Altrheinarme Geschwindigkeit |
Wallerhunter2k11
Tripel-As


Dabei seit: 27.06.2011
Beiträge: 170
Richtiger Name: Patrick Herkunft: Deidesheim
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Altrheinarme Geschwindigkeit |
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Moin Moin Wallergemeinde,
seit einiger Zeit wurde es ja erlaubt, das wenn man keinen Bootsschein hat, man bis zu 15 PS Führerscheinfrei fahren darf. Bei uns im Reffenthal (Speyer Altrheinarm) steht im Sommer ab un zu ganz gerne mal die Wasserschutz und "blitzt" die Boote.
Wie ist es eigentlich, wenn jemand ohne Bootsführerschein mit einem Schlauchboot mit 15PS viel schneller als erlaubt durch den Altrhein rauscht? Kann er dafür auch bestraft werden?
Vielleicht hat ja jemand ne Ahnung und kennt sich ein wenig aus
Gruß
Wallerhunter
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28.02.2014 10:54 |
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Flussmonster
Tripel-As


Dabei seit: 23.11.2012
Beiträge: 171
Richtiger Name: Michael Herkunft: Darmstadt
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Ich würde da mit dieser 15 PS Grenze vorsichtig sein, beim Anruf bei unserer WaPo wurde mir und meinen Kumpels gesagt, das weil der Rhein ein Internationales Gewässer wäre, man diesen trotz der Erhöhung von 5 PS auf 15 PS nur mit einem Bootsführerschein fahren darf (Auf dem Main wiederum wäre es erlaubt 15 PS zu fahren).
Das war der Stand von Anfang 2013, habe mich dann auch nicht mehr danach erkundigt, da wir mit 5 PS eigentlich immer auskommen.
Wenn jemand weiß ob sich daran nun etwas geändert hat, oder uns damals Schwachsinn erzählt wurde, wäre ich für ne Info dankbar
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28.02.2014 11:31 |
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Eyachangler1973
Tripel-As


Dabei seit: 10.11.2007
Beiträge: 157
Richtiger Name: Christian Gimple Herkunft: Bitz
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Auf dem Rhein gilt 5 PS. Für 15 PS auf dem Rhein braucht man immernoch einen Bootsführerschein.
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28.02.2014 11:45 |
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rossi46
Doppel-As

Dabei seit: 26.03.2013
Beiträge: 111
Herkunft: Klingenstadt
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auf dem Rhein gilt die 15ps Regel nicht.
Armes Deutschland!
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28.02.2014 11:47 |
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Wallerhunter2k11
Tripel-As


Dabei seit: 27.06.2011
Beiträge: 170
Richtiger Name: Patrick Herkunft: Deidesheim
Themenstarter
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D.h. wenn ich es Richtig verstehe, heißt es, das ich noch nicht mal mit 15ps auf einem Seitenarm, sprich einen Altrhein fahren darf?
Wozu dann die erhöhung von 5 auf 15PS?
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28.02.2014 12:14 |
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Stefan_M
Routinier
 

Dabei seit: 10.06.2008
Beiträge: 433
Herkunft: Magdeburg/Sachsen - Anhalt
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Moin!
Naja, gibt ja wohl in
noch mehr Gewässer als den Rhein!
Aber zum Rhein kann ich das vorab Gesagte nur bestätigen, der Rhein ist weiterhin ohne Führerschein nur mit 5 PS zu befahren.
Grüße, Stefan
__________________ "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom!"
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28.02.2014 12:25 |
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Hans Nöbauer
Lebende Foren Legende

Dabei seit: 05.08.2013
Beiträge: 1.618
Richtiger Name: Nöbauer Johann Herkunft: Oberösterreich
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Kann zwar nur von OÖ
sprechen.
Bei uns ist jeder Verbrennungsmotor anzumelden dazu wird das Boot sowie der Motor von der Überprüfungsstelle besichtigt, wenn beides NEU ist braucht man nur die Papiere zur Überprüfungsstelle bringen und alles wird innerhalb 1ner Std. erledigt. Man wird dabei auch sofort informiert ob eine Führerscheinpflicht besteht oder nicht!
Bei gebrauchten Boot od. Motor wird einem ein Termin zugeschickt wo und wann die Überprüfung stattfindet, ist meist der nächstgelegene Bootshafen.
Aber zur eigentlichen Frage: Es gibt (auch in
) Geschwindigkeitsbeschränkungen meist im Brückenbereich, Altarmen Bootshafen... diese können natürlich auch bei Übertretung geahndet werden.
VORSICHT "Führerscheinfrei" bedeutet nicht das man die Verkehrszeichen NICHT kennen oder beachten muss
__________________ LG Hans
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein
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28.02.2014 12:37 |
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P&S Grimm
Foren Gott

Dabei seit: 16.08.2010
Beiträge: 2.095
Herkunft: Waibstadt
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28.02.2014 12:56 |
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Wallerhunter2k11
Tripel-As


Dabei seit: 27.06.2011
Beiträge: 170
Richtiger Name: Patrick Herkunft: Deidesheim
Themenstarter
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Danke schonmal für die Antworten
ABER:
Wie soll ich den auf einem Schlauchboot erkennen, das ich nicht zu schnell fahre?Zum Thema "Geschwindigkeitsbegrenzung"...
Hab jetzt vorsichtshalber mal bei unserer zuständigen WaPo angerufen, die müssen sich allerdings erstmal selbst schlau machen, wie das mit unseren Altrheinarmen aussieht
__________________ Jegliche Äußerungen in diesem Forum stellen nur meine persönliche Meinung ohne Gewähr dar und dürfen nicht gegen mich verwendet werden.
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28.02.2014 14:04 |
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bone
Werbepartner

Dabei seit: 26.01.2005
Beiträge: 4.734
Richtiger Name: TOM Herkunft: Schloss Holte - Stukenbrock
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Zitat: |
Original von Wallerhunter2k11
Danke schonmal für die Antworten
ABER:
Wie soll ich den auf einem Schlauchboot erkennen, das ich nicht zu schnell fahre?Zum Thema "Geschwindigkeitsbegrenzung"...
... |
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Wie machst du es auf einem "normalen" Boot?
- Handy APP
- GPS
- Echolot mit GPS
- speedgeber am Echo
- transportables Fahrzeugnavi
- etc. pp.
Letzendlich bis du für die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung verantwortlich. HAst du keine Kontrollmittel musst du so fahren, dass du die Limits nicht errreichst, bzw. überschreitest.
Wenn zu zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort sein musst, wie machst du das?
__________________ Gruss Tom
contact@instinctbassboat.de
www.instinctbassboat.de

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28.02.2014 15:31 |
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