richtig kontrollieren kann lasse ich nicht gelten. Seit wir im Verein das Nachtangelverbot gekippt haben können sich Kochtopfabräumer die auch alles jenseits des Fanglimits wegschlachten auch nachts um halb-zwei nicht mehr sicher sein. Weil am Wasser permanent vernünftige Angler präsent sein dürfen ! Rast jemand nachts auf der Autobahn 70 Sachen zu schnell, verursacht einen Unfall . . . . gibt es deswegen ein landes- oder bundesweites Nachtfahrverbot ?????
Einzelvergehen sollten einzeln geahndet werden. Kollektivmaßnahmen sind ungerechter Blödsinn

.
Laßt den Menschen ihre Freiheit ! Wer Aufwand betreibt soll Erfolg haben. Wer nichts investiert (vor allem Zeit) braucht auch keinen Erfolg.
Wichtig ist nur eines: Zeitgemäßes Denken in den Führungsschichten und Akzeptanz der spezialisierten Angler !!
Gruss, Schweik
Geschrieben von Ulf am 04.07.2010 um 10:12:
Zitat: |
Original von Schweik
Wichtig ist nur eines: Zeitgemäßes Denken in den Führungsschichten und Akzeptanz der spezialisierten Angler !!
Gruss, Schweik
|
|

Schweik,
genau das ist doch aber der Punkt!!!
Ob das die Verbände oder teilweise auch die Vereine sind, sind da einfach überall noch zu viele Leute die ein, ich sag mal, "altes Denken" haben, um mal das persönliche Alter außen vor zu lassen.
Nach wie vor ist aber auch das andere Problem, dass viel zu Wenige mit "modernem Denken" nachrücken um daran was zu ändern.
.. und so lange wir mehr darüber "meckern" als die "alten Denkstrukturen" zu zerbrechen ändert sich zu wenig.
Das ist hier so, aber an vielen anderen Stellen des "bürokratischen Lebens" nicht viel anders.
Hinzu kommt, dass Fischereigesetze und deren Verordnungen schlußendlich nicht von Anglern oder Fischern beschlossen werden...
... bis hin, dass wir als Angler nach wie vor eine sicher recht schwache Lobby bei den herren Politikern haben.
... und so ist es immer wieder ein langer und oftmals sehr steiniger Weg um tatsächlich Änderungen zu erreichen.
Geschrieben von Bums am 04.07.2010 um 10:15:

Ulf,
genau ! Das habe ich doch auch zwischen den Zeilen geschrieben.
Gruss, Schweik
Geschrieben von Ulf am 04.07.2010 um 14:07:

Schnorchel,
das ist ein guter Ansatz über den ich auch gern her ziehe.
Nach der Wende wurden hier ja auch einige Bestimmungen geändert und mit irgendwelchen Strafen gedroht.
Bis dann tatsächlich eine Art Katalog herauskam, wie und in welcher Höhe an Ordnungsgeld etwas geahndet werden kann hab ich immer en wenig gegrinst, denn:
So lange die Art und Weise und die Höhe der Bestrafung eines Vergehens nicht geregelt ist, sehe ich mich der Willkür der Bestrafenden ausgesetzt und so was ist nun mal in unseren "herrlichen" Rechtsstaat nicht so richtig möglich.
Dann war das mal ne Weile konkret geregelt, heute wird es glaube nur nach dem allgemeinen Gesetz für Ordnungswiedrigkeiten. .. und da geht es bis 25.000,-€ hoch.
Das mit den 1000.-Euronen was du ansprchst kenne ich in dieser Höhe nur bei Verurteileungen bei der Verwendung lebender Köderfische. Nur das das ganz klar ein Straftatbestand ist!
Wird hier aber wie bei so vielen Dingen so sein, dass sich Bestrafungen nach der algemein gültigen Rechtssprechung richtet. Also meistens nach Vergleichsurteilen und wie es dein Anwalt oder du selber es schaffst deinen Standpunkt besser darzustellen als die Gegenpartei. Logisches Denken muss da allerdings manchmal aufgeschaltet werden ...
Geschrieben von schnorchel am 04.07.2010 um 20:04:
Wir in unserer Region haben das logische denken schon aufgeschalltet und wissen wie wir mit dem einen oder anderen verfahren.
Wir veranstalten keine Events in Fischleerem Raum nur um auf die Kacke zu hauen!
Ich dachte der tröt ging ums Nachengeln, deine Antwort auf die Frage war genauso dürftig wie alles andere.
Allso piss mir nich ans Bein wegen Nachtangelscheiss..............muss jeder überall selbst entscheiden nur wär interessant was man zu erwarten hat und das war die Frage.
MfG
Geschrieben von Denny71 am 04.07.2010 um 20:40:
Zitat: |
Original von schnorchelAllso piss mir nich ans Bein wegen Nachtangelscheiss..............muss jeder überall selbst entscheiden nur wär interessant was man zu erwarten hat und das war die Frage. |
|
hey schnorchel,
sei mir jetzt mal nicht böse.
aber mit welchem recht greifst du den Ulf auf so einer billigen und unter der gürtellinie gehene art und weise an??
er hat dir nicht getahn oder schlechtes über dich persönlich geschrieben.
erlich gesagt hat er noch am vernünftigsten und sachlichsten geschrieben.!
...vieleicht solltest du hier mal deine tonart überdenken!
gruß
Geschrieben von schnorchel am 04.07.2010 um 21:02:
Zitat: |
Original von Ulf
Logisches Denken muss da allerdings manchmal aufgeschaltet werden ...
|
|
sorry aber es ist mir nicht entgangen was ein Ulf damit ausdrücken wollte.
und ich äusser mich nich weiter dazu vieleicht später.
Evt.hat jemand Mitleid und berät euch.
MfG
Geschrieben von Alberto am 05.07.2010 um 07:35:
RE: Nachtangeln verbot warum?
in der nacht können kochtopfangeler leichter zuschlagen, da ganz selten mit kontrollen zu rechnen ist (bei uns jedenfalls), daher sprechen die verantwortlichen zur sicherheit gleich ein nachtangelverbot aus
einen anderen grund kann ich mir nicht vorstellen
ciao alberto
Geschrieben von Ulf am 05.07.2010 um 08:43:

schnorchel,
es sollte eigentlich auSgeschaltet heißen!!
Schreibfehler können passieren und scheinbar hast du noch nicht viel mit "geltender Rechtssprechung" zu tun gehabt! ... die ist halt nicht immer wirklich zu verstehen!
und so geht eben z.B. der Eine mit ner Strafe um 800,-€ bei Verwendung mit leb. Köfi nach Hause und das war´s und ein anderer zahlt über 1000,- und ist vorbestraft...
... und wo du vielleicht an einem Gewässer beim "Nachtangelverbot" nur nach Hause geschickt wirst bezahlst woanders halt 200€uronen. Verstehen muss man das nicht, ist aber so!
... ansonsten halt dich doch doch raus wenn du´s nicht verstehst oder verstehen willst!
Die Oder- und Elbeevents an denen ich seit 2006 teilnahm, waren immer nen super Treffen wo wir alle viel Spaß hatten.
So waren es bisher Berko und Ivo die´s orgenisiert haben, nun machen wirs eben hier.
Wenn´s niemand in die Hand nimmt fällts aus und so machen wir´s eben mal hier.
Da gehts nicht um Profilneurose, noch um Geltungsbedürfnis sondern um ein Treffen mit Freunden! Nicht mehr und nicht weniger!
Scheinbar merk´st selbst nicht mehr was du teilweise fürn´Sülz von dir gibst und das mit den Ordnungswiedrigkeiten war doch wohl auf deinen Mist gewachsen ... !
Geschrieben von Bums am 05.07.2010 um 12:21:
Zitat Alberto:
in der nacht können kochtopfangeler leichter zuschlagen, da ganz selten mit kontrollen zu rechnen ist (bei uns jedenfalls), daher sprechen die verantwortlichen zur sicherheit gleich ein nachtangelverbot aus
einen anderen grund kann ich mir nicht vorstellen
Hallo Alberto,
wie ich vorher schon geschrieben habe wurde bei uns im Verein das Nachtangelverbot aufgehoben. Jetzt können die Kochtopf-Abräumer sich nachts nicht mehr sicher sein weil überall jemand sitzen darf der ihn erwischen könnte ! Und anstatt wenig Kontrollen gibt es jetzt richtig rund-um-die-Uhr-Überwachung !!! Das ist besser wie seltene Zufalls-Kontrollen !
Wäre doch auch in Deinem (Eurem) Sinne oder ?
Grundsätzliches Nachtangelverbot ist doch nur vorgeschobene Polemik da viele Herren Vorstände nachts selbst nicht angeln wollen oder (von Frau aus) nicht dürfen !
Gruss, Schweik
Geschrieben von Bums am 05.07.2010 um 12:28:
Zitat Christian:
Nachts Angeln,Tags Vögeln
Klasse Beitrag, erste Sahne !!! (aber jetzt driften wir ab)
Gruss,
Geschrieben von Peter61 am 05.07.2010 um 13:25:
Ich darf auch mal meinen unqualifizierten Senf dazu geben.
In einer anderen Sache hatte ich den Landesfischereiverband Bayern angeschrieben, unter anderem ist auch das Angeln vom Boot und das Nachtangeln dabei gefallen.
Anbei auszugsweise die Antwort des Landesfischereiverbandes.
"Ihre Fragen haben mich doch etwas irritiert. In Bayern war das Angeln vom Boot aus noch nie verboten und auch das Nachtangelverbot wurde vor einigen Jahren auf Betreiben des Landesfischereiverbandes Bayern e.V. aufgehoben.
Landesrechtlich ist alles erlaubt. Jedoch sind die Bezirksfischereiverbände und die Gewässerbewirtschafter rechtlich autark und können in den Bezirksfischereiverordnungen oder den Richtlinien für einzelne Gewässer vergleichbare Verbote festschreiben. Darauf hat der Landesfischereiverband leider keinen Einfluss und die Aufhebung entsprechender Vorschriften und Richtlinien muss vor Ort mit den Gewässerbewirtschaftern geklärt werden."
Heute hatte ich ein Telefonat mit einem Vorsitzenden einer Koppelfischereigenossenschaft (mit etwa 30 Fischereirechtsinhabern) am bayerischen Main. In diesem Gespräch ging es um die Beschränkungen der Erlaubnisscheininhabern (Jahres bis Tageskarten) gegenüber den Möglichkeiten und Rechten der Fischereiberechtigten.
Dabei habe ich unter anderem folgende Begründung heraus gehört. Bei den Fischereiberechtigten handelt es sich zum Teil noch um Berufs- oder Nebenerwerbsfischer, bei denen es schon vorgekommen ist, dass nachts Stellnetze oder Reußen entfernt wurden. Gerade im Hinblick auf osteuropäisch sprechende Angler will man hier Einhalt gebieten und lässt daher das Nachtangeln und Angeln vom Boot aus nicht zu.
Ich möchte dabei aber auch bemerken, dass die Fischereirechtsinhaber Pflichtbesatz durchführen müssen. Und sollten die Einnahmen aus Erlaubnisscheinen zurück gehen oder ausbleiben aus eigener Tasche zu zahlen sind. Davor haben die Fischereirechtsinhaber schon schiss.
G Peter
Geschrieben von Ulf am 05.07.2010 um 15:33:
RE: Nachtangeln verbot warum?
mich würde es interesieren warum das Nachtangeln verboten ist? was die hintergründe sind!

ich hab nun noch mal nachgefragt, wie gesagt, das Thema ist hier im Verband auch mehrfach besprochen...
Danach gibt es tatsächlich keinen tieferen Sinn, aus Naturschutzgründen das Nachtangeln zu verbieten.
bleiben tatsächlich die Befindlichkeiten der Pächter und Verpächter ...
Verpächter kann z.B. eine Kommune sein, die um "Lärm" und Unrat zu vermeiden das Nachtangeln verbietet, ist hier z.B. an einem Gewässer bei Dippoldiswalde so.
Bei Pächtern, was ja eben die Vereine sind, liegt es dann tatsächlich an den Altersstrukturen und altem Denken wo man glaubt eben das Nachtangeln nicht kontrollieren zu können oder dass wie ich es oben schrieb das Angeln zu irgendwelc hen Feten verkommt usw. Es gibt es keinen wirklich standfesten Grund das Nachtangeln zu verweigern.
Ganz im Gegenteil:
Es ist nachgewiesen, dass so manche Fische gerade wie Wels und Aal nachtaktive Fische sind. Ein Nachtangelverbot bedeutet somit die unberechtigte Beschränkung des gesetzlichen Fischereirechtes. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass damit, dass diese Begrenzung in der Landesfischereiverordnung von Baden Würrtemberg steht, dort sogar gegen den im Grundgesetz festgeschriebene Gleichheitsgrundsatz verstoßen wird.
Man sollte so denk ich eigentlich gute Möglichkeiten haben es zu kippen...
... Wenn man es denn wrklich will!
Geschrieben von Ulf am 05.07.2010 um 16:40:
... wenn man anfängt darüber nachzudenken??
... das Nachtangeln ist eben dort verboten, weil´s schon immer so ist!
Zeigt aber eben doch ganu das was ich oben meinte und woran viel Arbeit der Vereine und Verbände scheitert:
Am engstirnischen Denken mancher mit irgendwelchen anscheinend machtausführenden Posten begleideter "Beamter" die nicht denken können, keine Verantwortung übernehmen und nur zusehen wie sie ihren Posten behalten können!
Geschrieben von Albinowaller am 05.07.2010 um 17:22:
Definitiv wurde vom Gesetzgeber das Nachtangelverbot in Bayern aufgehoben.Sollte es irgendwo noch bestehen,is das ne vereinsinterne Geschichte,oder sonst irgendein interner Kram und sonst nix!!
Geschrieben von Bums am 05.07.2010 um 17:31:
Hallo an Alle !
So wie Albinowaller es sagt, so ist es in Bayern !
Wie man hier nachlesen kann gibt es nur fadenscheinige Begründungen für individuelle lokale Nachtangelverbote in Verbänden und Vereinen. Abzocker, Netze stellen . . . . alles keine vernünftigen Begründungen.
Hier ist es grundsätzlich nicht gewollt, daß nachts geangelt wird.
Es gibt einige Raser auf der Autobahn: Sollen wir nun alle Autobahnen sperren ?
Es gibt betrunkene Autofahrer: Soll das Autofahren ganz verboten werden ?
Überwiegend wird nachts eingebrochen: Also am Besten gleich nachts ein Ausgangsverbot für alle Menschen ?
Die Leute müssen überzeugt werden auf individuelle Freiheiten. Übertretungen können dann individuell geahndet werden. Basta.
Gruss,
Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH