C&R in "ganz" Deutschland???? |
Jan G.
Wallerforum Profi
   

Dabei seit: 02.02.2004
Beiträge: 4.165
Richtiger Name: Jan Herkunft: Mosel
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Zitat: |
Original von Ulf
Bitte aber noch einmal:
Ein Gesetz, dass das Zurücksetzen eines Maßigen Fisches verboten ist, existiert meines Wissens nicht! Wenn handelt es sich immer nur um gesonderte Regelungen einzelner Fischereiverbände oder Pächter!!
Kann mir auch nicht vorstellen, dass diese Regelung in irgend einem Fischereigesetz drinnen steht! Ich hab´s noch nirgendwo gelesen. |
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Hi Ulf, genau so ist es!!
Catch & Release ist nicht verboten, es ist nur eine Frage WIE es gemacht wird.
Wenn ein Fisch mal kurz für 1-2 Fotos nach dem Fang aus dem wasser gehoben wird ist das sicher keine Tierquälerei, wenn aber z.B. ein Karpfen ne ganze nacht in nen Sack gepackt und am nächsten morgen fotografiert wird, oder ein Waller ewig lange wegen eines Fots angeleint wird, ist das sicher Quälerei.
Das sehen auch die Gerichte so.
__________________ Greetz, JAN
www.fanatic-fishing.de
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28.06.2007 12:54 |
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Bäda
Routinier
 

Dabei seit: 01.03.2007
Beiträge: 379
Richtiger Name: Peter Siedenburg Herkunft: Fürstenstein
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Vor ca. 2 Wochen wurde ich kontrolliert. Folgendes Szenario:
Zwei Karpfensäcke im Wasser, in einem ein 30-Pfünder, im anderen zwei kleine. Der Kontrolleur wollte die sehen, sagte tolle Fische und fragte mich, was ich mit denen vorhätte. Ich habe geantwortet: Die kleinen gibts heute Mittag und von dem großen mache ich ein Foto und lass ihn dann wieder frei.
Der Kontrolleur wies mich darauf hin, dass mein Vorgehen komplett verboten sei (Hältern, zurücksetzen etc.), bestätigte mir aber dann eine gesunde Einstellung zum fischen und war voll des Lobes. Dann fragte er mich was sonst noch ging. Ich antwortete: Ich habe noch eine stattliche Brachse gefangen, die ich ebenfalls frei lies. Und weil ich so nett zu ihr war, hat sie im Gegenzug eine Wallermontage mit ins Freiwasser gezogen. Wir lachten herzlich, tranken ein Bier und verabschiedeten uns.
Auch so läufts in Bayern. Natürlich hatte ich Glück wegen dem Lebendköder, Catch & Release war aber noch nie ein Problem. Nicht an der Naab, nicht an der Rott und an der Donau auch nicht.
__________________ Angler sterben nicht, sie riechen nur so!
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28.06.2007 13:02 |
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Holger 1111
Eroberer
  

Dabei seit: 14.10.2006
Beiträge: 55
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hier mal ein auszug aus dem brandenburger fischereigesetz:
§ 19
Anlandungsverpflichtung
Die Fischereibehörde kann die Fischereiberechtigten und die Fischereipächter durch Anordnung verpflichten, bestimmte Fischarten, deren Vorkommen oder Vermehrung aus fischereibiologischen oder gewässerökologischen Gründen unerwünscht ist, zu fangen und anzulanden.
also nix von mitnahmepflicht ausser an einien gewässern wo es probleme gibt oder geben soll.
__________________ www.nachtangler.com
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28.06.2007 13:06 |
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Waage
Wallerforum Profi
   

Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 4.622
Richtiger Name: Falk Herkunft: Bayern
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Bäda
Genauso läufts in Bayern
aber sicher auch anderswo, man kann aber auch an den "falschen" Kontrolleur geraten
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Bei mir liefs aber auch oft wie bei Dir
__________________ Petri Heil , und schöne Grüsse von der Donau.......
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28.06.2007 13:12 |
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Michl
Routinier
 

Dabei seit: 28.02.2005
Beiträge: 287
Herkunft: Bad Abbach
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RE: C&R in "ganz" Deutschland???? |
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Mr. Bean,
ganz so wie Du es schreibst ist es in Deutschland nicht.
Ja, es stimmt in Deutschland ist C&R nicht gestattet. Ich kann aber sehr wohl einen Fisch in sein Element zurücksetzen, wenn der gefangene Fisch nicht mit meinen Zielfisch übereinstimmt. Grundlage hierfür ist unser BGB.
Beispiel: Ich sitze am Wasser uns fische auf Waller mit Köderfisch, es beißt aber ein massiger Hecht, dann kann ich den Hecht ohne Bedenken zurücksetzen.
Desweiteren gibt es bei uns auch wie bei Euch Schonmasse und Schonzeiten, an die sich jeder Angler zu halten hat. Fängt man nun einen Fisch der das Schonmass nicht erreicht hat muss er zurück gesetzt werden. Fängt man einen Fisch innerhalb seiner Schonzeit, dann muss dieser ebenfalls schonend zurück gesetzt werden.
In unserem Verein, habe ich u.a. ein unteres und ein oberes Schonmass eingeführt. Am Anfang haben zwar ein paar Mitglieder gemeckert, aber am Ende haben Sie verstanden warum auch ein oberes Schonmass sinnvoll ist. Insbesondere weil mit dieser Maßnahme auch die Geldbörse von jedem Mitglied geschont wird. Wir müssen nämlich seit Beginn dieser Maßnahme nicht mehr so viele Laichhechte kaufen und diese kosten richtig Geld.
So das wars von meiner Seite!
Über Feedback freue ich mich!
Michl
PS: C&R, zur richtigen Zeit und am richtigem Gewässer finde ich voll ok!!
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28.06.2007 13:26 |
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OBIWAN
Routinier
 

Dabei seit: 24.05.2005
Beiträge: 287
Herkunft: Saarland
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Ich les hier immer wieder Worte wie "Wallerplage".
Sowas nervt mich sorry!
Der Waller wird immer verteufelt als gefrässiges Ungeheuer das alle Seen und Flüsse leerfrisst.
Ein Hecht von nem Meter frisst nix oder ???
Klar ich kann in nem Tümpel von nem Hektar keine 5 Waller aussetzen. Da brauch ich mich nicht wundern wenn die Schleien und die Karpfen auf einmal weg sind aber in grossen Seen oder Flüssen macht das gar nix. Die Natur reguliert sich von selbst wenn man sie lässt. Diese Hetzjagd auf die Waller kommt von der Ultrastipperfraktion die zur Selbstbestätigung 25 Kilo Brassen im Kescher haben muss und dass am besten in 2 Stunden. (Ich stippe selbst ab und an will hier keinen anmachen) Deswegen: meine Waller gleiten mir dummerweise immer wieder aus der Hand ,die sind so furchtbar glitschig, ich hasse Fotos von Wallern die wie ne Mastsau am Fleischerhaken hängen und "stolze" Fänger die nebendran stehen und grinsen.
Gruss Obiwan
__________________ Grüsse Obi Team Saarwaller.com www.saarwaller.com
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28.06.2007 13:49 |
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Holger 1111
Eroberer
  

Dabei seit: 14.10.2006
Beiträge: 55
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sehe ich genauso und bei mir kann ich nicht feststellen das andere fischarten dezimiert werden.
fotos mach ich übrigens keine erstens bin ich allein auf dem boot und zweitens wenn ich irgendwo nen bild reinstellen würde wären am nächsten tag bestimmt ein paar mehr angler da.
__________________ www.nachtangler.com
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28.06.2007 13:54 |
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Ulf

Dabei seit: 04.06.2006
Beiträge: 4.568
Richtiger Name: Ulf Herkunft: Dresden / Sachsen und Oberpfalz
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Zitat: |
Original von Bäda
Vor ca. 2 Wochen wurde ich kontrolliert. Folgendes Szenario:
Zwei Karpfensäcke im Wasser, in einem ein 30-Pfünder, im anderen zwei kleine. Der Kontrolleur wollte die sehen, sagte tolle Fische und fragte mich, was ich mit denen vorhätte. Ich habe geantwortet: Die kleinen gibts heute Mittag und von dem großen mache ich ein Foto und lass ihn dann wieder frei.
Der Kontrolleur wies mich darauf hin, dass mein Vorgehen komplett verboten sei (Hältern, zurücksetzen etc.), bestätigte mir aber dann eine gesunde Einstellung zum fischen und war voll des Lobes. |
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In Brandenburg ist es mir auch schon passiert, dass ich von einem Fischereiaufseher gefragt wurde, wieso ich nur mit 2 Ruten, wie erlaubt, angle und nicht wie alle es dort tun, mit vieöl mehr.
Darum geht es aber nicht, auch denke ich nicht um die Handhabung einzelner Fischereiaufseher, sondern um eine gesetzliche Grundlage und somit um Rechtssicherheit desjenigen der einen maßigen Fisch zurücksetzt.
Danach darf ich eben hier in Sachsen und auch in Brandenburg einen Fisch den ich zum "Mitnehmen" bestimmt habe bis zur Beendigung des Angelns in einem entsprechend großen Kecher hältern. Bereits nach den Fang muß ich ihn, zumindest hier in Sachsen auch sofort in das Fangbuch eintragen. Andere Fische darf bzw. muß ich immer zurücksetzen.
Bis zum fotographieren ist also nicht gestattet.
So wie es Holger aber aus dem Gesetzesauszug schreibt, darf der Fischereiberechtigte für "sein" Gewässer Sonderregeln festlegen, die bis dahin gehen, dass das Verwenden von lebenden Köderfischen erlaubt wird. Letzteres muß er aber beantragen und genehmigen lassen.
Diesen Anordnungen des Fischerieberechtigten muß Folge geleistet werden.
Bezogen auf das Wallerfischen ist die Lesart ja aber eine andere!
Danach soll der Waller ja entnommen werden, weil er angeblich keine einheimische Fischart ist, was wir ja aber im Artikel "Heimisch oder nicht heimisch" auch wiederlegt haben.
Grundsätzlich gibt es also kein Getsetz, dass dies Regelung des C&R festschreibt. Viel ist Auslegungssache und damit auch regional verschieden.
Damit ist es auch abhängig vpon der geltenden Rechtssprechung und da ist wohl diesbezüglich noch nicht viel da, dass es wohl noch einiger Prozesse bedarf, bis es da einheitliche und klare gesetzliche Regelungen gibt.
gegenwärtig würde ich mich immer darauf berufen, dass ich kein Wirbeltierohne vernünftigen Grund töten darf und sollte ich es doch tun eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren angedroht wird.
Und bitte, dann gehe ich doch logischerweise immer das Risiko ein eine "Strafe" zu bezahlen oder einen Gewässerverweis zu bekommen als 3 Jahre in den Knast zu gehen!!!
__________________ Gruss Ulf
www.wallerfreunde-sachsen.de
Meine Beiträge sind immer meine persönliche Meinung.
Meine Aussagen zu Angel- und Fangmethoden die ich anwende beziehen sich immer auf Gewässer, wo sie gesetzlich zugelassen sind.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ulf: 28.06.2007 15:02.
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28.06.2007 15:00 |
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Jan G.
Wallerforum Profi
   

Dabei seit: 02.02.2004
Beiträge: 4.165
Richtiger Name: Jan Herkunft: Mosel
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Zitat: |
Original von Scholly523
gibts nicht ein Gesetz das besagt ohne die Absicht den Fisch zu verspeisen gar nicht geangelt werden darf. |
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Nei, so ein Gesetz gibt es nicht.
Es gibt nur irgendwelche Vereinsinternen Vorschriften, z.B. die Anti Catch&Release Vorschrift des VDSF.
Aus diesem Grunde bin ich auch in keinem Verein.
@ Ulf - stimme schon wieder mit dir überein!
Es interessiert nicht, was irgendein Möchtegernkontrolleur macht oder tut, der anstatt seine (zumeist) ehrenamtliche Arbeit ordentlich zu machen damit verbringt, mit dem Kontrollierten ein Bier zu petzen.
Wenn ein staatlicher Aufseher oder die Wasserschutzpolizei z.B. am Rhein jemanden mit nem angeleinten Wels oder eingetüteten Karpfen erwischt, ist derjenige REIF. Tatbestand der Tierquälerei ist einwandfrei erfüllt, da greift das Legalitätsprinzip.
Das wird auch in Bayern, z.B. an der Donau so sein.
__________________ Greetz, JAN
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jan G.: 28.06.2007 18:20.
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28.06.2007 18:19 |
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ben
Lebende Foren Legende

Dabei seit: 22.10.2005
Beiträge: 1.650
Herkunft: essenbach/niederbaye
rn
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nicht ganz: setzkescher ist in manchen vereinen erlaubt.
muß nur danach die gehälterten fische mitnehmen.
gruß ben
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28.06.2007 19:03 |
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Jan G.
Wallerforum Profi
   

Dabei seit: 02.02.2004
Beiträge: 4.165
Richtiger Name: Jan Herkunft: Mosel
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Ben,
ja, das stimmt.
Ich hab gehört, es gibt jetzt sogar Karpfenspezis, die ihre Fische anleinen.....
KEIN WITZ!
PS: Wahrscheinlich damit sie sich erholen können....
__________________ Greetz, JAN
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28.06.2007 19:09 |
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wallertoni
Routinier
 

Dabei seit: 29.08.2006
Beiträge: 444
Herkunft: Heilbronn
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28.06.2007 19:11 |
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Ulf

Dabei seit: 04.06.2006
Beiträge: 4.568
Richtiger Name: Ulf Herkunft: Dresden / Sachsen und Oberpfalz
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Zitat: |
Original von Scholly523
hallo
gibts nicht ein Gesetz das besagt ohne die Absicht den Fisch zu verspeisen gar nicht geangelt werden darf. |
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Gibt es nicht!
So wie laut Tierschutzgesetz §17, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldbuße bestraft wird wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet so darf es nach §18 eben auch nicht gequält werden.
Tierschützer unter anderem die PETA argumentieren, dass der Fisch beim Angeln unnötigem Streß und Schmerz ausgesetzt wird.
Als "vernünftiger" Grund gilt deshalb das Angeln zum Nahrungserwerb.
Fällt dieser Grund weg, so die Argumentation, angle ich zum Zeitvertreib und setze den Fisch - Wirbelteir - unnötig und sogar vorsätzlich Streß und Schmerz aus.
Somit, so wird weiter argumentiert, liegt eine Verletzung des Tierschutzgesetzes vor, was ja somit letzendlich einen Straftatbestand darstellt.
Folglich:
Gehe ich angeln um Fisch zum Verzehr für den Eigenbedarf zu fangen habe ich einen vernünftigen Grund.
Sage ich ganz klar ich bin C&R - Angler, dann verstoße ich nach dieser Lesart gegen das Tierschutzgesetz.
Alles Andere ist somit Auslegung bzw. nicht relevant, weil nicht im Geetzestext enthalten.
Ich würde sogar so weit gehen, dass ich auch die von Jan genannten interne Regelungen des VdSF ignoriere, da sie nach meiner Lesart auch wieder gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. ( §17 )
Allerdings müßte ich da logischerweise damit rechnen, dass ich aus dem Verein ausgeschlossen werde. Gibt es ja aber die Alternative in den DAV einzutreten und somit gleich den riesigen Gewässerfond den der hat mit zu nutzen. (Ist für viele aber eben nur ziemlich weit weg.)
Zum Nachlesen nochmals der Auszug aus dem Tierschutzgesetz.
§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
§ 18
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
.
.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, einem Tier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 3 Buchstabe a, Nr. 4 bis 9, 11, 12, 17, 20, 22, 25 und 27 und des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, in den übrigen Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden.
__________________ Gruss Ulf
www.wallerfreunde-sachsen.de
Meine Beiträge sind immer meine persönliche Meinung.
Meine Aussagen zu Angel- und Fangmethoden die ich anwende beziehen sich immer auf Gewässer, wo sie gesetzlich zugelassen sind.
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28.06.2007 19:19 |
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Mr.Bean
Lebende Foren Legende

Dabei seit: 14.08.2006
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Themenstarter
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na ihr könnt einem schon fast leid tun.
Mal sehen wann sie bei uns auf so blöde ideen kommen.
In der Regel kopieren unsere schwachsinnigen Politics eure deutschen Gesetze!
@ Jan,
Karpfen anleinen?
Wie das? Binden die die Fische beim Schwanz an?
lg BEAN
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28.06.2007 20:36 |
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Albinowaller
Wallerforum Profi
   

Dabei seit: 22.04.2006
Beiträge: 6.685
Herkunft: Landshut/Ndb
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Leuts!!
Das Thema kommt immer wieder hoch!
Grundsätzlich sollte es jeder so handhaben,wie er es für richtig hält,wie der Arno schon sehr richtig geschrieben hat!!
Wird zwar immer schwieriger,weil immer mehr "wichtige Leute" am Wasser rumstöbern,aber es gibt Mittel und Wege!!
@ Ulf: Da täuschst Du Dich,solch eine Bestimmung gibt es sehr wohl.Ob m,an das jetzt als Gesetz ansieht oder nicht??Aber in den Bestimmungen der Fischereiverbände steht ganz eindeutig,daß jeder gefangene,maßige und nicht in der Schonzeit befindliche Fisch dem Gewässer entnommen werden muß und nicht zurückgesetzt werden darf!
Ein Hintertürchen besteht da aber auch wieder,da es so nen Passus gibt,in dem in etwa steht,daß gefangene Fische dann wieder zurückgesetzt werden dürfen,wenn es sich dabei um eine bedrohte Art handelt und dies somit der Hege dient!
Wie gesagt,möge es jeder so halten,wie er es für richtig hält!
__________________ Ein Waller unter 2 Meter ist NICHT klein!!!!!
Gruß Christian
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28.06.2007 21:56 |
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Jan G.
Wallerforum Profi
   

Dabei seit: 02.02.2004
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Zitat: |
Original von Mr.Bean
@ Jan,
Karpfen anleinen?
Wie das? Binden die die Fische beim Schwanz an? |
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Hi Bean,
nee - genau wie beim Wels durch´s Maul und den Kiemenbogen.....
Traurig aber war. Ich hab´s leider selbst sehen müssen. Bei wem sag ich nicht.
__________________ Greetz, JAN
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28.06.2007 22:10 |
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Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Jan G. am 28.06.2007 um 22:10 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
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Albinowaller
Wallerforum Profi
   

Dabei seit: 22.04.2006
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Herkunft: Landshut/Ndb
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Bin selber auch oft beim Karpfenangeln und hab so nen Scheiß auch schon gesehen.Hab den Kameraden aber dann schon angesprochen,hats auch eingesehen und den Fisch zurückgesetzt.Stellt sich nur die Frage,ob ers auch in Zukunft läßt.
__________________ Ein Waller unter 2 Meter ist NICHT klein!!!!!
Gruß Christian
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28.06.2007 22:22 |
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Bönne
Haudegen
  

Dabei seit: 11.07.2005
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Gibt es da nicht eine Lücke in den ganzen Gesetzen die lautet "zur Arterhaltung" oder sowas? Wenn ich meine das die Fischart in dem Gewässer gefährdet ist?!
Ich glaube ich hab da mal irgendwas gehört!
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28.06.2007 22:34 |
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