Sondergenehmigung |
newage
Foren As
   

Dabei seit: 27.06.2007
Beiträge: 86
Herkunft: Berlin-BRB
 |
|
Habe gerade im forum ein alten beitrag gelesen" Sondergenehmigung
MIT LEBENDEN KÖFI" zu fischen? Kann einer mir mehr darüber erzählen
__________________ Ihn überlisten bevor er unz überlistet
|
|
30.06.2007 20:25 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von newage am 30.06.2007 um 20:25 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
Manuel Schmid
Kaiser
   

Dabei seit: 23.04.2007
Beiträge: 1.393
Richtiger Name: Manuel Schmid Herkunft: Diedorf/Schwaben
 |
|
Wo hast Du daß gelesen, und wie alt ist dieser Beitrag!!
|
|
30.06.2007 22:44 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Manuel Schmid am 30.06.2007 um 22:44 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
Lorenz
Kaiser
   

Dabei seit: 31.01.2004
Beiträge: 1.299
Richtiger Name: Lorenz89 / Lorenz1989
 |
|
|
30.06.2007 23:13 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Lorenz am 30.06.2007 um 23:13 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
weed80
Grünschnabel

Dabei seit: 10.07.2007
Beiträge: 1
Herkunft: Saarland
 |
|
die genehmigung ist grundsätzlich möglich, ist aber vielleicht von Bundesland zu Bundesland verschieden. Entweder ist der zuständige Fischereiverband oder das entsprechende Ministerium dafür verantwortlich.
Man muß begründen, warum man mit lebendem Köderfisch angeln will (z.B. Reduzierung des Welsbestandes) und gegebenenfalls nach einer gewissen Zeit "Beweise" in Form von Bildern oder ähnlichem liefern.
Laut der Landesfischereiordnung des Saarland ist dies möglich. Wie gesagt, ist in anderen Bundesländern vielleicht anders geregelt.
Frag doch einfach mal beim Verband oder Ministerium nach, die können Dir bestimmt auskunft geben.
|
|
10.07.2007 16:00 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von weed80 am 10.07.2007 um 16:00 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
Albinowaller
Wallerforum Profi
   

Dabei seit: 22.04.2006
Beiträge: 6.685
Herkunft: Landshut/Ndb
 |
|
Solche Sondergenehmigungen gibt es.Is aber schwierig,sowas durchzubringen.Da wiehert der Amtsschimmel wieder mal kräftig!!
__________________ Ein Waller unter 2 Meter ist NICHT klein!!!!!
Gruß Christian
|
|
10.07.2007 17:17 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Albinowaller am 10.07.2007 um 17:17 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
OBIWAN
Routinier
 

Dabei seit: 24.05.2005
Beiträge: 287
Herkunft: Saarland
 |
|
Sondergenehmigungen kriegst du wie schon beschrieben bei den Berhörden. Der Haken bei der Sache is nur dann musst du alles Gefangene auch "ENTNEHMEN" wenn du verstehst was ich meine.
.
Also lass es lieber. Wenn du mit lebendem Köfi angeln willst tu es aber lass dich halt nicht erwischen
no risk no fun
Gruss Obiwan
__________________ Grüsse Obi Team Saarwaller.com www.saarwaller.com
|
|
10.07.2007 20:41 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von OBIWAN am 10.07.2007 um 20:41 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
Ulf

Dabei seit: 04.06.2006
Beiträge: 4.568
Richtiger Name: Ulf Herkunft: Dresden / Sachsen und Oberpfalz
 |
|
so ist es in Sachsen:
§ 37
Fischfangverbote
(1) Beim Fischfang ist es verboten,
1.
lebende Köderfische zu verwenden,
2.
explodierende, betäubende oder giftige Mittel, verletzende Geräte mit Ausnahme von Angelhaken oder künstliches Licht zu verwenden,
3.
den Fischfang als Wettbewerb auszuüben.
(2) Die Fischereibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot betäubender Mittel oder der Verwendung künstlichen Lichts zu fischereiwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zwecken zulassen.
(3) Das Staatsministerium kann durch Rechtsverordnung bestimmen, unter welchen Voraussetzungen der Fischfang unter Anwendung von elektrischem Strom oder unter Einsatz von Reusen ausgeübt werden darf.
__________________ Gruss Ulf
www.wallerfreunde-sachsen.de
Meine Beiträge sind immer meine persönliche Meinung.
Meine Aussagen zu Angel- und Fangmethoden die ich anwende beziehen sich immer auf Gewässer, wo sie gesetzlich zugelassen sind.
|
|
10.07.2007 21:25 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Ulf am 10.07.2007 um 21:25 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
newage
Foren As
   

Dabei seit: 27.06.2007
Beiträge: 86
Herkunft: Berlin-BRB
Themenstarter
 |
|
leute erst mal DANKE.
__________________ Ihn überlisten bevor er unz überlistet
|
|
10.07.2007 22:40 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von newage am 10.07.2007 um 22:40 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
Hänger
Haudegen
  

Dabei seit: 25.05.2007
Beiträge: 529
 |
|
,
@ Albino, bei uns am Wasser haben sie es auch schon versucht.
Wie du schon sagtest, der Amtsschimmel, die lieben staatlichen Mühlen mahlen sehr sehr langsam, es ist immer noch nicht durch!
War bereits im Januar 2006.
Ohne Komentar oder??
__________________ Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!
|
|
11.07.2007 09:50 |
|
Die Betreiber und Administratoren, Supermoderatoren und Moderatoren von Wallerforum.com distanzieren sich hiermit ausdrücklich durch den von Hänger am 11.07.2007 um 09:50 verfassten Beitrag. Sollte dieser Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung |
|
|
Impressum
Datenschutzerklärung (DSGVO)
|